(20. 07. 2014, 19:13)hopperpl schrieb: Das geht nicht mit den 2 Kilometern:
Und warum soll das nicht gehen?
(20. 07. 2014, 19:13)hopperpl schrieb: Von mir nach Botnang sind es 1,9 km.
Luftlinie oder Linienweg?
(20. 07. 2014, 19:13)hopperpl schrieb: Aber ich müss über Stadtmitte (Heslach) fahren, 2 Zonen kaufen. Also kaufe ich dann immer Kurzstrecke, wenn ich in die Innenstadt will.
Aha: Luftlinie. Pech gehabt. Die 2 km waren gefahrene Strecke. Die ist in Deinem Beispiel aber größer als 2 km, und da kann jeder Kontrolleur prüfen.
Wenn nämlich dann in Heslach ein Kontrolleur kommt bist Du weiter als 2 km vom Startort weg: Pech gehabt, EBE fällig.
Ganz eindeutig nachprüfbar und kein Betrug möglich. Das kann also kein Argument sein, Umstiege bei der Kurzstrecke nicht zu erlauben.
Ach ja: wenn die Kontrolle erst in Botnang kommt (und Du hättest dorthin womöglich mit dem 91-er unter 2 km fahren können): dann sieht man es noch immer an der Uhrzeit des Fahrscheins. Und wenn nicht: Betrug zwar nicht aufgeflogen, hat Dir aber auch nichts gebracht außer der längeren Fahrzeit, denn Du bis ja "nur" in Botnang, aber nicht in der Innenstadt.
(20. 07. 2014, 19:13)hopperpl schrieb: Dieser Betrug wurde bei Buslinien immer gemacht. Bus fährt als Kreis, in vielen Regionen normal, und man kauft Kurzstrecke zur nahen Haltestelle, die aber die vorletzte auf der Strecke für den Bus ist. Im übertragenen Sinne (es gibt nur die U11) kaufe ich eine Kurzstrecke von Rotebühlplatz nach Berliner Platz und steige Mercedesstraße aus.
Und Du meinst, das wäre bei der alten 2-km-Regelung mit Umstieg möglich gewesen? Da liegst Du aber falsch.
Ich kann auch heute keinen 4-Zonen-Fahrschein lösen und mit dem legal vom Hbf über Renningen nach Böblingen fahren. Auch wenn er vom Hbf nach Böblingen gültig wäre. Da stellt sich keine Diskussion und jeder Fahrgast würde damit ab Renningen einen 40-er ausgestellt bekommen.
Bei der alten 2-km-Kurzstrecke mit Umstieg war das genauso, wo ist also das Problem?
(20. 07. 2014, 19:13)hopperpl schrieb: Warum braucht es überhaupt eine Kurzstrecke? Beim Taxi zahle ich für 1 km Fahrt deutlich mehr, als für 2 km Fahrt (Preis pro Kilometer).
Weil man damit Mehreinnahmen von denjenigen generiert, die die Strecke sonst zu Fuß gelaufen wären. Daher auch die ursprüngliche 2-km-Grenze, weil das gerade noch so das ist, was man zu Fuß macht.
Oder hast Du gedacht, der VVS hätte den Kurzstreckentarif aus Nächstenliebe eingeführt? Das gab es nur, weil es in Summe zu Mehreinnahmen geführt hat.
(20. 07. 2014, 19:13)hopperpl schrieb: Und jedes Tarifsystem ist unfair, weil immer eine Grenze überschritten wird. Was ist bei einer Entfernung von 2.001 Metern? Warum zahlt z.B. jemand der 150 kg wiegt den gleichen Fahrpreis wie jemand, der 75 kg wiegt?
Es gibt eine Regel, die gilt.
Und? Ich kann mich nicht erinnern, in dem Artikel gelesen zu haben, daß die Person einen 40-er erhalten hat, weil sie sich nicht an die Regel gehalten hat.
Sondern sie hat die Regel zur Diskussion gestellt. Das ist nichts verbotenes.
(20. 07. 2014, 19:13)hopperpl schrieb: Und da darf es praktisch keine Ausnahmen geben.
Dafür gibt es im Tarif aber verdammt viele Ausnahmen. Gerade für die VVS-Kurzstrecke ist eine ziemlich lange Liste von Ausnahmen definiert, wo die Kurzstrecke eben nicht gilt, obwohl sie laut Regel gelten würde. Dann müsste diese Liste auch gestrichen werden - es darf ja keine Ausnahmen geben. Oder darf es Ausnahmen nur geben, wenn sie zugunsten des VVS sind?
Selbst ich kenne nicht alles, ich war kürzlich erstaunt, daß das (ok, kein VVS) BW-Ticket z.B. auch ab 8:22h gelten kann, und nicht erst ab 9:00h. Das war aber extrem versteckt und auf normalen Wegen kaum zu finden.
(20. 07. 2014, 19:13)hopperpl schrieb: Und wenn die Regeln nicht gut sind, müssen sie geändert werden.
Na also. Und nichts anderes will derjenige versuchen zu erreichen.
(20. 07. 2014, 19:13)hopperpl schrieb: Ich bin jetzt kein Verfechter der aktuellen Kurzstreckenregelung, aber es muss eine Regel geben und diese muss uneingeschränkt gelten. Und auch niemand wird eine Regelung für Kurzstrecke finden, bei der niemand benachteiligt wird.
Richtig. Ich habe auch mit der alten und der neuen Regelung so meine Probleme. Es kann nämlich nicht sein, daß eine Fahrt zu unterschiedlichen Zeiten(*) unterschiedlich kostet (neue Regelung) oder Hin- und Rückfahrt unterschiedlich kosten (gab es bei der alten Regelung).
(*) Einschränkung: natürlich darf es tariflich unterschiedliche Zeiten geben. Aber nicht fahrplanabhängige. Hier ist es sogar so, daß der HVZ-Fahrpreis günstiger ist - nicht gerade optimal.
Der Fahrpreis muß von der Fahrstrecke und ggf. Tageszeit (z.B. 9:00h-15:00h günstiger) abhängen. Aber nicht davon, ob es gerade eine Fahrverbindung gibt oder nicht.
Derzeit dürfte nämlich folgendes Spielchen möglich sein: ich kaufe morgens um 10:00 Uhr eine Kurzstrecke am Silberwald und fahre dann um mit der ersten U15 um ca. 15:00 Uhr. Formal wäre das zulässig: die Kurzstrecke ist nicht auf 2 Stunden beschränkt, sondern nur zum sofortigen Fahrtantritt ohne Unterbrechung. Nur der war für die gewünschte Relation erst 5 Stunden nach lösen möglich.
Das gibt zwar sicher vom Kontrolleur einen EBE, aber der würde vom Gericht ebenso sicher wieder aufgehoben werden, weil das den genauen Wortlaut des Tarifes nimmt.
Das Mißbrauchspotential hier dürfte um einiges höher sein als das bei einer 2-km-Regelung mit Umsteigeerlaubnis.
Wie gesagt, ich will auch nicht die alte 2-km-Regelung zurück, die hatte auch ihre Tücken. Aber 3 Haltestellen mit Umsteigen wäre sicher kein Beinbruch.