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(02. 01. 2010, 01:08)dt8.de schrieb: Die neue EU-Norm verlangt das nur für ab dem 1.1.2010 neu in Betrieb genommene Rolltreppen, nicht für bereits bestehende Rolltreppen. Suuuper, das gibt der Regelung natürlich eine Daseinsberechtigung
Zu der Sache mit den Rollstühlen:
Nach zahlreichen berechtigten Beschwerden wurde diese Bestimmung wieder aufgehoben. Man darf wieder so viele Rollstühle mitnehmen, wie reinpassen und das auch in Hochbodenfahrzeugen. (Natürlich all dies nachdem die Betreiber der Busunternehmen gezwungenermaßen ihre Busse mit den EU-Sitzplatzbeppern (die mit den Piktrogrammen für Sitzplätze, Stehplätze, Rollstuhlplätze)
Zitat:Ich warte mal gespannt auf die erste Klage nach einem Unfall auf der Treppe, weil man die Rolltreppe nicht benutzen darf.
In den USA wäre das sicher ein Spaß
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Hallole,
Sachen gibts, was die sich da ausdenken.
Es stellt sich für mich die Frage, was, wenn der Aufzug kaputt ist, wer ist dann verantwortlich, wenn was passiert????
Auch sind die Aufzüge nicht immer günstig positioniert. Es gibt Leute mit Platzangst, und in vielen öffentlichen Aufzügen ist der Geruch nicht wirklich gut.
Ich selbst bin stark Sehbehindert, und interessiere mich daüfr,wie es anderenbehinderten geht, und wie sie ihren Alltag erleben (Projekt "Behinderung im Alltag")
Mir steht dafür in kürze ein Rolli zur Verfügung. Damit wollte ich auch Erfahrungen am eigenen Leib testen.
Wenn Interesse besteht, könnte man sich ja mal treffen, und verschiedene Situationen genau unter die Lupe nehmen, was geht, was geht nicht.
Grüßle
AFu
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Ich fühle mich bei diesem Thema unwillkürlich an die bekannte Szene aus dem Film "Panzerkreuzer Potemkin" erinnert, in der der Kinderwagen die Potemkinsche Treppe von Odessa runterrollt.
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(02. 01. 2010, 16:20)A streetcar named desire schrieb: Ich fühle mich bei diesem Thema unwillkürlich an die bekannte Szene aus dem Film "Panzerkreuzer Potemkin" erinnert, in der der Kinderwagen die Potemkinsche Treppe von Odessa runterrollt.
Daran habe ich auch gedacht, allerdings an die dadurch inspirierte Szene aus "The Untouchables".
Zum Thema: Mal wieder so ein Geniestreich der EU! So gut ich die Institution hinsichtlich des gemeinsamen Wirtschaftsraumes, der gemeinsamen Währung und der Möglichkeit des freien Reisens und der freien Wohnortwahl auch finde, so sinnlos sind derartige Vorschriften und Normen (vgl. auch das Seilbahngesetz in Mecklenburg-Vorpommern).
Nicht nur den EU-, sondern auch den deutschen Politikern würde eine gesunde Portion an Logik und gesundem Menschenverstand mehr als gut tun!
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Zur Zeit bin ich des öfteren mit einem Kinderwagen unteregs. Wer sich den Schwachsinn mit den Rolltreppen hat einfallen lassen, das ist schon schlimm. Vor einigen Tagen wollte ich mit mit Kinderwagen von der S-Bahn Ebene zum Bahnsteig der U7 nach Ostfildern hoch fahren. Der Aufzug ist kaputt, dafür nahm ich halt die Rolltreppe. Anders geht es leider nicht.
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Tja, die VORSCHRIFTEN gehn halt über alles. Das Wägelchen könnte womöglich Übergewicht kriegen und rückwärts runterhageln.
Ansonsten: Rolli zuklappen untern Arm packen und das Kid auf der anderen Seite. (Nicht ganz Ernst gemeint).
"I muaß dui Stroßaboh no kriaga, denn laufa well i nedd..." >> Dr Wolle
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07. 08. 2017, 12:09
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07. 08. 2017, 12:17 von Georg Unsöld.)
Wenn man mit dem Kinderwagen am Hauptbahnhof aus Richtung Staatsgalerie eintrifft und hoch zur Passage möchte, kann man eigentlich nur die Rolltreppe nehmen. Denn der Aufzug dort fährt nur von der Stadtbahnebene zur S-Bahn, aber nicht zur Passage. Noch so ein Schildbürgerstreich, den niemand versteht.
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(07. 08. 2017, 12:09)Georg Unsöld schrieb: Wenn man mit dem Kinderwagen am Hauptbahnhof aus Richtung Staatsgalerie eintrifft und hoch zur Passage möchte, kann eigentlich nur die Rolltreppe nehmen. Denn der Aufzug dort fährt nur von der Stadtbahnebene zur S-Bahn, aber nicht zur Passage. Noch so ein Schildbürgerstreich, den niemand versteht.
Mit solchen Äußerungen sollte man vorsichtig sein. Schau dir mal in der Passage die Situation genau an. dieser Aufzug würde unmittelbar vor den beiden Fahrtreppen die zur S-Bahnführen stehen. du kannst das Quadrat am Boden sehen. Aus diesem Grund wurde der Aufzug nicht in die Passage verlängert. Zugegeben es ist sehr umständlich zuerst nach unten zufahren und dann mit einem der beiden anderen nach oben zufahren. Die Einschränkung der durchgangsbreite oben ist aber genauso weinig sinnvoll. Schildbürgerstreich ist dafür der falsche Ausdruck aber es ist ja immer leichter mal kurz eine Breitseite zufahren als sich richtig zu informieren.
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07. 08. 2017, 15:58
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07. 08. 2017, 15:59 von FoxMcLoud.)
(06. 08. 2017, 17:48)Georg Unsöld schrieb: Zur Zeit bin ich des öfteren mit einem Kinderwagen unteregs. Wer sich den Schwachsinn mit den Rolltreppen hat einfallen lassen, das ist schon schlimm. Vor einigen Tagen wollte ich mit mit Kinderwagen von der S-Bahn Ebene zum Bahnsteig der U7 nach Ostfildern hoch fahren. Der Aufzug ist kaputt, dafür nahm ich halt die Rolltreppe. Anders geht es leider nicht.
Wo kein Richter, da kein Henker. Ich finde diese Regelung (meines Wissens nach eine EU-Verordnung) auch schwachsinnig, aber wenn es die S-Bahn-Wache bzw die SSB-Ordnungskräfte vor Ort dulden sehe ich da auch kein Problem. Oder gibt es dort Offizielle, die dich auf das Verbot hinweisen, dich an der Umsetzung hindern oder dir ein Knöllchen schreiben? Und wenn sie dich dann darauf ansprechen kannst du ja frech gegenfragen ob sie dir beim Tragen des Kinderwagens über die Treppe helfen würden
Gruß aus Hamburg
... wünscht sich, dass die SSB der Hochbahn mal zeigt, wie ÖPNV richtig geht!
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Da geht es doch nur darum, dass kein Kind darin sitzt, während des Fahrens. Wahrscheinlich gab es da halt mal einen Fall das eines rausflog während der Rolltreppenfahrt - Wer weiß - sonst gäbe es so ein Verbot vermutlich nicht. Gegen nen leeren Kinderwagen wird niemand was machen.
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