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(05. 03. 2011, 18:33)ChrisM schrieb: (05. 03. 2011, 16:30)dt8.de schrieb: Nicht "die Neubausstrecke", sondern "die Neubaustrecke in der derzeit geplanten Form", da sie so wie derzeit geplant nicht sinnvoll ist.
Da fehlt mir der rechte Glaube. Zunächst waren die Grünen der Ansicht, dass die NBS (und zwar in der heute geplanten Form) sinnvoll ist. Wie übrigens der BUND auch http://a2.sphotos.ak.fbcdn.net/hphotos-a...5449_n.jpg.
"in der heute geplanten Form" ist ja wohl eine etwas unrealistische Aussage. Wie konkret waren denn die Planungen 1988 schon? Ganz sicher nicht konkret genug, um beurteilen zu können, ob die Strecke z.B. gütertzugtauglich ist. 1988 war ja noch nicht einmal klar, auf welchen Weg die NBS verlaufen soll. Die konkreten Trassierungsparameter gab es erst viel später. Und die Kritik an der NBS richtet sich an erster Linie an diesen aus. Daher ist es keinesweg unlogisch, für eine NBS entlang der Autobahn zu sein, später dann - wenn die genauen Daten bekannt werden - dagegen zu sein.
Im Gegenteil: das bedeutet, daß diese Leute noch mitdenken und ihren Standpunkt beim Bekanntwerden neuer Fakten ändern können - im Gegensatz zu anderen.
(05. 03. 2011, 18:33)ChrisM schrieb: Erkenntnisgewinn scheint mir hinter dem Sinneswandel nicht zu stecken, sondern viel mehr die Absicht, möglichst viele Fronten aufzumachen und zu taktieren. Redlich geht anders.
Deine Meinung. Meine lautet anders, und das macht sich am Erkenntnisgewinn fest. Ich stand einen neuen Bahnhof für den Schnellverkehr und einer NBS nach Ulm auch nicht schon immer negativ gegenüber. Sondern erst, seit dem klar wurde, wie das konkret werden soll.
(05. 03. 2011, 18:33)ChrisM schrieb: (05. 03. 2011, 16:30)dt8.de schrieb: Das macht er nicht klar, das wird ihm von Dir in seine Aussagen hineininterpretiert. Er würde schon eine anders geplante, d.h. güterzugtaugliche NBS befürworten.
Das ist Mutmaßung, wie bereits am Konjunktiv in Deinem Satz zu erkennen. Auch dann werden sie wieder ein gefühltes Haar in der Suppe finden.
Im Konjunktiv schreibe ich, weil ich jetzt keine Zeit und Lust habe, die Aussagen zu belegen. Im Konjunktiv muß ich das nicht :-)
(05. 03. 2011, 18:33)ChrisM schrieb: (05. 03. 2011, 16:30)dt8.de schrieb: Darauf wird es hinauslaufen, weil der Bund die NBS nicht früher finanzieren wird. Das ist aber nicht Kretschmann-Sache, sondern Bundes-Entscheidung. Allerdings gilt das eigentlich auch für die derzeit geplante NBS, denn die Vorfinanzierung der derzeit geplanten NBS durch das Land ist verfassungswidrig. Da ist der Wunsch gleich zweimal Vater des Gedanken. Ad 1 laufen die Bauarbeiten ja bereits und der Vergabestopp ist eine Formalie.
Wenn es die DB auf ein zweites Nürnberg - Erfurt anlegt, dann darf sie gerna auch weiterbauen.
(05. 03. 2011, 18:33)ChrisM schrieb: Ad2 ist die von Dir postulierte Verfassungswidrigkeit von keinem deutschen Gericht erkannt worden. Und das ist, was zählt.
Das ist nicht richtig. Ein Verfassungsbruch kann auch vorliegen, ohne daß es dazu ein Urteil des BVG gibt. Und ein Gericht wird nicht von sich aus tätig, eine Verfassungswidrigkeit festzustellen.
Ohne Urteil ist es nur so, daß der Verfassungsbruch folgenlos für die Verursacher bleibt.
Im übrigen sollte es oben heißen "... noch von keinem ...". Das wird sich ändern, es geht nur darum, wie lange es zu der Feststellung dauert und damit auch darum, wieviel Geld die DB dann in Soda-Bauwerke investiert haben wird. Wie halt auch bei Nürnberg - Erfurt.
