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Großkontrolle gegen Schwarzfahrer
#11
In der Lokalpresse bei uns stand einmal, daß eine Schülerin ihre Monatskarte verliehen hatte, aber das Märkchen darin nicht gültig war. Der Kontrolleur verlangte nicht, daß diese sich ausweist, sondern notierte sich einfach die Adresse in der Fahrkarte. Diese wurde darauf hin per Post aufgefordert, 40 Euro zu bezahlen und sagte den Eltern nicht daß sie die Fahrkarte verliehen hat, worauf diese dem Verkehrsbetrieb schrieben, daß es sich um ein Irrtum handeln muß, da die Familie in dieser Zeit verreist war. Dies wollten sie mit einer Kopie der Bordkarten für das Flugzeug belegen.
Dennoch kam dann heraus, daß die Fahrkarte verliehen wurde. Als Betrug galt dies allerdings nicht.
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#12
(24. 01. 2010, 23:51)_U8_ schrieb: Übrigens: Ich habe versucht diese Person anzuzeigen. Leider wurde dies abgelehnt!

Wie das?
"Das schlimmste Wort, mit dem ich je tituliert wurde, lautete 'nett'." (Michael O’Leary)

[Bild: 450ssb.png]
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#13
@Bastian Das war KEINE ,,Freundin´´ ,das war sozusagen eine ,,Feindin´´. Ich habe doch nirgends von Freundin geschrieben, les mal genauer! In meienr Hauptschulzeit gings halt etwas krimineller zu, und da ja leider Schulpflicht hatte, bis zur Klasse 9, konnte ich nicht einfach ,,abhauen´´ (auch wenn ichs öfters versucht habe)

@GoaSkin Das ist nicht mein Fall. Über meinen Fall wurde leider nix berichtet. Bei mir wurde wie gesagt einfach alles nur gefälscht, klassischer Urkundenfälschungs-Fall!

@eisteefahrer Habe das versucht, und gesagt bekommen, dass die SSB da nix mehr weiter machen will. Die SSB hatte mir aber diesen Zettel, auf dem meine Adresse/Unterschrift/Geburtsdatum gefälscht wurde, zugeschickt.Mir wurde aber von der Polizei gesagt, dass ich diese Sache mit dem Klassenlehrer klären soll (toll, das brignt mir auch nix).
Und die von der SSB haben dann halt geschrieben, dass sie diese Sache als erledigt betrachten. Und haben geschrieben, dass ich nicht in die ,,Schwarzfahrerkartei´´ komme (denn ich habe denen ja mein Jahresticket vorgelegt).
Am liebsten hätte ich die noch angezeigt, die SSB, weil die einfach an mich die Rechnung geschickt hatten, ohne das ich es war. Der Kontrolleur hatte ja nichtmal nach einem Ausweis bei der Kontrolle gefragt.
Aber ich habe dann einfach nachgegeben, und nichts mehr gemacht. Ich hatte zu der Zeit sowiso wegen meiner Schule noch andere Gerichtsverfahren, und da war ich schon genug am Ende.
Vielleicht hätt ich mich direkt ans Gericht wenden sollen - aber das habe ich dann halt nicht mehr versucht.

Naja, ich habe dann vor dem Landtag mit meiner Petition gewonnen (nach ca. 6 Monaten etwa) bin ich dann auf eine andere Schule gegangen, die ich ausgesucht habe , da mir die Linie 8 so gefallen hat...Aber diese Geschichte mit der Urkundenfälschung ist bereits mehr als 5 Jahre her. Mittlerweile bin ich lange mit der Schule fertig. Und habe gerade auch keine Probleme mit der SSB Smile

Aber immer wenn ich von der SSB das Wort ,,Kontrolle´´ höre - dann rege ich mich tierisch auf!
Viele Grüße aus Möhringen
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#14
(25. 01. 2010, 19:33)_U8_ schrieb: Mir wurde aber von der Polizei gesagt, dass ich diese Sache mit dem Klassenlehrer klären soll (toll, das brignt mir auch nix).

Dann haben die Polizisten aber Mist gebaut. Wenn du jemanden Anzeigen willst, kannst du das, und es wird erstmal ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Wie das Ausgeht ist eine andere Sache, aber Anzeigen ablehnen geht eigentlich nicht.

Zitat:Am liebsten hätte ich die noch angezeigt, die SSB, weil die einfach an mich die Rechnung geschickt hatten, ohne das ich es war. Der Kontrolleur hatte ja nichtmal nach einem Ausweis bei der Kontrolle gefragt.

OK - Welchen Straftatbestand haben die SSB deiner Meinung nach erfüllt? Und - woher weißt du, dass nicht nach dem Ausweis gefragt wurde?

Zitat:Aber ich habe dann einfach nachgegeben, und nichts mehr gemacht. Ich hatte zu der Zeit sowiso wegen meiner Schule noch andere Gerichtsverfahren, und da war ich schon genug am Ende.
Vielleicht hätt ich mich direkt ans Gericht wenden sollen - aber das habe ich dann halt nicht mehr versucht.

Ob du Strafanzeige bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder beim Amtsgericht erstattest, ist egal. Es landet im Endeffekt auf dem gleichen Schreibtisch.

Zitat:Aber immer wenn ich von der SSB das Wort ,,Kontrolle´´ höre - dann rege ich mich tierisch auf!

