Ich habe heute mal an der Baustelle Haltestelle Bottroper Straße aus Neugierde in die Baugrube geschaut, siehe da man scheint ganz frisch heute den Tunneldurchbruch gemacht zu haben, ein ca. 2x2m großen Loch in der Betonwand zum Tunnel. Im Durchbruch war es noch recht staubig soweit man das von oben einsehen konnte. Es geht also vorwärts.
U12 Teilabschnitt Hallschlag - Aubrücke
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02. 03. 2015, 00:02
Ja - am 13.03. um 16:00 beginnt die Feier zum offiziellen Tunneldurchbruch.
Mit freundlichen Grüßen
Felix
04. 03. 2015, 08:29
Bei stuttgarter-zeitung.de ist gestern auch ein Artikel mit ein paar Fotos veröffentlich worden.
Der Tunneldurchbruch ist schon erfolgt, aber bei der Feier am 13. März passiert das nochmal http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt...8ff73.html
04. 03. 2015, 10:56
Gestern wurden bei den Bauarbeiten die Fernwärmeleitungen an der Aubrücke beschädigt. Gestern und heute Morgen war Hofen und Neugereut ohne Wärme, im Laufe des heutigen Vormittags soll(te) die Versorgung wieder anlaufen.
Es sind also nicht immer nur unfähige Pkw- und Lkw-Fahrer, die die SSB behindern, sondern auch die SSB schafft es, andere einzuschränken. Darf ich hier jetzt vor SSB auch das Wort "unfähig" setzen, oder soll ich es vor "Pkw- und Lkw-Fahrer" streichen? Im Winter 24 Stunden im Kalten zu sitzen ist ja sicher nicht so schlimm ist, wie mal vom Stöckach zu den Mineralbädern zu laufen, nicht wahr?
04. 03. 2015, 11:52
Welche SSB eigene Baufirma arbeitet denn an der Aubrücke und hat den Schaden verursacht? Mit solcher Logik hat auch die SSB die Zugengtleistung gestern zu verantworten, da die Baufirma "Julius Bach" im Auftrag der SSB, via TBA Stuttgart an der Bushaltestelle Knappenweg (Stuttgart Vaihingen, Stadtteil Dachswald) Straßenbauarbeiten vorgenommen hat. Ich kann sogar noch Namen und Wohnanschrift des Baggerfahrers nennen.
Ich finde die Idee ausgezeichnet, dass der Auftraggeber bei Schadenverursachung "unfähig" ist. Das letzte was passieren darf ist, dass jeder Eigenverantwortung übernehmen muss; dann kann das ja jeden treffen - eines Tages einen selber. Mitdenken - wie anstrengend und überholt. Wie zum Beispiel mitzudenken, was man mit einem Bagger alles anstellen kann. Was an Hängen mit Rollgegenständen passieren kann oder wozu die komischen orangen Farbmarkierungen auf der Straße oder in Versorgungsleitungsplänen eingezeichnet sind. Die Kombination Schulterzucken plus Fingerzeig auf Firmen oder Organisationen oder Dachorganisationen (mit 15 Mitarbeiten, VVS) oder am Ende die EU - ist sooo viel praktischer.
04. 03. 2015, 14:16
Danke, genau diese Reaktion habe ich erwartet. Diese Antwort finde ich nur noch peinlich (ist jetzt nicht persönlich, sondern auf die SSB-Sichtweise bezogen). Es sind alle Eigenverantwortlich, jeder soll seine eigene Verantwortung übernehmen, und und und. Beim Lkw ist dann auch noch die Spedition Schuld, die den Fahrer so unter Druck setzt und so schlecht ausgewählt und ausgebildet hat.
