14. 12. 2011, 17:45
Hallo zusammen,
Nachdem die Diskussion über die Prototypen-Hälften im DT 8.4-Thema doch etwas off-topic geführt und weitere Fragen aufgeworfen hat, mache ich hier mal ein neues Thema auf, das sicher auch in Zukunft noch einiges an Diskussionsstoff bieten wird.
Bitte entschuldigt, wenn gleich zu Anfang eine lange Latte von Zitaten kommt, aber ich denke, so kommen wir am ehesten wieder in das bereits an anderer Stelle angeschnittene Thema herein.
@ dt8.de:
Deine Ausführungen aus dem "DT 8.4 zu DT 8.S?"-Thread haben m.E. sehr gut verdeutlicht, warum ein Umbau der beiden Prototyp-Hälften 3001 und 3006 zu einem dem DT 8.S entsprechenden betriebsfähigen Nostalgie-Stadtbahnzug im historischen Outfit technisch so schwierig (wenngleich evtl. nicht gänzlich unmöglich) ist. Zumindest dürfte klar geworden sein, daß es wohl nicht einfach nach dem Schema "man nehme einen Satz standartisierte DT 8.S-Technik, baue ihn in die entkernten Karosserien der Wagen 3001 und 3006 ein, und fertig ist der Zug" laufen wird. Was mich aber etwas verwundert ist, daß von Dir die dann fällige Neuzulassung als ein solches Problem angesehen wird.
Das hatte ich auch gemeint, eine Neuzulassung eines neu konstruierten oder auch nur umgebauten Wagens ist doch durchaus alltäglich und per se noch kein Totschlagargument. Eine weitere wichtige und zum eigentlichen Thema hinführende Frage wäre doch aber: kommt es nicht auch in gewisser Weise auf den angedachten Verwendungszweck des zuzulassenden Fahrzeugs an? Es handelt sich hier schließlich nicht um ein zwingend neuwertiges Fahrzeug für den planmäßigen Liniendienst, sondern um ein Sonderfahrzeug bzw. einen eher sporadisch einzusetzenden Wagen für museale Sonderfahrten, in diesem Fall noch genauer: um ein reaktiviertes Fahrzeug aus dem historischen, bisher stillgelegten Bestand.
Diese Situation ist ja nun nicht gerade Neuland für die SSB. Bei zwei Wagen (TW 276 und BW 1369) wurde sie bereits erfolgreich gemeistert, bei zwei anderen (TW 714 und 749) ist die Reaktivierung im Zuge der Restaurierung fest eingeplant, und weitere stehen zumindest auf diversen Wunschlisten für mittelfristige Projekte. Ich kann mir einfach nur schwer vorstellen, daß für solche besonderen Fälle nun die gleichen Richtlinien und Maßstäbe im Neuzulassungsverfahren gelten sollen wie für neu entwickelte oder modernisierte Fahrzeuge für den Plandienst. Allein TW 276 hätte unter diesem Umständen wegen seines Holzaufbaus und des relativ kleinen Fahrersichtfeldes doch nie und nimmermehr wieder zugelassen werden dürfen.
Letzlich waren die bisher reaktivierten Wagen doch auch zuvor nicht fahrfähige Museumsstücke, die durch Austausch, Modernisierung oder auch artfremde Hinzufügung einzelner Komponenten ertüchtigt wurden. Selbst wenn der eigentliche Motor des 276 noch das Originalaggregat ist, ist die Antriebstechnik z.B. durch die erhöhte Netzspannung und die zusätzlich erforderlich gewordenen Einbauten wie Neuverkabelung und Zugsicherung etc. doch eine andere geworden. Dennoch war es damals und muß offenbar immer noch möglich sein, ein solches Fahrzeug auch heute noch, ggf aber nach anderen Kriterien als üblich, zugelassen zu bekommen. Ich würde mich freuen, wenn sich hier jemand, der sich mit dem speziellen Thema auskennt, äußern könnte.
Um Mißverständnissen vorzubeugen: bitte verwechselt jetzt die Machbarkeit oder technische Möglichkeit nicht mit der Kostenfrage bzw. wirtschaftlichen Darstellbarkeit eines solchen Vorhabens. Es ist klar, daß ein Zulassungsverfahren, egal in welcher Form, nicht umsonst zu haben ist. Im Gegenzug verspricht man sich z.B. bei den DT 8.S ja auch eine bis zu zwanzig Jahre längere Lebensdauer und die Ersparnis vorzeitiger Wagenneubeschaffungen.