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(05. 03. 2011, 21:06)dt8.de schrieb: "in der heute geplanten Form" ist ja wohl eine etwas unrealistische Aussage. Wie konkret waren denn die Planungen 1988 schon? Ganz sicher nicht konkret genug, um beurteilen zu können, ob die Strecke z.B. gütertzugtauglich ist. 1988 war ja noch nicht einmal klar, auf welchen Weg die NBS verlaufen soll. Nun ja, dass es die autobahnnahe Heimerl-Trasse sein würde, stand damals sehr wohl schon fest. Auch frage ich mich: Wenn ich noch nicht so recht weiß, wofür ich mich da eigentlich ausspreche, warum tu ich es dann überhaupt?
(05. 03. 2011, 21:06)dt8.de schrieb: Im Gegenteil: das bedeutet, daß diese Leute noch mitdenken und ihren Standpunkt beim Bekanntwerden neuer Fakten ändern können - im Gegensatz zu anderen. Die einen sehen darin eine gewisse geistige Flexibilität, die anderen einen eklatanten Mangel an Zuverlässigkeit und Glaubwürdigkeit. Das ist allerdings Geschmacksache.
(05. 03. 2011, 21:06)dt8.de schrieb: Deine Meinung. Meine lautet anders, und das macht sich am Erkenntnisgewinn fest. Ich stand einen neuen Bahnhof für den Schnellverkehr und einer NBS nach Ulm auch nicht schon immer negativ gegenüber. Sondern erst, seit dem klar wurde, wie das konkret werden soll. Ja, das ist so eine Sache mit der höheren Erkenntnis. Offensichtlich warst Du da den Grünen einen Schritt voraus. Denn im Jahr 2009 (und zu diesem Zeitpunkt stand nun wirklich bis aufs i-Tüpfelchen fest, was sich hinter der NBS-Planung verbirgt), sagte Grünen-Politiker Werner Wölfle. „Und was die Strecke nach Ulm angeht, waren wir schon immer dafür, weil dort die großen Fahrzeitgewinne entstehen“. Nachlesbar im Interview mit den Stuttgarter Nachrichten vom 3. April 2009:
http://content.stuttgarter-nachrichten.d...efen-.html
Damals also noch für die NBS, verneinen sie ja nun mittlerweile – um zum Ausgangspunkt der Diskussion zurückzukommen – jeden Ausbaubedarf zwischen Stuttgart und Ulm. Das sah Heli-Cem noch 2009 ganz anders. „Die Strecke nach Ulm muss dringen ausgebaut werden“. (vgl. verlinktes Video bei Sekunde 25)
http://www.youtube.com/watch?v=kPka21EMK_8
(05. 03. 2011, 21:06)dt8.de schrieb: Im Konjunktiv schreibe ich, weil ich jetzt keine Zeit und Lust habe, die Aussagen zu belegen. Im Konjunktiv muß ich das nicht :-) Oder ums mit Pippi Langstrumpf zu sagen: ich mach mir meine Welt, wie sie mir gefällt (-:
(05. 03. 2011, 21:06)dt8.de schrieb: Das ist nicht richtig. Ein Verfassungsbruch kann auch vorliegen, ohne daß es dazu ein Urteil des BVG gibt. Und ein Gericht wird nicht von sich aus tätig, eine Verfassungswidrigkeit festzustellen.
Ohne Urteil ist es nur so, daß der Verfassungsbruch folgenlos für die Verursacher bleibt.
Wenn dem so sein sollte, kann ich nur einen Gang vor Gericht empfehlen. Das könnte ja angesichts der Schwere der Vorwürfe nur zu einem Ergebnis kommen.
