09. 12. 2013, 01:00
(09. 12. 2013, 00:05)338kmh schrieb:(07. 12. 2013, 21:49)dt8.de schrieb: Folgerung richtig, Annahmen dazu falsch.
Künftig zu beschaffende S-Bahn-Züge werden (für die Laufzeit der Ausschreibung) weiter in DB-Rot verkehren.
Das hat aber mit den Eigentumsverhältnissen der Züge gar nichts zu tun (auch da bin ich mir nicht sicher, ob die drei Züge überhaupt dem VRS gehören, oder nicht auch der DB), sondern damit, daß die S-Bahn vom VRS und nicht vom Land ausgeschrieben wurde. Und der VRS hat in der Ausschreibung keine Lackierungsvorgaben gemacht.
Erstmal möchte ich mich für die falsche Zahl entschuldigen. Von 83 bis 87 sind es natürlich 4 Züge. Und natürlich gehören diese Züge dem VRS, und zwar von der DB bezahlt als Vertragsstrafe für die in der ersten Tranche verspätet gelieferten neuen 430er.
Von Bombardier als Vertragsstrafe geliefert ist richtig. Der Rest klang für mich nirgendwo so eindeutig, daß daraus eindeutig auf Besitzverhältnisse geschlossen werden konnte. Denn zunächst liefert Bombardier die Züge als Strafe an die DB, nur die DB ist Vertragspartner von Bombardier.
Alles andere ging mehr in die Richtung "zur Verfügung stellen". Das kann auch heißen, daß die DB die Züge in DB Besitz bleiben. Wie gesagt, weder so noch so eindeutig herauszulesen.
Was Zeitungsmeldungen dann daraus gemacht haben ist etwas anderes, aber darauf würde ich nichts geben, wenn die Originale Meldung anders lautet.
(09. 12. 2013, 00:05)338kmh schrieb: Da ein Großteil der Finanzmitttel neben Fahrgeldeinnahmen, Kreisumlage und Regionalisierungsmitteln des Bundes und auch des Landes kommen, ist es für mich entgegen deiner Meinung nach nicht so klar, ob das Land hier kein Mitspracherecht hat. Dass der VRS in der Angebotsplanung weitgehend frei Hand hat, stimmt aber.
Das ist zwar alles richtig, aber selbst wenn sich das Land auf dem Kopf stellt ist nur die Vorgabe des geschlossenen Vertrages für die DB bindend, und da ist keine Vorgabe zur Farbgebung enthalten. Ich bezog mich ja extra nur auf den Zeitraum des laufenden Vertrages und in diesem ggf. zu beschaffenden Fahrzeugen (z.B. Ersatzfahrzeugen nach Unfall o.ä.). Bei einer künftigen Neuausschreibung (in 15 Jahren oder wann war das?) kann das selbstverständlich anders aussehen, aber so weit reicht meine Kristallkugel leider nicht.