26. 06. 2013, 11:29
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Stuttgarts Straßen- und Stadtbahnlinien im Internet:
http://www.ssb-linien.de
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Wenn Kinder schwarzfahren ist die SSB machtlos
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---------------------------------------------------- Stuttgarts Straßen- und Stadtbahnlinien im Internet: http://www.ssb-linien.de ----------------------------------------------------
26. 06. 2013, 11:44
Ich finde diesen Artikel so eine Frechheit! Wenn die Mutter ihre Kinder doch so Rechtstreu erzieht, warum kontrolliert sie dann nicht ob die korrekten Wertmarken drin sind???
26. 06. 2013, 12:45
(26. 06. 2013, 11:44)Busfan 92 schrieb: [...]warum kontrolliert sie dann nicht ob die korrekten Wertmarken drin sind??? Nicht ganz ernst gemeint, eher als Diskussionsanreiz (auch wenn es natürlich an den Beförderungsbedingungen vorbei geht): Wenn man sich wie Busfan92 so fordernd äußert, kann man auch folgendes fordernd entgegnen: Die SSB weiß, dass für diesen Ausweis ein laufendes Abo existiert. Warum kontrolliert sie dies dann nicht? Sie könnte das Wissen mit allen Kontrolleuren teilen, indem sie ihnen tagesaktuell eine Liste der laufenden Abos als PDF, Excel o. ä. auf z. B. einem Smartphone zur Verfügung stellt, so dass diese jede Abo-Monatskarte auf Gültigkeit prüfen könnten - sogar ohne Wertmarke (und Internetverbindung während der Kontrolle). Dies tut sie aber nicht. In der Liste müssten nur alle aktuellen Abo-Nummern drinstehen, so dass die Datei bei z. B. 1 Million Abonnenten ca. 10-20 MB groß wäre - also reden wir heutzutage hier nicht von großen Datenmengen. Selbst mit Zonen, 1. Klasse, Beginn und Ende des Abos wäre die Datei vielleicht 50-100 MB groß (bei 1 Million laufenden Abos). Alles kein Problem für einen PDF-Viewer mit Suchfunktion. Nicht ganz ernst gemeinte, plakative Aussage: Sie tut dies nicht, um Zusatzeinnahmen zu generieren, weil es fahrlässige Menschen gibt, die manchmal Wertmarken nicht rechtzeitig einstecken? Übrigens sehr toll in diesem Zusammenhang ist, dass man mitunter von Kontrolleuren blöd angemacht wird, wenn man die vorherige/nächste Marke links (Einschub für 1. Klasse) statt rechts eingeschoben hat, damit man die Marken nicht zunächst hintereinander einstecken und dafür am 1. umstecken muss. Also soll man bitteschön die neue Marke am 1. einstecken und ja nicht früher ...
26. 06. 2013, 14:47
Tja Ehrlichkeit wird halt bestraft. Soll wohl dumme geben die ihren 6-14 Jährigen ein Ticket kaufen.
26. 06. 2013, 14:59
(26. 06. 2013, 11:44)Busfan 92 schrieb: Ich finde diesen Artikel so eine Frechheit! Wenn die Mutter ihre Kinder doch so Rechtstreu erzieht, warum kontrolliert sie dann nicht ob die korrekten Wertmarken drin sind??? Die Fahrkarte ist per Abo bezahlt, wo ist also der Rechtsbruch? Ich würde im Gegenzug die Frage stellen, warum eine vergessene Fahrkarte 7 € (also weit mehr als eine Einzelfahrt) kostet. Der Monatskarteninhaber hat ja bezahlt, daher ist es keine Beförderungserschleichung. Der SSB entsteht somit auch kein Schaden, und als Verwaltungsaufwand kommt mir 7 € hoch vor. Und warum sollen Eltern alles kontrollieren? Irgendwann müssen die Kinder das selber lernen.
26. 06. 2013, 15:08
(26. 06. 2013, 14:47)mr-it schrieb: Tja Ehrlichkeit wird halt bestraft. Soll wohl dumme geben die ihren 6-14 Jährigen ein Ticket kaufen. Wohlgemerkt, in dem konkreten Fall geht es um eine vergessene aber vorhandene Monatskarte, nicht um absichtliches Schwarzfahren. Nirgendwo steht, daß nichts passiert, wenn kein Fahrschein gekauft ist. Beim absichtlichen Schwarzfahren kann man die Eltern heranbekommen, wenn z.B. nachweisbar ist, daß die davon wussten. Wenn die Kinder zur Schule fahren ohne daß die Eltern ihnen Geld dazu geben, oder wenn die Eltern fahren und den Kindern einfach keine Karte kaufen. Problematisch sind nur alleinfahrende Kinder, weil das tatsächlich ohne Wissen der Eltern sein könnte.
