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Naja was heißt viel zu hoch. Man muss abwegen was sinnvoll ist. Man muss erst nen Fahrer organisieren (Meist der ZSD) dann brauchts nen Bus. Dann muss der erst mal dahin fahren. Und dann ist die Störung vorbei und der Bus unterwegs aber nicht am ziel. Da ist das mit dem Taxi-SEV doch viel besser gelöst
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Hier mal was anderes, was indirekt die U6 + 8 betrifft:
http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt...7f5ed.html
Versteht das jemand? Zebra auf Gleisen ist grundsätzlich verboten - da gibt's rein gar nichts zu diskutieren. Wo also die Zebras hin? Es ist immer wieder herrlich, wenn jemand aus der CDU für 4 Wochen laufen muss und dann Dinge "entdeckt". Gut, vor 2 Jahren war's ein Grüner, der die Linie 80 entdeckt hat, die ihm im 3-Min Takt zu selten fuhr, ist also parteiübergreifend das 4-Wochen-Laufen.
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(19. 01. 2015, 21:13)hopperpl schrieb: Hier mal was anderes, was indirekt die U6 + 8 betrifft:
http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt...7f5ed.html
Versteht das jemand? Zebra auf Gleisen ist grundsätzlich verboten - da gibt's rein gar nichts zu diskutieren. Wo also die Zebras hin? Es ist immer wieder herrlich, wenn jemand aus der CDU für 4 Wochen laufen muss und dann Dinge "entdeckt". Gut, vor 2 Jahren war's ein Grüner, der die Linie 80 entdeckt hat, die ihm im 3-Min Takt zu selten fuhr, ist also parteiübergreifend das 4-Wochen-Laufen.
1. Warum sollten Zebrastreifen auf Straßenbahngleisen verboten sein, soweit die Straßenbahn am Straßenverkehr teilnimmt?
Im Gegenteil: §26 StVO erwähnt das sogar. Daher kann es ja kaum verboten sein, wenn es da explizit eine Sonderregel gibt (Straßenbahn muß am Zebrastreifen nicht für Fußgänger halten).
2. betrifft die Stelle die Bahn gar nicht, sondern es geht um mittleren Abgang vom Bahnsteig zum Gehweg an der Rosensteinbrücke. Und ja, auch wenn ich der CDU selten recht gebe, mit seiner Beobachtung an der Stelle hat er völlig recht, so wie das jetzt ist, ist es Schwachsinn und verleitet in der Tat dazu, da mal schnell bei Rot die Straße zu überqueren. Ein Zebrastreifen wäre da wirklich sinnvoller.
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(20. 01. 2015, 11:00)dt8.de schrieb: 1. Warum sollten Zebrastreifen auf Straßenbahngleisen verboten sein, soweit die Straßenbahn am Straßenverkehr teilnimmt?
Im Gegenteil: §26 StVO erwähnt das sogar. Daher kann es ja kaum verboten sein, wenn es da explizit eine Sonderregel gibt (Straßenbahn muß am Zebrastreifen nicht für Fußgänger halten).
Das kann aber ganz schön ins Auge gehen. Wer da draußen weiß schon, dass eine Straßenbahn nicht halten muss. Die meisten gehen davon aus, dass Autos anhalten müssen, wenn man den Zebrastreifen betritt, also wird das gleiche bei der Straßenbahn angenommen und da watscheln die einen oder anderen anderen einfach so hinüber. Da kann also recht schnell ein Unfall passieren.
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Verboten ist das ganze nicht, jedoch unerwünscht:
VwV zu StVO §26
Abschnitt III.5 (12) schrieb:Im Zuge von Straßen mit Straßenbahnen ohne eigenem Bahnkörper sollen Fußgängerüberwege nicht angelegt werden.
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(20. 01. 2015, 11:00)dt8.de schrieb: 1. Warum sollten Zebrastreifen auf Straßenbahngleisen verboten sein, soweit die Straßenbahn am Straßenverkehr teilnimmt?
Im Gegenteil: §26 StVO erwähnt das sogar. Daher kann es ja kaum verboten sein, wenn es da explizit eine Sonderregel gibt (Straßenbahn muß am Zebrastreifen nicht für Fußgänger halten).
Also, die StVO klammert den Schienenverkehr absichtlich aus, weil Schienenfahrzeuge die Anforderungen für Fußgängerüberwege nicht einhalten können. Bremswege, Erkennung von Gefahrensituationen.
Und was sagt die BOStrab? Nun nach §55 klammert sie mal schnell die Teilnahme am Straßenverkehr aus, wenn ein Bahnübergang nach §20 existiert. Der "Zebrastreifen" als solcher existiert somit dort nicht und darf auch nicht angebracht werden.
Bleibt die Frage, ist dort ein solcher Bahnübergang, sprich befindet sich dort ein Andreaskreuz? Gut, an der Stelle ist eh die Stadtbahn abgetrennt und BOStrab, BOKraft gelten.
Wir reden hiervon?
https://www.google.de/maps/@48.805689,9....9FSPhQ!2e0
Dort kann man keinen Zebrastreifen machen. Weder komplett noch halb bis zur Bahn. Zebrastreifen heißt, ohne zu schauen, losrennen. Wenn dort Menschen tödlich verunglücken, ist ein Verweis auf die StVO §26 mit Vorrang Stadtbahn völlig unangebracht. Die Schuldfrage wäre eindeutig: Wer dort einen Zebrastreifen genehmigt, ist bei Unfällen schuld. Dann lieber eine Ampel, bei der die Leute die Straße bei Rot queren. Im Unterschied zum Zebrastreifen würde hier zumindest noch nach links und rechts geschaut.