Alle anderen. Wenn aber plötzlich die SSB dran ist, dreht es sich um. Da war es der Baggerfahrer, auf den die SSB ja keinen Einfluss haben konnte. Warum ist ausgerechnet die SSB die einzige, die keine Verantwortung haben sollte? Ist die etwas besseres? Diese ist ebenso verantwortlich. Daher ist diese Antwort genau das: das Abdrücken vor der Verantwortung der SSB auf die Eigenverantwortung anderer, hier der Mitarbeiters. Warum soll der Mitarbeiter Eigenverantwortung übernehmen, wenn es der verantwortliche Auftraggeber auch nicht tut? Im Gegenzug ist ja dann keiner mehr Verantwortlich, denn der Mitarbeiter wird die Verantwortung genauso weitergeben: Zeitdruck auf der Baustelle, wer hat die engen Termine gesetzt, der Chef hat keinem Mitarbeiter Pläne mit Leitungen gezeigt, möglicherweise auch Verständigungsprobleme usw. Es sind auch hier wieder die anderen Schuld, weil diese unfähig sind. Und genau deshalb sind wir da, wo wir sind. Wir haben es nicht anders verdient. Weil die SSB zwar Eigenveranwortung aller anderen verlangt, selber aber ganz schnell alle Verantwortung von sich weist. Verantwortung abdrücken statt selber zu übernehmen, darin sind alle ganz groß. Aber nicht darin, die Konsequenzen des eigenen Handelns anzuschätzen (das ist jetzt nicht persönlich gemeint, sondern allgemein - bei mir in der Firma läuft es genauso). Wer billig einkauft, kann kein ausgebildetes Personal erwarten, auch wenn es im Vertrag mit dem Subunternehmer steht. Wer in den Vertrag 8 bis 17 Uhr schreibt, der muß eben um 20 Uhr noch 12 Stunden warten. Da hilft es dann auch nicht, über Vorgesetzte Druck aufzubauen. Dann steht die Sch.... halt 12 Stunden. Bin ich billig rangekommen. Ich will nicht sagen, daß es hier so war. Aber Zeitdruck (und den gibt es hier) bewirkt dasselbe. Hauptsache der Termin Dez. 2016 ist nicht gefährdet, obwohl man schon hintendran war und jetzt aufholen muß. Juristisch: Schäden gehören sehr wohl zur Verantwortung des Auftraggebers. Wenn die z.B. SSB oder das TBA die Baugenehmigung hat, dann sind sie auch für alles verantwortlich, was auf ihrer Baustelle und in Zusammenhang damit passiert. Im Nachgang dürfen sie sich gerne mit ihren Subunternehmern streiten. Gegenüber Geschädigten gilt der Verweis auf den Auftragnehmer nicht, die Verträge kennt der Geschädigte nämlich nicht, und hat auch keinen Einfluss darauf. Als ich gebaut habe, musste ich auch für alles die Verantwortung übernehmen, obwohl ich keinerlei Einfluss auf irgendetwas hatte oder überhaupt nehmen konnte. Offiziell hätte ich sogar Zutrittsverbot auf der Baustelle gehabt. Nur die Verantwortung, die hatte ich. Und die Kosten für die dafür abzuschließende Versicherung ;-) Daher braucht mir keiner mit dieser Ausrede kommen. Und ja, ich weiß, was auf Baustellen passieren kann. Daher ist mir das, was gestern war relativ schnuppe, kommt halt vor. Nur sollte das dann auch an anderer Stelle gelten. Oder hätte ich jetzt gestern einen Heizungsersatzverkehr einrichten sollen, und die Rechnung dafür der SSB schicken, so wie es die SSB bei jedem Schienenersatzverkehr macht?
04. 03. 2015, 18:55
Hallole,
hier noch der Artikel aus der STN: http://www.stuttgarter-nachrichten.de/in...3dac7.html Grüßle AFu ---------------------------------------------------- Stuttgarts Straßen- und Stadtbahnlinien im Internet: http://www.ssb-linien.de ----------------------------------------------------
04. 03. 2015, 19:55
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04. 03. 2015, 19:59 von hopperpl.)