Warum auch immer du von einem Einzelfall auf allgemeines Fehlverhalten schließt. Das halte ich für sehr gewagt.
"Das schlimmste Wort, mit dem ich je tituliert wurde, lautete 'nett'." (Michael O’Leary)

[Bild: 450ssb.png]
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#15
@Nadine: Ich kanns nicht mehr nachvollziehen, du hast den betroffenen Artikel geändert. Aber ich bin mir relativ sicher, dass du "Freundin" geschrieben hattest... inzwischen steht dort "Klassenkameradin". Das ist aber neu ;-)
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#16
@eisteefahrer Ja, das dachte ich eigentlich auch, aber mir wurde es so am Telefon gesagt.
Das die Person keinen Ausweis dabei hatte, wurde mir von der SSB danach auch bestätigt. Die Person hat keinen Ausweis vorgelegt, und sich einfach als mich ausgegeben,meine Daten angegeben halt. Wäre da was mit Ausweis gemacht worden - wäre die Sache ja nicht passiert. Da könnten da garnicht meine Daten dafür "genommen" werden.
Die SSB hat den Fehler gemacht, dass sie keine Polizei gerufen hat in dem Moment.Und den Fehler, dass einfach ohne Probleme irgendend jemand beliebiges als Schwarzfahrer angegeben werden kann. Ich sehe das als schweren Straftatbestand, falsche Verdächtigung würde ich das nennen, was die SSB da betrieben hat!

Ja,eisteefahrer, du hast schon recht, dass das mit der Anzeige eigentlich gleich ist. Aber beim Gericht bin ich mir halt 100% sicher (aus Erfahrung), dass die sich damit auch beschäftigen und auseinandersetzen. Die Polizei versucht glaube vieles einfach abzuwimmeln. Zumindest kam mir das am Telefon so vor.

@Bastian Ne,das hab ich nicht geändert,nur Rechtschreibfehler verbessert (für solche schlauen wie dich Tongue). Ich weiss selbst,wie es war,war ehrlichgesagt mit keinem von so ner besoffenen Hauptschule befreundet. Aber mag mich nicht mit dir StreitenTongueDafür mag ich dich zu gernWink

Heute bin ich übrigens morgens früh um 7 Uhr im DT8 an der Haltestelle Berlinerplatz/Hohestr. kontrolliert worden. Und dabei habe ich beobachtet, wie welche keine Fahrkarte hatten, und auch diese Leute haben einfach den Zettel ausgefüllt, ohne dass ein Ausweis vorgelegt wurde!
Viele Grüße aus Möhringen
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#17
(26. 01. 2010, 18:05)_U8_ schrieb: Und dabei habe ich beobachtet, wie welche keine Fahrkarte hatten, und auch diese Leute haben einfach den Zettel ausgefüllt, ohne dass ein Ausweis vorgelegt wurde!

Ich glaub ich habs schon öfter gesagt - das dürfen wir (bei DB Regio) eigentlich nur machen, wenn dafür dann ne EC-Karte oder ähnliches, wo zumindest der Name draufsteht vorgelegt wird. Ich gehe davon aus, dass die Richtlinien bei den SSB gleich oder ähnlich sind.
"Das schlimmste Wort, mit dem ich je tituliert wurde, lautete 'nett'." (Michael O’Leary)

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#18
Ja, Regeln gibts viele. In meinem Fall wurden die dann wohl leider nicht eingehalten, sonst hätte es ja dazu nicht kommen können.
Viele Grüße aus Möhringen
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#19
(26. 01. 2010, 18:05)_U8_ schrieb: Und dabei habe ich beobachtet, wie welche keine Fahrkarte hatten, und auch diese Leute haben einfach den Zettel ausgefüllt, ohne dass ein Ausweis vorgelegt wurde!

(26. 01. 2010, 21:23)eisteefahrer schrieb: Ich glaub ich habs schon öfter gesagt - das dürfen wir (bei DB Regio) eigentlich nur machen, wenn dafür dann ne EC-Karte oder ähnliches, wo zumindest der Name draufsteht vorgelegt wird. Ich gehe davon aus, dass die Richtlinien bei den SSB gleich oder ähnlich sind.
Also, ich bin der Meinung, daß die Prüfer, egal, ob DBRegio oder SSB, bei den Leuten ohne gültigen Fahrscheine konsequenter vorgehen sollten, sie sollten, damit die Zahlungsaufforderung wirklich ankommt, generell ein Personalausweis, oder irgendwelche Idenditätskarten verlangen, damit sie die Angaben korrekt eintragen können.

Der Bericht von einigen Leuten hier ist schon erschreckend, wie leicht es ist, mit falschen Angaben, den Strafen bzw. das erhöhtes Beförderungsentgelt zu entgehen.
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#20
Sorry Leute, es liegt einfach ein Irrtum vor, die Damen und Herren Kontrolleure haben noch nicht einmal das Recht meinen Personalausweis einzusehen.

In Deutschland sind neben der Landespolizei und der Bundespolizei auch der Zoll und das Ordnungsamt berechtigt, von Bürgern in der Öffentlichkeit das Vorzeigen eines Ausweises zu Identifikationszwecken zu verlangen.
Quelle:Wikipedia
Ich hab leider grad die Gesetzesgrundlage nicht zur Hand.

Was natürlich zu dem Dilemma der SSB/VVS führt, wie stelle ich die Identität denn nu fest.

Aber so wie die SSB/VVS hier reagiert hat ist wohl der einzig vernünftige Weg, Einstellung des Verfahrens.

Das die Polizei die Anzeige mit "sehr erstaunlicher" Begündung abgelehnt hat, naja, wirft zumindest kein gutes Bild auf die Staatdiener. Auf der anderen Seite, was hätten Ermittlungen gebracht. Hätte sich der Kontrolleur evtl. nach Wochen noch an die Person erinnern können, ich tippe mal auf eher nicht.

Also Sorry liebe U8, auch wenns für Dich ebend ein unangenehmer Vorgang war, haks ab, ist wie ich hoffe erledigt.
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