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(01. 11. 2011, 00:44)dt8.de schrieb: Äpfel und Birnen?
Bei dem Vertrag, bei dem hier möglicherweise eine Untreue vorliegen könnte, geht es um den Finanzierungsvertrag zwischen Bahn und Land (und anderen). Was hat der mit ausgeschriebenen Bauarbeiten zu tun? Eines vorneweg: Ich halte die Theorie, dass sich die Unterzeichner des Finanzierungsvertrages strafbar gemacht haben für falsch.
Wenn jetzt das Land die Verträge kündigt (so wie ich das verstanden habe über § 60 LVwVfG), wird die Bahn klagen. Sie kann entweder auf Erfüllung (also "S21 bauen") klagen, oder auf Schadensersatz. Und für diesen Schadensersatz sind dann die Ausschreibungen relevant, da ich für die Berechnung des Ersatzes natürlich das vergebene Auftragsvolumen kennen muss.
(01. 11. 2011, 00:44)dt8.de schrieb: Als Steuerzahler im Land und in der Stadt Stuttgart befürworte ich es durchaus, wenn das Land 700 Mio. für den Ausstieg ausgibt, und die Stadt im Gegenzug dann 800 Mio. erhält. Als Steuerzahler der Stadt kann man das schon bvefürworten, als Steuerzahler des Landes wird es wohl gestattet sein zu fragen, warum das Land 700 Mio € für finanzielle Vorteile einer einzigen Stadt ausgibt.
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Hallo;;;
(01. 11. 2011, 17:22)DasBa schrieb: Eines vorneweg: Ich halte die Theorie, dass sich die Unterzeichner des Finanzierungsvertrages strafbar gemacht haben für falsch.
Also das habe ich nie behauptet, daß sich die Vertragsunterzeichnis starfbar gemacht haben und ich werde mich hüten, derartiges zu behaupten, denn diese Behauptung stünde auf verdammt dünnen Eis.
Ich habe "nur" gesagt, daß der Schaden im wesentlichen entgangener Gewinn ist und ein Gewinn von ca. 1 Mrd Euronen bei Projektkosten von maximal 4,5 Mrd Euro ist in meinen Augen schlicht unanständig und riecht nach Untreue.
(01. 11. 2011, 17:22)DasBa schrieb: Wenn jetzt das Land die Verträge kündigt (so wie ich das verstanden habe über § 60 LVwVfG), wird die Bahn klagen. Sie kann entweder auf Erfüllung (also "S21 bauen") klagen, oder auf Schadensersatz. Und für diesen Schadensersatz sind dann die Ausschreibungen relevant, da ich für die Berechnung des Ersatzes natürlich das vergebene Auftragsvolumen kennen muss.
Schadensersatz kann es nur für entstandenen Schaden geben und nicht zustandegekommener Umsatz ist in meinen Augen kein Schaden.
Ein Schaden wäre, eine für das Projekt getätigte Investition, die dann ziemlich nutzlos ist ... z.B. eine Maschine ...
Viele Grüße
Ramiro
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(01. 11. 2011, 18:00)Fahrkartenbenutzer schrieb: Also das habe ich nie behauptet, daß sich die Vertragsunterzeichnis starfbar gemacht haben und ich werde mich hüten, derartiges zu behaupten, denn diese Behauptung stünde auf verdammt dünnen Eis. Das hat sich auf die Aussage von dt8.de bezogen.
(01. 11. 2011, 18:00)Fahrkartenbenutzer schrieb: Ich habe "nur" gesagt, daß der Schaden im wesentlichen entgangener Gewinn ist und ein Gewinn von ca. 1 Mrd Euronen bei Projektkosten von maximal 4,5 Mrd Euro ist in meinen Augen schlicht unanständig und riecht nach Untreue. Das wäre eine Gewinnspanne von unter 25%, ist das wirklich so unanständig viel?
(01. 11. 2011, 18:00)Fahrkartenbenutzer schrieb: Schadensersatz kann es nur für entstandenen Schaden geben und nicht zustandegekommener Umsatz ist in meinen Augen kein Schaden.