(04. 03. 2015, 14:16)dt8.de schrieb: Danke, genau diese Reaktion habe ich erwartet. [ ... geschwafel, geschwafel, geschwafel, ....] Was für ein saublödes Geschwafel. Tut mir leid, ich reiß mich wieder zusammen. --- Derjenige trägt den Schaden, der diesen verursacht hat. Niemand sonst. Gleiches bei der Spedition, da trägt der LKW Fahrer die Schuld und den Schaden. Anders sieht die Haftung aus, die läuft von oben nach unten. Stadt Stuttgart -> SSB -> TBA -> LW -> Bagger. Entsprechend gehen Entschädigungsforderungen von oben nach unten, weil der Baggerfahrer nicht von Fremden belästigt werden darf. Und das ist auch absolut richtig. Im Ergebnis zahlt die Baustellenversicherung von LW für den Baggerfahrer, falls dieser die Schuld trägt. Ja, und bei Deinem Bau trugst Du die Haftung und nicht die Verantwortung. Du kannst keine Verantwortung für Dinge übernehmen, die Du nicht verstehst oder in denen Du keine geeignete Schulung erhalten hast. Ging's um Haftung? Nein, es ging um den Schadenverursacher. Verursacher. Verursacher. In beiden Fällen war das kein SSB-Mitarbeiter deswegen ist die Behauptung Zitat "sondern auch die SSB schafft es, andere einzuschränken" Unsinn. Es waren Mitarbeiter im Verantwortungsbereich von LW. Was sagt denn das Impressum? "Wir übernehmen keine Haftung für die Inhalte von durch Nutzer geschriebener Beiträge. Sollten jedoch ein von einem Nutzer geschriebener Beitrag rechtswidrige Inhalte besitzen, so bitten wir um einen Hinweis an uns (...) oder unsere Moderatoren, so dass wir den Beitrag unverzüglich sperren können." - Also selbst noch schlimmer als die SSB? Kompletter Haftungsausschluss? Wie paßt das denn zusammen? Zitat: "Da war es der Baggerfahrer, auf den die SSB ja keinen Einfluss haben konnte. Warum ist ausgerechnet die SSB die einzige, die keine Verantwortung haben sollte?" -- Na, da ist die SSB wohl nicht allein. Du übernimmst ebenfalls keine. Moderiere doch alle Beiträge vor der Veröffentlichtung. Schon hast Du Einfluss auf alle Beiträge. Wirklich, so einen Steilvorlage auserechnet von einem Webseitenbetreiber bzgl. Haftung ist einmalig. (04. 03. 2015, 19:55)hopperpl schrieb: Was für ein saublödes Geschwafel. Tut mir leid, ich reiß mich wieder zusammen. --- Derjenige trägt den Schaden, der diesen verursacht hat. Niemand sonst. Gleiches bei der Spedition, da trägt der LKW Fahrer die Schuld und den Schaden. Das ist zu einfach. Richtig ist, daß der Schuldige im Regelfall den Schaden trägt. Nur der Schuldige ist nicht immer der direkte Verursacher. Wenn der Baggerfahrer ein Rohr aufreißt, dann ist er zwar der Verursacher, aber nicht der Schuldige, wenn er z.B. nichts vom Rohr gewusst hat. Ebenso, wenn er mit der gebotenen Sorgfalt gearbeitet hat, der Unfall aber trotzdem passiert ist. Nicht umsonst gibt es die Definition der gefahrgeneigten Tätigkeit und - um bei der Bahn zu bleiben - den §1 des Haftpflichtgesetzes. Interessante Sache, denn hier geht es um den Betrieb an sich, nicht um die Schuld. Nach diesem Gesetz ist eine Bahn haftbar, auch wenn sie nicht Schuld ist. (04. 03. 