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(27. 12. 2009, 22:11)GoaSkin schrieb: Das Problem ist einfach, daß man mit modernen Fahrzeugen keine Kehren mehr fahren kann, wie das bei der END einst der Fall gewesen ist, eine direkte Verbindung zu steil ist und jede Variante, mit der man eine Stadtbahn bei angemessener Steigung in das Neckartal hinuntertrassieren könnte, zu weit vom Esslinger Stadtzentrum entfernt ankommen würde.
Das muss ich verneinen. Es gibt genügend moderne Fahrzeuge die enge Kurven fahren können. Man muss ja nicht zwingend mit DT8 fahren. Würde man die gesammte END-Strecke neu aufbauen oder als teil 122-Ersatz zum Flughafen dann wäre ein solcher Inselbetrieb wohl möglich. Fahrzeugtechnisch könnte man die Fahrzeuge der Linie Markgröningen - Waiblingen verwenden.
auf der steigungsstrecke könnte man ja auf der Straße fahren, dann bekommt man zwar keine/weniger Fördergelder aber damit sind andere Neubauprojekte auch ausgekommen. Um die Zusatimmung von den Einwohnern zu erkaufen könnte man die Zollbergsteige verkehrsberuigen, mit der Bergheimer Steige steht ja schon eine Umgehungsstraße zur Verfügung.
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Ein Betriebshof wäre am besten so angesiedelt, daß sich möglichst viele Linien in unmittelbarer Nähe befinden, um so die Anzahl der Betriebsfahrten gering zu halten.
Da wäre Freiberg keine gute Wahl aber auch den Standort Aldingen halte ich für verfehlt.
Vielleicht wäre Untertürkheim oder Heslach ein geeigneter Standort. Da sind immerhin die U4, U9 und U13 in der Nähe. Eine weitere Möglichkeit wäre ein Depot am Hallschlag im Zuge der U12. Von dort aus sind U12, U13, U14 und U15 nicht weit. Bei Bedarf ließen sich auch leicht Züge zu den Talquerlinien bringen. AFAIK gibt es am Hallschlag genügend Brachen, die man abreisen könnte, um das Gelände neu zu bebauen.
Man sollte auch berücksichtigen, daß die SSB vielleicht aufgrund von Wettbewerbsrichtlinien nicht mehr ewig der einzige Betreiber in Stuttgart sein wird. Neue Depots sollten so angelegt werden, daß ein einzelnes Linienbündel problemlos an einen anderen Betreiber gehen kann. Momentan schaffen es die Städte zwar, sich trotz Ausschreibungspflicht erfolgreich vor einem Betreiberwechsel im Stadtbahnbetrieb zu drücken, aber ewig wird sich die EU-Kommission dies nicht gefallen lassen. Es potentiellen Mitbewerbern so unattraktiv wie möglich zu machen in dem man ihn dazu verpflichtet, eine eigene Infrastruktur (technische Einrichtungen, Fahrzeugpark) selbst aufzubauen und dafür möglichst keine Genehmigungen erteilt - das wird nicht mehr ewig laufen.
Monopolanbieter für Kabelfernsehen wurden von der EU zerschlagen. Und dieses Schicksal könnte Monopolanbietern im Stadtbahnbetrieb auch irgendwann drohen.
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(29. 12. 2009, 13:35)GoaSkin schrieb: Ein Betriebshof wäre am besten so angesiedelt, daß sich möglichst viele Linien in unmittelbarer Nähe befinden, um so die Anzahl der Betriebsfahrten gering zu halten.
Ja, aber ebenso wichtig ist es, die Betriebshöfe möglichst gleichmäßig über das Netz verteilt zu haben.
Außerdem beginnen und enden alle Fahrten an Endstellen der Linien, die Fahrt von einer Endstelle zum Betriebshof ist ja schon Ein- oder Ausrückfahrt.
Von daher sollten die Betriebshöfe so liegen, daß die Endstellen möglichst vieler Linien gut erreichbar sind.
(29. 12. 2009, 13:35)GoaSkin schrieb: Da wäre Freiberg keine gute Wahl aber auch den Standort Aldingen halte ich für verfehlt.
Doch, Freiberg ist eine relativ gute Wahl, denn Freiberg und Stammheim sind gut erreichbar, für die U6 und U13 ist ja Gerlingen da.