Ein Schaden wäre, eine für das Projekt getätigte Investition, die dann ziemlich nutzlos ist ... z.B. eine Maschine ... Du musst zwischen nicht entstandenem Umsatz und entgangenem Gewinn unterscheiden. Vom Umsatz alleine hat das Unternehmen ja nichts, entscheidend ist, was am Ende von den Einnahmen übrigbleibt. Und entgangener Gewinn ist ,genauso wie nutzlos getätigte Aufwendungen, ein ersatzfähiger Schaden. Von diesem muss aber natürlich das, was man duch den weggefallenen Auftrag an Kosten gespart hat, z.B. für Baumaschinen, Personal usw. wieder abgezogen werden.
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(01. 11. 2011, 17:22)DasBa schrieb: (01. 11. 2011, 00:44)dt8.de schrieb: Als Steuerzahler im Land und in der Stadt Stuttgart befürworte ich es durchaus, wenn das Land 700 Mio. für den Ausstieg ausgibt, und die Stadt im Gegenzug dann 800 Mio. erhält. Als Steuerzahler der Stadt kann man das schon bvefürworten, als Steuerzahler des Landes wird es wohl gestattet sein zu fragen, warum das Land 700 Mio € für finanzielle Vorteile einer einzigen Stadt ausgibt.
Die Stadt erhält die 800 Millionen doch nicht vom Land, sondern von der Bahn, die im Gegenzug die Grundstücke zurückerhält, welche die Stadt für eben diese Summe damals gekauft hat. Die Bahn erhält dafür halt die Grundstücke zurück, sodass es da auf plusminus 0 rauskommt.
mfg fox
... wünscht sich, dass die SSB der Hochbahn mal zeigt, wie ÖPNV richtig geht!
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(01. 11. 2011, 18:10)DasBa schrieb: (01. 11. 2011, 18:00)Fahrkartenbenutzer schrieb: Also das habe ich nie behauptet, daß sich die Vertragsunterzeichnis starfbar gemacht haben und ich werde mich hüten, derartiges zu behaupten, denn diese Behauptung stünde auf verdammt dünnen Eis. Das hat sich auf die Aussage von dt8.de bezogen.
Dann lies bitte mal genau durch, was ich geschrieben habe. Auch ich habe nichts anderes als Fahrkartenbenutzer behauptet.
Diese Nebelkerzenwürfe von Befürworterseite mit schlicht falschen Behauptungen und Unterstellungen reichen mir langsam.
(01. 11. 2011, 18:10)DasBa schrieb: (01. 11. 2011, 18:00)Fahrkartenbenutzer schrieb: Ich habe "nur" gesagt, daß der Schaden im wesentlichen entgangener Gewinn ist und ein Gewinn von ca. 1 Mrd Euronen bei Projektkosten von maximal 4,5 Mrd Euro ist in meinen Augen schlicht unanständig und riecht nach Untreue. Das wäre eine Gewinnspanne von unter 25%, ist das wirklich so unanständig viel?
Die Bewertung, was viel ist und was nicht darf dem "Kunden" überlassen bleiben. Sollte die DB aber tatsächlich mit 25% Gewinnspanne kalkulieren (was viel wäre), dann wissen das die Kunden und Mitbewerber bei den nächsten Preisverhandlungen und Ausschreibungen zu nutzen.
Als im Wettbewerb stehende Firma geht man solchen Gelegenheiten, wo man solche Zahlen glaubhaft machen muß, lieber aus dem Weg.
(01. 11. 2011, 18:10)DasBa schrieb: Und entgangener Gewinn ist ,genauso wie nutzlos getätigte Aufwendungen, ein ersatzfähiger Schaden. Von diesem muss aber natürlich das, was man duch den weggefallenen Auftrag an Kosten gespart hat, z.B. für Baumaschinen, Personal usw. wieder abgezogen werden.
Nur müssen diese auch belegt und nicht nur behauptet werden, um vor einem Gericht Schadensersatz zu erhalten.
Gewinnspannen liegen in dem Gewerbe eher im Bereich von 2% als im Bereich von 25%.
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Mein Bruder erzählte gestern meinem Opa und mir etwas über den Volksentscheid und ich hoffe das ich es noch einigermaßen hin bekomme.