2015, 19:55)hopperpl schrieb: Anders sieht die Haftung aus, die läuft von oben nach unten. Stadt Stuttgart -> SSB -> TBA -> LW -> Bagger. Entsprechend gehen Entschädigungsforderungen von oben nach unten, weil der Baggerfahrer nicht von Fremden belästigt werden darf. Und das ist auch absolut richtig. Im Ergebnis zahlt die Baustellenversicherung von LW für den Baggerfahrer, falls dieser die Schuld trägt. Sag ich doch. Das Geheimnis liegt nämlich im "falls". Das geht nämlich ganz schnell wieder zurück wegen gefahrgeneigter Tätigkeit, ggf. gesetztem Zeitdruck, Vorsatz, Fahrlässigkeit oder Unvermeidbarkeit. (04. 03. 2015, 19:55)hopperpl schrieb: Ja, und bei Deinem Bau trugst Du die Haftung und nicht die Verantwortung. Du kannst keine Verantwortung für Dinge übernehmen, die Du nicht verstehst oder in denen Du keine geeignete Schulung erhalten hast. Theoretisch nicht. Praktisch kommt das aber in genau den Branchen, in denen viele Unfälle passieren, aber doch vor. Da bekommt der osteuropäische Bauarbeiter oder Lkw-Fahrer fünf Papiere hingelegt, die er unterschreiben soll, und schon hat er die Schulung. Ist leider so. Das soll nicht heißen, daß ich das gut finde. (04. 03. 2015, 19:55)hopperpl schrieb: Ging's um Haftung? Nein, es ging um den Schadenverursacher. Verursacher. Verursacher. Kannst Du mir bitte die Stelle zeigen, an der ich im Ursprungsbeitrag vom Verursacher geschrieben habe? Das bringst Du hinein. Dann darfst Du Dich auch nicht wundern, wenn wir aneinander vorbei reden (um es mal so auszudrücken). (04. 03. 2015, 19:55)hopperpl schrieb: In beiden Fällen war das kein SSB-Mitarbeiter deswegen ist die Behauptung Zitat "sondern auch die SSB schafft es, andere einzuschränken" Unsinn. Es waren Mitarbeiter im Verantwortungsbereich von LW. Der Unterschied zwischen SSB als Organisation und einem einzelnen Mitarbeiter ist Dir schon bekannt? Nach deutschen Recht können nur Personen haftbar sein, insoweit hast Du recht. Aber nur, weil Organisationsversagen nach deutschen Recht nicht strafbar ist - worbei hier natürlich nichts strafbares vorliegt. Haftbar schon, aber da sind wir uns ja auch einig. (04. 03. 2015, 19:55)hopperpl schrieb: Was sagt denn das Impressum? "Wir übernehmen keine Haftung für die Inhalte von durch Nutzer geschriebener Beiträge. Sollten jedoch ein von einem Nutzer geschriebener Beitrag rechtswidrige Inhalte besitzen, so bitten wir um einen Hinweis an uns (...) oder unsere Moderatoren, so dass wir den Beitrag unverzüglich sperren können." - Also selbst noch schlimmer als die SSB? Kompletter Haftungsausschluss? Wie paßt das denn zusammen? Herzlichen Glückwunsch, Du hast die Schwachsinnigkeit der deutschen Rechtssprechung erkannt. Es macht einen Unterschied, ob ich Dich beauftrage, hier etwas für mich zu schreiben, dann übernehme ich die volle Haftung (aus der Nummer komme ich überhaupt nicht heraus), oder ob Du "nur" Dein von mir eingeräumtes Recht auf freie Meinungsäußerung wahrnimmst. Oder verlange ich von der SSB die Haftung, wenn ein Baggerfahrer einfach ohne Auftrag auf die Baustelle geht und dort mit einem Bagger herumspielt, weil es Spass macht? Aber ich kläre Dich hier gerne auf: §10 TMG greift nach Meinung einiger Richter nur, wenn man einen ähnlichen wie oben zitierten Absatz im Impressum angibt, um anzuzeigen, daß es sich hierbei nicht um eigenen Inhalt handelt. Andernfalls macht man sich nach deren Meinung ggf. rechtswidrige Inhalte zu eigen. Nun ist es aber im Regelfall