Gegenbeispiel: Noch nie wurde m.E. so offensiv wie jetzt bei der Restaurierung von TW 714 um Spenden für dieses Projekt geworben. Das heißt doch wohl nichts anderes, als daß der Aufwand zwar alle bisherigen Vorstellungen übersteigt, gleichzeitig aber der feste Wille und auch die reelle Aussicht besteht, das Vorhaben zu einem guten Ende zu führen, sprich, den Wagen am Ende nicht nur hergerichtet zu haben (was in diesem Fall beinahe einer Rekonstruktion gleich kommt), sondern auch wieder fahren lassen zu können, also zugelassen zu bekommen. Hier sollen also technische und (zulassungs-)rechtliche Möglichkeiten im Vordergrund stehen, nicht vorgeschobene Argumente nach Art von, "das wollen wir nicht" oder "das lohnt / rechnet sich nicht / das ist zu teuer" (so wie z.B. bereits beim Zahnrad-Tw 104 geschehen). Der o.g. Fall zeigt ja, daß es durchaus auch anders gehen kann.
Nachdem die Diskussion über die Prototypen-Hälften im DT 8.4-Thema doch etwas off-topic geführt und weitere Fragen aufgeworfen hat, mache ich hier mal ein neues Thema auf, das sicher auch in Zukunft noch einiges an Diskussionsstoff bieten wird.
Bitte entschuldigt, wenn gleich zu Anfang eine lange Latte von Zitaten kommt, aber ich denke, so kommen wir am ehesten wieder in das bereits an anderer Stelle angeschnittene Thema herein.
(12. 12. 2011, 23:19)dt8.de schrieb:(13. 12. 2011, 10:04)mrvia schrieb: Nachdem mein Vorschlag die verbliebenen Prototyphälften unter Beibehaltung ihres ursprünglichen Designs technisch in DT8.S fahrbereit umzurüsten hier eher auf wenig Gegenliebe bzw. teils ironisch kommentiert wurde, möchte ich nochmal nachhaken. Da ich (...) gesehen habe, was möglich ist und ich der Überzeugung bin, dass die Mitarbeiter in Möhringen ähnlich kompetent, kreativ und findig sind (...), sehe ich viele hier vorgebrachte Einwände als durchaus überwindbar.Hier liegt der große Irrtum, das wäre dabei das größte Problem. Der Zug müsste komplett neu zugelassen werden, da er in der Form nie zugelassen war. (...)
[...]
Auch die technische Zulassung wäre unproblematisch, da Zugsicherung, Funk und ähnliches auf aktuellem Stand wären.
Das Problem ist, daß der "Zug" so wie er jetzt ist nicht fahrfähig ist. Es muß also an mindestens einem Wagen (wahrscheinlich aber an beiden, da die alte Technik nicht mehr beschaffbar ist) die Antriebstechnik ersetzt werden. Damit muß die neue Technik aber in dem Wagen neu zugelassen werden.
[...]
Entkernen bedeutet nicht, daß danach alle Komponenten beliebig ersetzt werden können, ohne daß eine Neuzulassung fällig wird.
@ dt8.de:
Deine Ausführungen aus dem "DT 8.4 zu DT 8.S?"-Thread haben m.E. sehr gut verdeutlicht, warum ein Umbau der beiden Prototyp-Hälften 3001 und 3006 zu einem dem DT 8.S entsprechenden betriebsfähigen Nostalgie-Stadtbahnzug im historischen Outfit technisch so schwierig (wenngleich evtl. nicht gänzlich unmöglich) ist. Zumindest dürfte klar geworden sein, daß es wohl nicht einfach nach dem Schema "man nehme einen Satz standartisierte DT 8.S-Technik, baue ihn in die entkernten Karosserien der Wagen 3001 und 3006 ein, und fertig ist der Zug" laufen wird. Was mich aber etwas verwundert ist, daß von Dir die dann fällige Neuzulassung als ein solches Problem angesehen wird.
(14. 12. 2011, 01:01)dt8.de schrieb: Natürlich wurden die DT8.9 und und DT8.S nach dem Umbau schon zugelassen (wäre ja noch schöner, wenn nicht), aber mit anderen Regeln und Erfordernissen. (...) Selbst ein DT8.11 als Neubau würde heute nicht mehr zugelassen werden, wogegen ein DT8.S als Modernisierung zugelassen wurde. Wichtig ist da wohl, was da genau getauscht wurde, ob es als Neubau gilt oder nicht. (...) Beim DT8.S wird die Antriebstechnik der Ausgangswagen weiterverwendet. Andernfalls wäre eine Neuzulassung erforderlich geworden.
[...]