Also es gibt ein Quoum dies liegt so bei 33.33% (7.2 Mio. Leute und mehr als Grüne und SPD in der Landtagswahl auf gestellt hatten) dieses Quoum die Gegner überstreiten müssen, also die wo: Ja zur Alternative ankreuzen wollen und wenn die dieses Quoum nicht überstreiten, bleibt es so wie es jetzt momentan ist und aussieht. Also die wo: Nein zur Alternative ankreuzen wollen werden wahrscheinlich mehr Menschen sein und hoffen das dieses Quoum überstreiten wird. Das weiter gebaut werden kann.
Grüße FJK DT 8.S
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(03. 11. 2011, 07:14)FJK DT 8 schrieb: ich hoffe das ich es noch einigermaßen hin bekomme.
Nein, hast Du nicht - wenn ich das mal so offen sagen darf.
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Ich kann das Ganze mal kurz erklären.
Südwestpresse schrieb:Wer ist stimmberechtigt?
Wie bei der Landtagswahl ist in der Regel jeder Deutsche stimmberechtigt, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten seinen (Haupt-)Wohnsitz oder Lebensmittelpunkt in Baden-Württemberg hat. Insgesamt gibt es damit rund 7,8 Millionen Wahlberechtigte.
Welches Quorum gilt? Welche Ergebnisse sind möglich?
Die Finanzierungsvereinbarung des Landes zu Stuttgart 21 wird gekündigt. Dafür müsste mindestens ein Drittel aller Stimmberechtigten wählen gehen und mit „Ja“ votieren – das wären etwa 2,5 Millionen Baden-Württemberger oder 33,33 Prozent der Wahlberechtigten. Dieses sogenannte Quorum gilt als extrem hoch – auch im Vergleich zu anderen Bundesländern. Die grün-rote Landesregierung hatte versucht, diese Hürde durch eine Verfassungsänderung auf 20 Prozent zu senken, scheiterte aber an der Opposition.
Das Kündigungsgesetz ist hingegen abgelehnt, wenn die Mehrheit der Abstimmenden bei „Nein“ ihr Kreuzchen macht oder wenn die Mehrheit der Abstimmenden mit „Ja“ stimmt, diese Mehrheit jedoch aus weniger als einem Drittel aller Stimmberechtigten besteht, das Quorum also nicht erreicht wird.
Gehen weniger als 33,33 Prozent wählen, gilt die Volksabstimmung generell als gescheitert.
Sprich es kann folgende Ergebnisse geben:
1. Die Mehrheit und mehr als 33,33% der Wahlberechtigten stimmen für das Kündigungsgesetz von Stuttgart 21, also mit Ja ab.
--> Das Kündigungsgesetz ist angenommen.
2. Die Mehrheit und mehr als 33,33% der Wahlberechtigten stimmen gegen das Kündigungsgesetz von Stuttgart 21, also mit Nein ab.
--> Das Kündigungsgesetz ist abgelehnt worden.
3.Die Mehrheit aber nicht mehr als 33,33% der Wahlberechtigten stimmen für das Kündigungsgesetz von Stuttgart 21, also mit Ja ab.
--> Die Volksabstimmung ist gescheitert, da das Quorum nicht erreicht wurde.
4.Die Mehrheit aber nicht mehr als 33,33% der Wahlberechtigten stimmen gegen das Kündigungsgesetz von Stuttgart 21, also mit Nein ab.
--> Die Volksabstimmung ist gescheitert, da das Quorum nicht erreicht wurde.
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wie läuft die Sache dann ab wenn 34 % ja ankreuzen, aber auch 66% nein ankreuzen? wird dann weiter gebaut, oder gilt der Kündigungsvertrag? weil in dem Fall haben wir doch ne klare Mehrheit für nein. weil wenn schon eine einfache Mehrheit von 33,33% langt dann hat das "ja zum kündigungsgesetz" diese Mehrheit erreicht
Grüße: Silvia Weiß
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(03. 11. 2011, 10:07)SSBaschdi=) schrieb: wie läuft die Sache dann ab wenn 34 % ja ankreuzen, aber auch 66% nein ankreuzen? wird dann weiter gebaut, oder gilt der Kündigungsvertrag? weil in dem Fall haben wir doch ne klare Mehrheit für nein. weil wenn schon eine einfache Mehrheit von 33,33% langt dann hat das "ja zum kündigungsgesetz" diese Mehrheit erreicht
Du hast den Unterschied zwischen Wahlbeteiligten und Wahlberechtigten nicht verstanden.
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