so, daß rechtswidrige Inhalte vorsätzlich geschrieben werden. Ohne diesen Ausschluss wäre ich also für vorsätzliche Straftaten(*) anderer verantwortlich. Mit diesem Text bin ich "nur" noch verantwortlich, wenn ich nicht unverzüglich handele. Zu der Handlung bin ich verpflichtet (§11), das kann ich gar nicht ausschließen und tue es auch nicht. (*) eine Straftat ist es bereits, wenn hier jemand ein Bild ohne Genehmigung des Rechteinhabers einbindet. Also nicht so ganz abwegig. Das wäre also so, wie wenn die SSB strafrechtlich und zivilrechtlich(!) haftbar wäre, wenn der Baggerfahrer von LW vorsätzlich(!) eine Leitung beschädigen würde. Außerdem wäre sie dann auch noch verpflichtet, die Leitung zu reparieren. Einen Anspruch gegenüber dem Baggerfahrer könnte die SSB aber nicht durchsetzen, da LW aus Datenschutzgründen die Personalien des Baggerfahrers nicht herausgeben dürfte. Durch den Ausschluß wäre die SSB "nur" noch haftbar, alle ihr bekannten Daten über die Tat an die Staatsanwaltschaft und die Geschädigten zu geben (unabhängig von Vorsatz oder nicht), und weiterhin unverzüglich für die Beseitigung des Schadens zu sorgen. Ohne Regress bei LW oder beim Baggerfahrer zu nehmen, denn den darf sie ja nicht erfahren. Wenn Du hier jetzt eine Absurdität erkennst, dann weißt Du, warum ich bei solchen (Haftungs-)Themen andere nicht so schnell aus der Haftung lasse. Ich muß es ja auch. (04. 03. 2015, 19:55)hopperpl schrieb: Zitat: "Da war es der Baggerfahrer, auf den die SSB ja keinen Einfluss haben konnte. Warum ist ausgerechnet die SSB die einzige, die keine Verantwortung haben sollte?" -- Na, da ist die SSB wohl nicht allein. Du übernimmst ebenfalls keine. Moderiere doch alle Beiträge vor der Veröffentlichtung. Schon hast Du Einfluss auf alle Beiträge. Wirklich, so einen Steilvorlage auserechnet von einem Webseitenbetreiber bzgl. Haftung ist einmalig. Warum steht an jeder Baustelle ein Schild bzgl. einem Haftungsausschluss? Würde ich jeden Beitrag moderieren, wäre ich in der Tat in der Haftung. Würde ich dann einen unrechtmäßigen Inhalt übersehen (und das kann jedem passieren, weil sich z.B. Bilderrechte nicht verlässlich prüfen lassen) hätte ich den Inhalt geschrieben und müsste es mir ohne Haftungssausschluss anrechnen lassen. Eine Straftat anderer, für die ich dann verantwortlich wäre. Theoretisch müsste ich mir von allen Nutzern die Personalien geben lassen, um im Fall des Falles auf denjenigen zurückgreifen zu können, dummerweise darf ich das aber aus Datenschutzgründen auch wieder nicht. Würde ich diese Art von Haftung, wie sie für mich (trotz des Ausschlusses weiterhin) gilt, bei der SSB anwenden, dann hätte die SSB ein ziemliches Problem. Und daher kann ich nicht verstehen, daß sich andere so leicht aus der Verantwortung ziehen dürfen. Ich kann das nicht. Ansonsten würde ich raten, die entsprechenden Klauseln anderer Internetseiten mit usergenerierten Inhalten anzusehen. Die unterscheiden sich aus den bereits genannten Gründen nur in der Wortwahl. Nachtrag: der Haftungsausschluß in o.g. Form dient hier somit also dazu, anzuzeigen, daß es sich überhaupt um usergenerierten Inhalt nach §10 TMG handelt und nicht um meinen Inhalt.
06. 03. 2015, 14:54
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