Und eine Neuzulassung heißt wieder Beachtung der aktuellen Vorschriften (Crashfestigkeit Rahmen, Sichtfeld des Fahrers (weswegen der DT8.12 eine andere Front als der DT8.11 erhält), passive Sicherheit für Unfallgegner), die der Zug aber nicht erfüllt.
Das hatte ich auch gemeint, eine Neuzulassung eines neu konstruierten oder auch nur umgebauten Wagens ist doch durchaus alltäglich und per se noch kein Totschlagargument. Eine weitere wichtige und zum eigentlichen Thema hinführende Frage wäre doch aber: kommt es nicht auch in gewisser Weise auf den angedachten Verwendungszweck des zuzulassenden Fahrzeugs an? Es handelt sich hier schließlich nicht um ein zwingend neuwertiges Fahrzeug für den planmäßigen Liniendienst, sondern um ein Sonderfahrzeug bzw. einen eher sporadisch einzusetzenden Wagen für museale Sonderfahrten, in diesem Fall noch genauer: um ein reaktiviertes Fahrzeug aus dem historischen, bisher stillgelegten Bestand.
Diese Situation ist ja nun nicht gerade Neuland für die SSB. Bei zwei Wagen (TW 276 und BW 1369) wurde sie bereits erfolgreich gemeistert, bei zwei anderen (TW 714 und 749) ist die Reaktivierung im Zuge der Restaurierung fest eingeplant, und weitere stehen zumindest auf diversen Wunschlisten für mittelfristige Projekte. Ich kann mir einfach nur schwer vorstellen, daß für solche besonderen Fälle nun die gleichen Richtlinien und Maßstäbe im Neuzulassungsverfahren gelten sollen wie für neu entwickelte oder modernisierte Fahrzeuge für den Plandienst. Allein TW 276 hätte unter diesem Umständen wegen seines Holzaufbaus und des relativ kleinen Fahrersichtfeldes doch nie und nimmermehr wieder zugelassen werden dürfen.
Letzlich waren die bisher reaktivierten Wagen doch auch zuvor nicht fahrfähige Museumsstücke, die durch Austausch, Modernisierung oder auch artfremde Hinzufügung einzelner Komponenten ertüchtigt wurden. Selbst wenn der eigentliche Motor des 276 noch das Originalaggregat ist, ist die Antriebstechnik z.B. durch die erhöhte Netzspannung und die zusätzlich erforderlich gewordenen Einbauten wie Neuverkabelung und Zugsicherung etc. doch eine andere geworden. Dennoch war es damals und muß offenbar immer noch möglich sein, ein solches Fahrzeug auch heute noch, ggf aber nach anderen Kriterien als üblich, zugelassen zu bekommen. Ich würde mich freuen, wenn sich hier jemand, der sich mit dem speziellen Thema auskennt, äußern könnte.
Um Mißverständnissen vorzubeugen: bitte verwechselt jetzt die Machbarkeit oder technische Möglichkeit nicht mit der Kostenfrage bzw. wirtschaftlichen Darstellbarkeit eines solchen Vorhabens. Es ist klar, daß ein Zulassungsverfahren, egal in welcher Form, nicht umsonst zu haben ist. Im Gegenzug verspricht man sich z.B. bei den DT 8.S ja auch eine bis zu zwanzig Jahre längere Lebensdauer und die Ersparnis vorzeitiger Wagenneubeschaffungen.
Gegenbeispiel: Noch nie wurde m.E. so offensiv wie jetzt bei der Restaurierung von TW 714 um Spenden für dieses Projekt geworben. Das heißt doch wohl nichts anderes, als daß der Aufwand zwar alle bisherigen Vorstellungen übersteigt, gleichzeitig aber der feste Wille und auch die reelle Aussicht besteht, das Vorhaben zu einem guten Ende zu führen, sprich, den Wagen am Ende nicht nur hergerichtet zu haben (was in diesem Fall beinahe einer Rekonstruktion gleich kommt), sondern auch wieder fahren lassen zu können, also zugelassen zu bekommen. Hier sollen also technische und (zulassungs-)rechtliche Möglichkeiten im Vordergrund stehen, nicht vorgeschobene Argumente nach Art von, "das wollen wir nicht" oder "das lohnt / rechnet sich nicht / das ist zu teuer" (so wie z.B. bereits beim Zahnrad-Tw 104 geschehen). Der o.g. Fall zeigt ja, daß es durchaus auch anders gehen kann.
...im Übrigen bin ich der Meinung, daß die U15 in die Nordbahnhof- und Friedhofstraße gehört! (frei nach Marcus Porcius Cato d.Ä.)