Ist eh eine alte Haltestellenanlage. Heutzutage gäbe es für solch einen Abgang keine Genehmigung mehr.
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Man könnte dort aber die Ampel durch Springlicht ersetzen und dort einen Fußgängerbereich definieren. Für Autofahrer ist das gleichbedeutend, wie ein Zebrastreifen. Aber die Fußgänger sehen keinen gemalt auf der Straße.
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Ich habe in dem Zusammenhang die Markierung am Ostendplatz nie verstanden.
Auf der einen Seite zur Apotheke hat der Überweg gelbe Springlichter; dann folgt der Überweg.
Also nichts besonderes.
Auf der Seite zum Kiosk/Bäckerei Voß aber
ist der Fußgängerüberweg mit Strichen markiert,
da müßte eigentlich ein Zebra plus blau/weißes Schild 'Überweg' (350) sein.
Zudem ein rotes Einzelsignal für Fußgänger.
(Leuchtet nur, wenn eine Bahn aus Richtung
Vetterbad kommt).
Plus das seltene rot/weiße Schild 'Achtung Fußgänger' (134).
Gibt es so einen Überweg sonst noch wo?
Sowas irritiert nicht nur (mich als) Autofahrer.
"I muaß dui Stroßaboh no kriaga, denn laufa well i nedd..." >> Dr Wolle
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22. 01. 2015, 14:52
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22. 01. 2015, 14:54 von dt8.de.)
(20. 01. 2015, 18:17)hopperpl schrieb: (20. 01. 2015, 11:00)dt8.de schrieb: 1. Warum sollten Zebrastreifen auf Straßenbahngleisen verboten sein, soweit die Straßenbahn am Straßenverkehr teilnimmt?
Im Gegenteil: §26 StVO erwähnt das sogar. Daher kann es ja kaum verboten sein, wenn es da explizit eine Sonderregel gibt (Straßenbahn muß am Zebrastreifen nicht für Fußgänger halten).
Also, die StVO klammert den Schienenverkehr absichtlich aus, weil Schienenfahrzeuge die Anforderungen für Fußgängerüberwege nicht einhalten können. Bremswege, Erkennung von Gefahrensituationen.
Und was sagt die BOStrab? Nun nach §55 klammert sie mal schnell die Teilnahme am Straßenverkehr aus, wenn ein Bahnübergang nach §20 existiert. Der "Zebrastreifen" als solcher existiert somit dort nicht und darf auch nicht angebracht werden.
Bleibt die Frage, ist dort ein solcher Bahnübergang, sprich befindet sich dort ein Andreaskreuz? Gut, an der Stelle ist eh die Stadtbahn abgetrennt und BOStrab, BOKraft gelten.
Allgemein: natürlich geht ein Zebrastreifen nur, wenn die Bahn am Straßenverkehr teilnimmt. Das habe ich auch so geschrieben. Ein BÜ existiert dort nicht, auf der Kreuzung ist normale Teilnahme am Straßenverkehr. Gleichzeitig führen die Gleise weiter als Busspur für 52/55/56, damit dürfte das sogar normale Teilnahme am Straßenverkehr sein, also könnte ein Zebrastreifen sogar theoretisch möglich sein (von sinnvoll spreche ich nicht).
(20. 01. 2015, 18:17)hopperpl schrieb: Wir reden hiervon?
https://www.google.de/maps/@48.805689,9....9FSPhQ!2e0
Nein.
(20. 01. 2015, 18:17)hopperpl schrieb: Dort kann man keinen Zebrastreifen machen. Weder komplett noch halb bis zur Bahn. Zebrastreifen heißt, ohne zu schauen, losrennen. Wenn dort Menschen tödlich verunglücken, ist ein Verweis auf die StVO §26 mit Vorrang Stadtbahn völlig unangebracht. Die Schuldfrage wäre eindeutig: Wer dort einen Zebrastreifen genehmigt, ist bei Unfällen schuld. Dann lieber eine Ampel, bei der die Leute die Straße bei Rot queren. Im Unterschied zum Zebrastreifen würde hier zumindest noch nach links und rechts geschaut.
Ist eh eine alte Haltestellenanlage. Heutzutage gäbe es für solch einen Abgang keine Genehmigung mehr.
Wie oben schon geschieben, ist da eine ganz schwere Sache, da gleichzeitig Busspur und damit eben doch Teilnahme am Straßenverkehr.
Aber ansonsten stimme ich zu, machen würde ich das nicht. Auch an keiner anderen Stelle mit Stadtbahn. Gründe sind ja schon genannt.
Allerdings sprechen wir über eine ganz andere Stelle, nämlich über den mittleren Zugang, und das ist dieser hier:
https://www.google.de/maps/@48.806002,9....Yhf10g!2e0
Und da geht es nur um einen Zebrastreifen über die Pkw-Fahrspur zur Haltestelleninsel für den Bus. Da ist keine Bahn betroffen, und da macht ein Zebrastreifen statt Ampel tatsächlich Sinn.
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Ach dort. Ja, Zebrastrafen statt Ampel ist hier wirklich sinnvoll. Oder gleich ein Radweg und diese Strasse für Autos weg. Die Gegenrichtung gibts ja auch nicht. Dann könnte man sogar die von mir gemeinte Ampel durch Springlicht ersetzen, welches dann auch für Busse schaltet.
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