Andererseits würde sich zuvor eventuell noch die Lektüre der unten verlinkten Bundestagsdrucksache empfehlen. Die Volksvertreter hatten offensichtlich weniger verfassungsrechtliche Bedenken. Das Papier entstand 2005 unter Rot-Grün und enthielt unter anderem die Beschlussempfehlung an den Bundestag: „Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf (…)die Kofinanzierungsmöglichkeiten der Europäischen Union für „Vorrangige Vorhaben von Europäischem Interesse“ zur Realisierung der Neu- und Ausbaumaßnahmensowie die Vorfinanzierungsangebote des Freistaates Bayern
und des Landes Baden-Württemberg zu nutzen“
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/15/055/1505572.pdf
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(11. 03. 2011, 15:22)ChrisM schrieb: (05. 03. 2011, 21:06)dt8.de schrieb: "in der heute geplanten Form" ist ja wohl eine etwas unrealistische Aussage. Wie konkret waren denn die Planungen 1988 schon? Ganz sicher nicht konkret genug, um beurteilen zu können, ob die Strecke z.B. gütertzugtauglich ist. 1988 war ja noch nicht einmal klar, auf welchen Weg die NBS verlaufen soll. Nun ja, dass es die autobahnnahe Heimerl-Trasse sein würde, stand damals sehr wohl schon fest. Auch frage ich mich: Wenn ich noch nicht so recht weiß, wofür ich mich da eigentlich ausspreche, warum tu ich es dann überhaupt?
Ist das ernst gemeint? Mit dieser Haltung gäbe es ja nie Veränderungen.
(11. 03. 2011, 15:22)ChrisM schrieb: (05. 03. 2011, 21:06)dt8.de schrieb: Das ist nicht richtig. Ein Verfassungsbruch kann auch vorliegen, ohne daß es dazu ein Urteil des BVG gibt. Und ein Gericht wird nicht von sich aus tätig, eine Verfassungswidrigkeit festzustellen.
Ohne Urteil ist es nur so, daß der Verfassungsbruch folgenlos für die Verursacher bleibt.
Wenn dem so sein sollte, kann ich nur einen Gang vor Gericht empfehlen.
Du hast Dich scheinbar überhaupt nicht damit auseinandergesetzt. Hättest Du das getan, dann wüsstest Du, daß das genau das Ziel ist.
Die deutsche Rechtsordnung erlaubt es nunmal nicht, daß die Bürger da direkt vor Gericht gehen. Das geht nur über den Umweg, daß die Stadt dazu gezwungen wird. Und das ist das Endziel des Bürgerbegehrens.
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Kleiner Hinweis:
Heute, Montag, den 14. März '11 ist Abgabetermin für die Listen zum Bürgerbegehren.
Es wird gebeten die Unterschriftenlisten bis 14. März beim BUND Regionalverband Stuttgart , Rotebühlstr. 86/1, 70178 Stuttgart abzugeben.
Weitere Abgabeorte sind die Mahnwache am Hauptbahnhof Nordausgang
und der K21-Informationsstand auf der Montagsdemo am 14. März ab 18 Uhr vor dem Hauptausgang des Bahnhofs.
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Bitte den Beitrag von Micha entfernen! Hat nix mit dem Thema zu tun!
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14. 03. 2011, 21:40
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14. 03. 2011, 21:45 von dt8.de.)
(14. 03. 2011, 18:24)U16 schrieb: Bitte den Beitrag von Micha entfernen! Hat nix mit dem Thema zu tun!
Dieser hier auch nicht. Und dieser hätte auch als Mail oder PM ausgereicht.
Außerdem war die Bürgerbefragung hier im Thread sehr wohl Thema. Daher ist eher diese Beschwerde unpassend.
Im Übrigen weise ich vorsorglich darauf hin, dass ich hier zum Thema S21 keine Eskalationen irgendeiner Art dulden werde.
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(14. 03. 2011, 18:24)U16 schrieb: Bitte den Beitrag von Micha entfernen! Hat nix mit dem Thema zu tun!
Ist das jetzt pro-S21-Strategie, die Meinungen der Gegner zu versuchen zu zensieren, weil alles andere nicht mehr hilft? Liegen die Nerven jetzt blank, weil seit Samstag die Aussichten so gesunken sind?
Die zusätzliche PM war unnötig.
Allgemein an alle: wenn solche Diffamierungsversuche nochmals vorkommen sollten, dann muß ich wieder zu der früheren Strategie zurückkommen, S21-Themen sehr aufmerksam zu zensieren.
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Meine Güte, macht das unter euch aus!
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@U16: Ich verkneife mir jetzt weder hier - noch per PN - auf Dein Statement einzugehen.
Ich habe auch kein Problem damit, wenn mein Post hier tatsächlich gelöscht werden sollte.
Das noch zur Info: absolute deadline ist Freitag, der 18.3., und keine Angst, die 20.000 sind längst erreicht.
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