Es darf ja nicht vergessen werden, daß sämtliche Bahnen die in Freiberg/Stammheim morgens starten und abends enden durch die ganze Stadt müssen. Will man die ersten Bahnen z.B. in Freiberg um 4.40h und um 5.00h starten lassen, so müssen diese Züge schon um 4.00h und 4.20h in Möhringen starten, während der erste reguläre Zug sonst erst um 4.40h starten würde. Ebenso sieht es dann mit allen Taktverdichtern aus: um ab Freiberg zu einer bestimmten Zeit einen dichteren Takt zu haben muß dieser dichtere Takt schon 40 Minuten früher ab Möhringen gefahren werden.
Auch wenn das formal keine Ausrückfahrten sind, so verursachen diese doch dieselben Extrakosten wie eine Ausrückfahrt.
Da kann man die U5 schön mit der U14 vergleichen, die als einzige Linie an beiden Endstellen einen Betriebshof hat: da finden die ersten/letzten Fahrten und die Verdichtungen (Ausnahme Wochenende wg. Wilhelma) genau zu den Zeiten statt wie notwendig, während das auf der U5 ab Freiberg auch zu der Zeit ist, ab Möhringen aber wesentlich früher.
Das ist auch zu berücksichtigen.
Aldingen ist in der Tat keine gute Wahl, aber genau deshalb ist ja der Lückenschluß der U12 so wichtig, das verkürzt nämlich die Ausrückwege zur U13 wesentlich und ermöglicht Einsätze von Remseck auf der U5 und U15.
(29. 12. 2009, 13:35)GoaSkin schrieb: Vielleicht wäre Untertürkheim oder Heslach ein geeigneter Standort. Da sind immerhin die U4, U9 und U13 in der Nähe. Eine weitere Möglichkeit wäre ein Depot am Hallschlag im Zuge der U12. Von dort aus sind U12, U13, U14 und U15 nicht weit. Bei Bedarf ließen sich auch leicht Züge zu den Talquerlinien bringen. AFAIK gibt es am Hallschlag genügend Brachen, die man abreisen könnte, um das Gelände neu zu bebauen.
Ich meine, ein neuer Betriebshof wird an den Talquerlinien benötigt, nicht an den Tallängslinien. Damit sind Untertürkheim oder eine Erweiterung in Heslach nicht so sinnvoll. Untertürkheim hätte auch fast überall hin lange Wege wie Remseck, zumal die Hälfte der Kurse U4 und U9 sowieso besser von Heslach kommt (siehe Begründung oben).
Hallschlag ja, da es gute Verbindungen zum nördlichen Teil der Querlinien hat. Nur: Hallschlag wäre (durchgebundene U12 vorausgesetzt) faktisch am selben Ast wie Remseck und würde dieselben Linien gut bedienen, daher würde ich den lieber nicht dort sehen wollen.
(29. 12. 2009, 13:35)GoaSkin schrieb: Man sollte auch berücksichtigen, daß die SSB vielleicht aufgrund von Wettbewerbsrichtlinien nicht mehr ewig der einzige Betreiber in Stuttgart sein wird. Neue Depots sollten so angelegt werden, daß ein einzelnes Linienbündel problemlos an einen anderen Betreiber gehen kann. Momentan schaffen es die Städte zwar, sich trotz Ausschreibungspflicht erfolgreich vor einem Betreiberwechsel im Stadtbahnbetrieb zu drücken, aber ewig wird sich die EU-Kommission dies nicht gefallen lassen. Es potentiellen Mitbewerbern so unattraktiv wie möglich zu machen in dem man ihn dazu verpflichtet, eine eigene Infrastruktur (technische Einrichtungen, Fahrzeugpark) selbst aufzubauen und dafür möglichst keine Genehmigungen erteilt - das wird nicht mehr ewig laufen.
Monopolanbieter für Kabelfernsehen wurden von der EU zerschlagen. Und dieses Schicksal könnte Monopolanbietern im Stadtbahnbetrieb auch irgendwann drohen.
Das ist ein Punkt, aufgrund dessen die SSB sicher nicht planen wird. Außerdem bist Du da nicht auf dem neuesten Stand, denn innerhalb einer Gebietsköperschaft (Stadt) gibt es bei Eigenerbringung der Leistung unter gewissen Bedingungen keine Ausschreibungspflicht mehr. Es ist auch unwahrscheinlich, daß sich das je ändern wird, weil auch die EU erkannt hat, daß ein einheitlicher Betreiber für den Fahrgast als Kunden mehr Vorteile als Nachteile bringt und bei Ausschreibungen die Qualität meist sinkt.
