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18. 08. 2014, 20:11
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18. 08. 2014, 20:12 von hopperpl.)
Nein, für DT8.
Zuerst, die Fahrzeuge können nicht "rückwärts" fahren. Das wird technisch verhindert. In Notsituationen kann diese Funktion aber gebrückt werden, dazu muss aber die halbe Verkleidung im Führerstand geöffnet werden, um an die nötigen Schalter/Schlüsselschalter zu kommen. Ein normaler Fahrer kann das nicht. Und auch dann wird die Fahrgeschwindigkeit auf halbes Schritttempo abgeregelt. Die Innenführerstände werden durch die Kupplung und die Verbindung der Bussysteme(*) beider Fahrzeuge ebenfalls lahm gelegt.
Technisch(!) kann man einen S-DT8.12 mit Notebook fahren. Und prinzipiell ist es auch genau das, was in einer Dotra passiert, bei der die 2. Zugeinheit nicht geschleppt wird, sondern aktiv fährt. Deswegen gibt es viele Überwachungs- und Schutzfunktionen, die solch eine Zugfahrt überwachen. Wird beispielsweise die Kuppungsverbindung kurzzeitig elektrisch unterbrochen, reagieren beide(!) Zugeinheiten mit einer Zwangsbremsung. All diese Schutzfunktionen müsste man brücken; [was natürlich eh sofort zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt]
*) bei DT8.4 bis DT8.8 (ggf DT8.9) könnte man streiten, ob diese einen Bus haben; ich sage, sie haben einen
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18. 08. 2014, 22:00
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18. 08. 2014, 22:02 von vloppy.)
Ich glaube mit hinterem Teil wurde der 2. Zug gemeint nicht die Gegenfahrtrichtung des ersten................
Also
<------><------>
..........^
..........|
(Fahrtrichtung rechts)
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18. 08. 2014, 22:39
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18. 08. 2014, 22:52 von hopperpl.)
Ja, diesen (bzw. beide) meinte ich mit Innenführerstände. Der Führerstand des 2. Zuges, bzw dessen Steuereinheit hat die (aktive) Kupplung bei Dotra, welches die "Bedienung" dieses Führerstands ausschaltet. Man kann also hier nicht mehr fahren (oder den 1. Zug schieben). Um die Züge zu trennen müssen auch beide Führerstände eingeschaltet und die "Kupplung" abgeschaltet werden. Natürlich reicht es, dies nur in einem Führerstand zu machen, um die Schaku zu lösen. Nur der andere Zug erkennt die gewollte Trennung nicht, und geht auf Störung. Ob solch eine Störung vom vordersten Führerstand (also den, der nicht gekuppelt war) gelöst werden kann, weiß ich gerade nicht. Ich denke aber, das dies aus Sicherheitsgründen nicht möglich ist. Drum werden die Züge immer von 2 Fahrern getrennt.
Das gilt aber nur für DT8. Obwohl es bei 420/423/430 ähnlich sein wird, wenn auch mit deutlich höheren Sicherheitsanforderungen.
Ach, und nebenbei: Würde der 2. Führerstand eine Dotra fahren (schieben) können, würde zwangsläufig beim ersten Signal die Koppelspule des 2. Zuges eine Zwangsbremsung auslösen, da die Achszähler des Blockabschnitts schon den ersten Wagen einlesen und damit das Signal von grün auf rot springt, bevor der 2. Wagen das Signal (dessen Koppelspule) passiert. Das sind so die technischen Probleme, wenn man vorher die rechtlichen Bestimmungen und auch die fehlende Sicht außer acht läßt.
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Das stimmt aber nicht, dass ein DT8 nicht oder nur schwer rückwärts gefahren werden kann. Wenn Personal vor Ort ist und den Weg freigibt (z.B. manchmal an Gleiswechseln oder immer nach Unfällen), wird das regelmäßig praktiziert; ich habe das auch schon als Fahrgast erlebt. Soweit ich weiß, muss man dafür nur einen Schalter umlegen oder etwas in der Art.
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Selbst bei den Trennungen in Gerlingen, Nellingen und am Fasanenhof muss einzugehen rückwärts fahren. Und es genügt dazu den Richtungswender umzulegen. Was das trennen angeht, so kann man die S-Klasse auch mit einem.aktiven Fährst and trennen ohne 2. Mann. Dies wird auch von der Werkstatt so praktiziert. Und ich bin mir fast sicher das dies auch bei DEN DT8.12 geht. Bei 4-9 geht es nicht. Da hat hopper recht.
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19. 08. 2014, 10:57
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19. 08. 2014, 11:40 von hopperpl.)
2 Meter zurückspringen ist aber nicht gleich fahren. Du musst ja von der Kupplung leicht weg, sonst fasst die wieder. Du kannst aber nicht mit 80 km/h die Strecke "rückwärts" (vom Führerstand aus betrachtet) langheizen, oder auch nur mit 10 km/h. Züge haben keinen Rückwärtsgang wie im Auto, bei dem man den Rückwärtsgang einlegt, den Kopf dreht und dann beliebig schnell und beliebig lang rückwärts fahren kann. Und der Fahrer schaut dann durch den ganzen Zug und den anderen Führerstand hindurch, ob die Strecke frei ist.