26. 06. 2013, 16:12
(26. 06. 2013, 14:59)dt8.de schrieb:(26. 06. 2013, 11:44)Busfan 92 schrieb: Ich finde diesen Artikel so eine Frechheit! Wenn die Mutter ihre Kinder doch so Rechtstreu erzieht, warum kontrolliert sie dann nicht ob die korrekten Wertmarken drin sind??? Er ist ohne gültigen Fahrschein in der Stadtbahnn angetroffen worden.´. Wenn das uns Erwachsenen passiert ( auch mit bezahltem ABO ) müssen wir auch 7 € bezahlen. Ich finde diese Bearbeitungsgebühr ist auch bei Schülern gerechtfertigt! (26. 06. 2013, 15:08)dt8.de schrieb: Wohlgemerkt, in dem konkreten Fall geht es um eine vergessene aber vorhandene Monatskarte, nicht um absichtliches Schwarzfahren. Ich finde das immer sehr schön wenn öffentliche Unternehmen auf die Schnauze fallen, weil die Judikative der Legislative mal wieder mitteilen muss, dass ihre Vorgehensweise falsch ist. Im konkreten Fall hat sich ein Verkehrsunternehmen, das mit notorischer rechtlicher Pingeligkeit schon seit einer Weile auffällt mal wieder ein Eigentor geschossen. Mit dem Urteil wurde bestätigt, dass Kinder nicht belangt werden können. Und jedermann, der zwar eine Fahrkarte hat, die aber nicht vorzeigen kann, weil der VVS es versäumt, die Tatsachen vor Ort festzustellen. Und dann für sein eigenes Versäumnis vom Kunden eine Gebühr verlangt, die jeder Rechtsgrundlage entbehrt. Also: Kinder können als Schwarzfahrer nicht belangt werden, da kann ich nur jedem sagen: Dann tut es, weil jemandem, der sich so blöd anstellt gehört es nicht anders! Btw: Ich warte auch noch drauf, wann das Land Baden-Württemberg Schadenersatz für den Tag zahlen muss, an dem das höchste deutsche Gericht diesem mitteilt, dass es grob gegen den Datenschutz bei Krankmeldungen an Hochschulen verstößt. (26. 06. 2013, 16:12)Busfan 92 schrieb:(26. 06. 2013, 14:59)dt8.de schrieb:(26. 06. 2013, 11:44)Busfan 92 schrieb: Ich finde diesen Artikel so eine Frechheit! Wenn die Mutter ihre Kinder doch so Rechtstreu erzieht, warum kontrolliert sie dann nicht ob die korrekten Wertmarken drin sind??? Auch bei Erwachsenen finde ich die Gebühr nicht richtig, zumindest solange es sich nicht um notorische Fälle handelt. Das sollte oben klar herüber gekommen sein. Schließlich hat der Fahrgast für die Fahrt bezahlt (seine Leistung erbracht) und hat nur den Nachweis darüber vergessen. Und die Bearbeitung des Falles kostet garantiert keine 7 €. Wenn ich meine EC-Karte vergesse und brauche Geld von der Bank, dann kann ich an den Schalter gehen, meinen Personalausweis vorlegen und erhalte trotzdem (ohne Strafe) Geld, weil die Bank feststellen kann, daß ich ein Kunde von ihr bin, der ein gedecktes Konto hat. Wenn ich in der Firma meinen Dienstausweis vergesse, dann lässt mich der Pförtner trotzdem hinein, nachdem er überprüft hat, daß ich es wirklich bin. Ohne Strafgebühr. Warum darf eine SSB dafür 7 € verlangen, um festzustellen, daß eine Person regulärer Kunde ist? Ein solches Verhalten kenne nur im ÖPV. Nachtrag: welcher Schaden ist der SSB entstanden? Juristisch kann von unter 14-jährigen nur der entstandene Schaden eingefordert werden (Links kann ich nachliefern). Das ist bei Schwarzfahren nur der Preis der regulären Fahrkarte. Bei vergessener Fahrkarte sollte der Preis also höher sein?
26. 06. 2013, 20:49
Ja ok da habe ich den Artikel nicht richtig gelesen. Aber viele "ehrliche" Menschen (Also die die nicht dauernd auf ihre Rechte bestehen und täglich Geetzbücher lesen um irgendeine Möglichkeit suchen) würden wohl einfach zahlen Auf Altbürgerliche Art "Bua du darfsch doch it ohne fahrkart fahre"
Aber das ist ja heute in Mode und ein anderes Thema. Zurück zu dem Fall. Ich finde auch das die Bearbeitungsgebühr wegfallen solle wenn man ein Abo hat. Alleinschon aus Kundenfreundichkeit. Denn schließlich sollte man den leuten auch dankbar sein das diese regelmäßig zahlen. Ein Schaden ist höchstens durch den Personalaufwand bei der Bearbeitung und an Portokosten entstanden |
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