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Hallole,
gestern, also Freitag, kam um 15:14 ein einzelner DT8, um genau zu sein 3075/76 vom Schlemenwasen richtung Stadt. Am Möhringer Bahnhof parkte ein als U6 Gerlingen beschriftete DT8.12-Doppeltraktion, die dann direkt hinter dem einzelnen DT8 her fuhr. Der einzelne fuhr nur bis Eckartshaldenweg. - Was der Grund für den Einsatz des Standwagens war, weiß ich nicht.
Insgesamt habe ich gestern 3 Doppeltraktionen auf der U6 gezählt.
Grüßle
AFu
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Stuttgarts Straßen- und Stadtbahnlinien im Internet:
http://www.ssb-linien.de
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Heute ein DT8.12 auf dem Schülerkurs Stammheim - Mönchfeld!
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(17. 03. 2014, 07:38)SSBChris schrieb: Heute ein DT8.12 auf dem Schülerkurs Stammheim - Mönchfeld!
15-10, also der zusätzliche Kurs für Ruhbank - Heumaden, bestand wohl auch aus 3515/3516.
U9 Botnang - Hedelfingen (auch außerhalb der HVZ)
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(17. 03. 2014, 07:38)SSBChris schrieb: Heute ein DT8.12 auf dem Schülerkurs Stammheim - Mönchfeld!
Gab es letzte Woche auch schon einmal, fragt mich aber nicht nach dem Tag.
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21. 03. 2014, 22:49
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21. 03. 2014, 22:49 von FJK DT 8.S.)
Mal wieder etwas neues! Heute wurde 06-05 mit 3507/3508 + 3509/3510 bestückt und wurde in Gerlingen als letzter von 4 Züge abgestellt.
In Gerlingen stehen also 06-04 3065/3066 + 3079/3080, 06-11 3355/3356 + 3391/3392, 06-01 3051/3052 + 3081/3082 und
06-05 3507/3508 + 3509/3510 abgestellt.
Grüße FJK DT 8.S
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3529/3530 ist in Stuttgart angekommen.
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Gelten für Stadtbahn und die "richtige Bahn" unterschiedliche Regelungen bezüglich unnötiger Lärmbelästigung? Während die Baureihe 430 bei der S-Bahn Stuttgart starke Nerven erfordert ("Türfindesignal", penetranter Türschließton, zig überflüssige Ansagen "Sx nach Ziel" und Höhenunterschied beim Ausstieg) ist der DT8.12 genauso wie die älteren unterwegs. Haltestellenansage, Tür auf, Tür zu, weiter. Oder hält die SSB ihre Fahrgäste einfach nicht für vollkommen verblödet?
Und flott sind die Türen im Tango auch. Habe ich bis heute nicht verstanden, warum man bei der S-Bahn das Türöffnen nicht vorab anfordern kann, wo doch jetzt um jede Sekunde Abfertungszeit geknausert werden soll.
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28. 03. 2014, 16:52
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28. 03. 2014, 16:58 von hopperpl.)
Die "Lärmbelästigung" ist für seh- und höreingeschränke Personen notwendig und muss bis 2022 in allen ÖPNV-Fahrzeugen vorhanden sein. Dies schließt sowohl S-Bahn, als auch Stadtbahn, Straßenbahn und Busse ein. Behinderte Menschen sind nicht verblödet und haben jedes Recht auch am Öffentlichen Personennahverkehr teilzunehmen. Und weil beim ÖPNV bis jetzt immer galt, "Behinderte, nein danke!" ist das nun Gesetz. Das lässt sich schon so direkt sagen, schließlich sind die notwendigen Umbaumaßnahmen überall (ob nun SSB, S-Bahn oder deutschlandweit überall) gewaltig, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden. Und die Anforderungen, z.B. Blindenleitlinien, Höhenunterscheid Bahn/Bahnsteig oder barrierefreier Zugang sind nicht gerade übertrieben.
Die folgenden Ansagen müssen in dem Fahrzeug durchgeführt werden
- Linienidentifikation und Ziel/Richtung
- Haltestellenidentifikation
- Ausstiegsrichtung
- Sicherheitshinweis bei Höhenunterschied Fahrzeug und Bahnsteig (bei mehr als 5cm Höhe oder 10cm Abstand)
Desweiteren müssen folgende akustische Signale vorhanden sein
- Positionssignal Ausstiegstür (mindestens 3 Sekunden; Ausnahme Bus)
- Wechselwarnsignal vor Türschießvorgang
Prinzipiell sind die Warntöne bei der BR-430 sogar zu kurz und zu leise. Die müssen lauter und länger sein, können dafür aber niederfrequenter werden.
Und zu den Türen ist zu sagen, dass die einfachen Türen beim S-DT8.12 sicherlich nicht bei S-Bahnen eingebaut werden können, bei denen Züge mit 2x 140 km/h (bzw. sogar noch höher) aneinander vorbeifahren. Die S-DT8.12 Türen sind nicht einmal richtig verankert, und lassen sich ohne größere Kraftanstrengung öffnen.
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Und die SSB wartet dann bis zum 31.12.2021?
Aber das "S1 nach Herrenberg" ist nunmal einfach Sinnlos wenn der Zug schon losgefahren ist. Wenn dann wie z.b. bei der Nürnberger U-Bahn über Außenlautsprecher "Dies ist ein Zug der Linie U3 richtung..."
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28. 03. 2014, 19:07
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28. 03. 2014, 19:08 von hopperpl.)
Na, vielleicht auch schon zur Netzumstellung 2017.
Und sinnlos ist "S1 nach Herrenberg" nicht. Sinnlos wäre es sehbehindert im falschen Zug zu sitzen und nur die Haltestellen angesagt zu bekommen. Denn dazu müsste man alle Haltestellen kennen und genau wissen, an welcher Haltestelle man überhaupt aussteigen kann. Es gibt nämlich Haltestellen, an denen Mobilitätseingeschränkte nicht aussteigen "dürfen". Weil es schlichtweg nicht geht.
Inwieweit das ganze realisiert wird über Fahrzeugaußenansage oder Bahnsteigansage ist den Betreibern überlassen. Die einfachste Variante der Linien/Zielangabe ist die Ansage über den Wegpunkt "direkt hinter Haltestelle" im IBIS (bzw. bei der S-Bahn im entsprechenden BIS - die sind -funktionell- alle gleich).