Und zur Kupplungstrennung: Wie oben geschrieben, eine Person kann von einem Führerstand aus die Züge (Kupplung) trennen. Da müssen nicht 2 simultan die Kupplung lösen. Allerdings muss der Fahrer dann in den anderen Führerstand und dort sozusagen die Trennung bestätigen. Sonst bewegt sich der andere Zug keinen Meter mehr. Bei den neuen Bussystemen kann der eine Führerstand den anderen vor der Kupplungstrennung "informieren" - die Funktion ist aber bei der SSB abgeschaltet. Und laut DA müssen auch beide Züge sauber abgemeldet werden.
Und zum Gleiswechsel. Da fährt kein Fahrer über einen Gleiswechsel, legt den Rückwärtsgang ein und fährt dann rückwärts zur letzten Haltestelle aus dem zur Fahrtrichtung entgegen gesetzen Führerstand. Völlig blind. Und da steht auch keiner draußen und winkt. Die BOStrab schreibt zwingend vor, dass dafür eine andere Person im anderen Führerstand sitzt und direkten und unabhängigen Funkkontakt hat. Dann kann dieser auch selbst fahren. Und zudem ist der Zug nach dem Gleiswechsel auf dem Gegengleis, auf welchem er nicht ohne ständige Freigabe in Gegenrichtung weiterfahren darf. Davon unabhängig kann der Zug Meter zurücksetzen, wenn z.B. eine Person unter dem Zug liegt oder in einer anderen Notsituation. Aber das ist kein Fahren.
Und wenn ich noch in ZUB rückwärts fahre, geht die ganze Signalanlage in den Notaus, sobald ich einen Achszähler erwische. Und wenn das Stellwerk die Fahrrichtung des Gleises dreht, somit der Zug freie Fahrt bekommt, geht die Zugsicherung des Zuges in den Nothalt, weil diese invertiert ist [wenn der falsche Führerstand aktiv ist].
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Ich hab auch noch nie einer Fahrer gesehen, der bei zu spätem Halt an einer Haltestelle oder an einem Signal (SVA, Sichtfahrt) oder an einer Kreuzungsmündung/Bahnübergang oder einer Sprechanlage dann einen Meter zurückgefahren ist. Und das kommt sehr häufig vor, wenn zu spät gebremst wurde. Und leider auch nicht so selten kann die erste Tür nicht benutzt werden. Da setzt kein Fahrzeug 5 Meter zurück. Gerade im Herbst oder bei plötzlich einsetzendem Regen versagt das "Gefühl" der Fahrer für den Bremsweg.
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(19. 08. 2014, 10:57)hopperpl schrieb: Und zum Gleiswechsel. Da fährt kein Fahrer über einen Gleiswechsel, legt den Rückwärtsgang ein und fährt dann rückwärts zur letzten Haltestelle aus dem zur Fahrtrichtung entgegen gesetzen Führerstand. Völlig blind. Und da steht auch keiner draußen und winkt. Die BOStrab schreibt zwingend vor, dass dafür eine andere Person im anderen Führerstand sitzt und direkten und unabhängigen Funkkontakt hat. Dann kann dieser auch selbst fahren. Und zudem ist der Zug nach dem Gleiswechsel auf dem Gegengleis, auf welchem er nicht ohne ständige Freigabe in Gegenrichtung weiterfahren darf.
...und genau das habe ich eben schon erlebt. Das war zwar zweifelsohne ein Ausnahmefall, aber insgesamt wurden deutlich mehr als 100 Meter mit dem überfüllten Zug rückwärts zurückgelegt. Wie gesagt war auch zahlloses Personal vor Ort, ohne welches dies nicht möglich gewesen wäre.
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Ich will das jetzt nicht anzweifeln, das war bestimmt so gewesen... aber warum hat sich niemand in den anderen Führerstand gesetzt? Einen überfüllten Zug rückwärts zu fahren ohne Sicht, über 100 Meter... Fuhr da ein normaler Fahrer oder ein VM? Das ist ja fast eine Dienstanwiesung "Spring von der Brücke, wir müssen den Asphalt testen". Oder kann es einfach nur sein, dass Du den Eindruck hattest, der Fahrer würde rückwärts fahren und tatsächlich saß im anderen Führerstand ein Verkehrsmeister der in Wirklichkeit fuhr? Das kommt nämlich sehr häufig vor, dass bei Umleitungen VMs an der Haltestelle in die Bahn springen und den Zug dann nach dem GW übernehmen. (Und dann über den GW rast und mit einer Zwangsbremsung festgehalten wird - der VM war danach nur noch halb so groß )
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Spricht da jemand aus Erfahrung? ??
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"Züge haben keinen Rückwärtsgang wie im Auto, bei dem man den Rückwärtsgang einlegt, den Kopf dreht und dann beliebig schnell und beliebig lang rückwärts fahren kann."
Da die Frage auch zur S-Bahn gestellt wurde: Das stimmt so nicht. Züge haben einen Rückwärtsgang. Man kann am Fst. über den Richtungswahlschalter ganz einfach die Richtung ändern und auch so hunderte von kilometer fahren. Im Prinzip sogar ohne Sicherungssysteme.
Zur anderen Frage. Bei den S-Bahnfahrzeugen 423-426+430 sind die inneren Führerräume immer deaktiviert. Können aber aktiviert werden und man kann theoretisch so einen Zug schieben. Der Aufwand ist zwar überschaubar aber in der Praxis kommt das nie vor. Warum auch? Wenn der vordere kaputt ist ist die Störung meist so aufwendig das es schneller ist wenn die Diesellok aus Plochingen kommt und meist wird es dann am zweiten Führer mangeln der dann die Strecke beobachtet.
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