Abgesehen davon: wo habe ich als Kabelfernsehkunde eine Auswahl zwischen Betreibern? Muß in einer anderen Welt sein.
Gebietsmonopole sind weiter Monopole, das scheinen aber nicht alle BWL-er zu verstehen.
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29. 12. 2009, 15:00
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29. 12. 2009, 15:01 von GoaSkin.)
Das mit dem Kabelfernsehen war verfehlte EU-Logik, die man nicht verstehen muß.
Daß es mittlerweile eine rechtliche Möglichkeit der Eigenerbringung gibt wusste ich nicht. Bisher hatte ich immer nur mitbekommen, wie die Städte entweder versuchen, Ausschreibungen möglichst auf den St.Nimmerleinstag zu verschieben und wenn es doch nicht anders geht, mögliche Betreiberwechsel ad absurdum zu führen.
Naja... im Bus-Bereich gab es schon häufiger Betreiberwechsel aber da ist es für einen Betreiber auch leichter in das Geschäft einzusteigen, als in einen Stadtbahnbetrieb. Und da wundert es mich doch einwenig, daß Städte Stadtbuslinien ausschreiben, die eine Möglichkeit zur Eigenerbringung haben und auch ein Interesse daran haben, daß ihre Eigenbetriebe möglichst hohe Umsätze erwirtschaften.
Wie sieht es eigentlich mit den Linien aus, die aus Stuttgart heraus führen (U1, U5, U6, U7, U8, U14)? Ist das in diesem Falle immernoch Eigenerbringung oder ist die Tatsache, daß Fellbach, Remseck, Leinfelden-Echterdingen, Ostfildern und Gerlingen nicht Eigentümer der SSB sind ein Hindernis?
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(29. 12. 2009, 15:00)GoaSkin schrieb: Das mit dem Kabelfernsehen war verfehlte EU-Logik, die man nicht verstehen muß.
Das ist nicht verfehlte EU-Logik, das ist EU-Logik: der Kunde wird nämlich nicht gefragt. Es darf niemals vergessen werden, daß die EU eigentlich nur eine Wirtschaftsgemeinschaft ist. Dementsprechend sind die Struktur und die Ziele. Natürlich wollen die Unternehmen, die gegenseitig in Konkurrenz zueinander stehen, dem Kunden (Zahler) gegenüber ein Monopol. Und da scheint die EU auch nichts gegen Monopole in privater Hand zu haben.
Das ist beim Kabelfernsehen nicht anders wie beim Bahn- und Busverkehr. Wenn ein Linienbündel ausgeschrieben und vergeben wurde, dann ist das für den Kunden/Fahrgast weiterhin ein Monopol, er kann nicht auf einen anderen Betreiber ausweichen, wenn der Betreiber schlecht oder teuer ist.
Wenn das für Dich aber beim Kabel verfehlte Politik ist, dann ist es das im Personenverkehr mit derselben Begründung ebenso verfehlte Politik.
Auch hier kann sich zwar der Ausschreibende einen Betreiber wählen, der (bezahlende) Kunde steht aber auch weiter einem Monopol gegenüber.
Dann ist mir ein ordentlicher Betrieb wie die SSB aber lieber als einer, der wegen des Kostendrucks des Wettbewerbs an der Leistung sparen muß. Beispiele gibt es genug.
(29. 12. 2009, 15:00)GoaSkin schrieb: Daß es mittlerweile eine rechtliche Möglichkeit der Eigenerbringung gibt wusste ich nicht. Bisher hatte ich immer nur mitbekommen, wie die Städte entweder versuchen, Ausschreibungen möglichst auf den St.Nimmerleinstag zu verschieben und wenn es doch nicht anders geht, mögliche Betreiberwechsel ad absurdum zu führen.
Gibt es, weil selbst die Ausschreibungswütige EU erkannt hat, daß das nicht immer das Beste ist. Dann darf sich das Unternehmen aber auch nicht auf Ausschreibungen anderer bewerben, und noch ein paar andere Regeln.
