16. 09. 2011, 16:49
Weiß eigentlich jemand aus sicherer Quelle, ob die Kosten für einen Stadtbahnunfall direkt an den Verursacher (nach erwiesener Schuld) bzw. dessen Versicherung weitergegeben werden? Ich habe 2 Jahre lang beim Amtsgericht in Stuttgart im Zivilbereich gearbeitet und hatte bisher keine Akte mit der SSB als Beteiligten. Dies kann aber auch daran liegen, dass das Amtsgericht nur bis zu einer Summe von 5000€ zuständig ist und danach gleich das Landgericht kommt.
mfg fox
mfg fox
... wünscht sich, dass die SSB der Hochbahn mal zeigt, wie ÖPNV richtig geht!