29. 05. 2012, 21:19
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29. 05. 2012, 21:22 von FoxMcLoud.)
Der Inhalt aus dem Bundeszentralregister MUSS vor den Abschlussplädoyers IMMER vorgelesen werden, auch wenn dort nichts eingetragen ist. Vielleicht hat sie ja nen Strafbefehl bekommen und dagegen Einspruch eingelegt, erst dann kommt es im Strafbefehlsverfahren überhaupt zu einer mündlichen Verhandlung.
Anyway, die Frau ist nach deinen Schilderungen schon einer der "normalen" Fälle, wo man noch umsichtig sein könnte (daher wohl auch "nur" 12 Tagessätze), auch wenn es natürlich ein klassischer Fall von "selbst schuld" ist. Hatte schon Fälle von Personen, die sich schlichtweg weigern sich ein Ticket zu kaufen, was letztlich sogar zu einer Bewährungsstrafe geführt hat. Zitat meiner damaligen Richterin: "Wenn man sich mal ihre ganzen Geldstrafen, die Sie bisher angehäuft haben, zusammen rechnet, hätten sie sich locker ein gebrauchten Kleinwagen kaufen können. Tja, nun haben sie eine Freiheitsstrafe zur Bewährung..."
Gerade wegen dem rechtlichen Standpunkt hatte ich ja auch schon gefragt, wie die SSB bzw. der VVS es handhaben, wenn Polizisten eine Großkontrolle durchführen: Wird dann sofort ein Strafverfahren eingeleitet (weil staatliche Kräfte vor Ort kontrollieren) oder ob die SSB dann weiterhin das Sagen hat und erst nach dem dritten Erwischen eine Anzeige schreiben.
mfg fox
Anyway, die Frau ist nach deinen Schilderungen schon einer der "normalen" Fälle, wo man noch umsichtig sein könnte (daher wohl auch "nur" 12 Tagessätze), auch wenn es natürlich ein klassischer Fall von "selbst schuld" ist. Hatte schon Fälle von Personen, die sich schlichtweg weigern sich ein Ticket zu kaufen, was letztlich sogar zu einer Bewährungsstrafe geführt hat. Zitat meiner damaligen Richterin: "Wenn man sich mal ihre ganzen Geldstrafen, die Sie bisher angehäuft haben, zusammen rechnet, hätten sie sich locker ein gebrauchten Kleinwagen kaufen können. Tja, nun haben sie eine Freiheitsstrafe zur Bewährung..."
Gerade wegen dem rechtlichen Standpunkt hatte ich ja auch schon gefragt, wie die SSB bzw. der VVS es handhaben, wenn Polizisten eine Großkontrolle durchführen: Wird dann sofort ein Strafverfahren eingeleitet (weil staatliche Kräfte vor Ort kontrollieren) oder ob die SSB dann weiterhin das Sagen hat und erst nach dem dritten Erwischen eine Anzeige schreiben.
mfg fox
... wünscht sich, dass die SSB der Hochbahn mal zeigt, wie ÖPNV richtig geht!