(29. 12. 2009, 15:00)GoaSkin schrieb: Naja... im Bus-Bereich gab es schon häufiger Betreiberwechsel aber da ist es für einen Betreiber auch leichter in das Geschäft einzusteigen, als in einen Stadtbahnbetrieb. Und da wundert es mich doch einwenig, daß Städte Stadtbuslinien ausschreiben, die eine Möglichkeit zur Eigenerbringung haben und auch ein Interesse daran haben, daß ihre Eigenbetriebe möglichst hohe Umsätze erwirtschaften.
Nicht alle Städte haben den Wunsch der Eigenerbringung, denn hohe Gewinne dürfen IIRC nicht mehr erzielt werden. Umsätze werden nicht erwirtschaftet.
(29. 12. 2009, 15:00)GoaSkin schrieb: Wie sieht es eigentlich mit den Linien aus, die aus Stuttgart heraus führen (U1, U5, U6, U7, U8, U14)? Ist das in diesem Falle immernoch Eigenerbringung oder ist die Tatsache, daß Fellbach, Remseck, Leinfelden-Echterdingen, Ostfildern und Gerlingen nicht Eigentümer der SSB sind ein Hindernis?
Für gebietsüberschreitende Linien zwischen ausschreibenden und Gebieten mit Eigenerbringung gibt es Übergangsregelungen, die ich nicht kenne. Allerdings sehe ich da bei den Stadtbahnlinien kein Problem, diese sind hauptsächlich dem Stuttgarter Netz zuzuordnen, da eine U7 oder U14 alleine zu betreiben keinen Sinn macht.
Kritischer wird es mit der potentiellen Stadtbahn Ludwigsburg - Remseck, diese dürfte wohl ausgeschrieben werden müssen, und die SSB dürfte sich da nichteinmal bewerben, legt man die Regeln streng aus. Allerdings weiß ich nicht, ob da überhaupt dieselben Regeln wie im Busverkehr gelten, oder ein Gebiet den Busverkehr ausschreiben darf und trotzdem den Bahnverkehr selber erbringt. Dann wäre das Problem zu lösen, indem sich Ludwigsburg mit einem Prozent an der SSB beteiligt ;-) Im Kreis Esslingen wird man das bestimmt über die END regeln können.
Wobei, das wird wohl gehen: in Frankfurt ist der Busverkehr vollständig privat und die Bahn bei der Stadt.
Viel interessanter ist die Frage, was mit privaten Buslinien in eigenwirtschaftlich betriebenen Städten passiert - die Frage konnte mir bislang noch keiner beantworten. Ich denke da an die Linie 401, die wird privat betrieben, wird aber auch nicht ausgeschrieben. Andererseits kann ich mir auch nicht vorstellen, daß diese dann automatisch an die SSB fällt.
Bei den Filderlinien der SSB sehe ich allerdings ein Problem. Wenn die Region ausschreibt, dann darf sich die SSB nicht auf die 30-er Linien bewerben, bei den 73 ff-Linien habe ich keine Ahnung, wie das laufen muß.
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Was genau ist in Gerlingen bzw. wieviele Bahnen sind da über nacht o.Ä??
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29. 12. 2009, 17:28
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29. 12. 2009, 17:28 von GoaSkin.)
AFAIK ändert auch eigenwirtschaftlicher Betrieb nichts an den Ausschreibungsregeln. Eine Linie kann ausgeschrieben werden und der Gewinner hat daraufhin die Möglichkeit, sie eigenwirtschaftlich zu betreiben. Das heisst aber soviel wie daß Fahrkarteneinnahmen nicht abgeführt werden müssen und im Gegenzug der Aufgabenträger den Leistungserbringer für seine Leistung nicht bezahlen müssen. Wie das mit Zeitkarten-Nutzern geregelt wird, weiss ich nicht.
In Darmstadt und Umgebung wurden schon sehr viele Linien ausgeschrieben und zum Teil eigenwirtschaftlich betrieben. Allerdings gibt es auch eigenwirtschaftlich betriebene Linien per Direktvergabe. So wurde beispielsweise ein Bündel mit zwei Linien ausgeschrieben, wobei ein eigenwirtschaftlicher Betrieb kein Ausschreibungskriterium war. Ein Bewerber hat aber dabei die Ausschreibung durch die Bereitschaft eines eigenwirtschaftlichen Betriebes gewonnen.
Teilweise läuft da echter Schindluder, was die Vergabe an Verkehrsdienstleistungen betrifft. Dabei verweise ich insbesondere auf die Firma VEOLIA, die im Raum Stuttgart mit der WEG vertreten ist und im Rhein-Main-Gebiet mit der ALPINA. Sie bewerben sich für Ausschreibungen und wenn sie welche Gewinnen, suchen sie sich ein Subunternehmer, der die Leistungen dann tatsächlich gegen Bezahlung erbringen soll. So hat man dann wieder genügend Fahrzeuge zur Verfügung, um sich für die nächste Ausschreibung bewerben zu können und so weiter...
Auch der Darmstädter Eigenbetrieb HEAG Mobilo setzt neuerdings teilweise Subunternehmer im Stadtverkehr ein, fährt aber mit eigenen Fahrzeugen dafür seit einiger Zeit im ca. 25km weiter südlich im Kreis Bergstraße herum.
Ausschreibungen gewinnen und weiter geben scheint eine Masche geworden zu sein, um sich Geld im Schlaf abzwacken zu können, in dem man Subunternehmer bestellt, denen man weniger bezahlt, als man bekommt.
Im Übrigen habe ich einmal gelesen, daß eine Stadt Tarifbezahlung zum Ausschreibungskriterium gemacht werden soll, wogegen ein Bewerber erfolgreich geklagt hat (EU-Recht).
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Hallo,
(29. 12. 2009, 17:28)GoaSkin schrieb: AFAIK ändert auch eigenwirtschaftlicher Betrieb
Das war ein Fehler von mir, ich meinte nicht eigenwirtschschaftlichen Betrieb, sondern eigenerbrachten Betrieb. Warum müssen die Begriffe so ähnlich sein ;-)
Also die korrekte Frage sollte sein: was passiert mit privaten Linienkonzessionen in Gebieten, in denen wegen eigenerbrachter Verkehre nicht ausgeschrieben wird.
Theoretisch müssten die Konzessionen dan an den kommunalen Betrieb fallen, aber eine richtige Antwort habe ich da noch nicht erhalten.
(29. 12. 2009, 17:28)GoaSkin schrieb: In Darmstadt und Umgebung wurden schon sehr viele Linien ausgeschrieben und zum Teil eigenwirtschaftlich betrieben. Allerdings gibt es auch eigenwirtschaftlich betriebene Linien per Direktvergabe. So wurde beispielsweise ein Bündel mit zwei Linien ausgeschrieben, wobei ein eigenwirtschaftlicher Betrieb kein Ausschreibungskriterium war. Ein Bewerber hat aber dabei die Ausschreibung durch die Bereitschaft eines eigenwirtschaftlichen Betriebes gewonnen.
Teilweise läuft da echter Schindluder, was die Vergabe an Verkehrsdienstleistungen betrifft. Dabei verweise ich insbesondere auf die Firma VEOLIA, die im Raum Stuttgart mit der WEG vertreten ist und im Rhein-Main-Gebiet mit der ALPINA. Sie bewerben sich für Ausschreibungen und wenn sie welche Gewinnen, suchen sie sich ein Subunternehmer, der die Leistungen dann tatsächlich gegen Bezahlung erbringen soll. So hat man dann wieder genügend Fahrzeuge zur Verfügung, um sich für die nächste Ausschreibung bewerben zu können und so weiter...
Was die von Dir erwähnte Veolia da treibt ist noch harmlos, zumal die WEG (die es als Busunternehmen gar nicht mehr gibt, ist jetzt nur noch eine Marke der OVR) das so nicht treibt, die wollen lieber ihre eigenen Verkehr möglichst lange halten.
Der Vorrang für eigenwirtschaftlichen Betrieb ist eine Sache, die m.E. verboten gehört, da damit schon zu viel Schindluder getrieben worden ist, und zwar egal, ob per Direktvergabe oder per Ausschreibung.
Da geht nämlich die Konstruktion einen eigenwirtschaftlichen Betrieb auf eine Ausschreibung anzubieten, bei der eigenwirtschaftlicher Betrieb eigentlich gar nicht möglich ist, dann den Zuschlag zu erhalten oder ggf. einzuklagen, da man ja einziger Anbieter ist, der das eigenwirtschaftlich fahren kann und das ein halbes Jahr so zu betreiben.
Nach einem halben Jahr kommt man dann, legt der Gebietskörperschaft dar, daß man das so nicht eigenwirtschaftlich betreiben kann und - da man ja wegen des eigenwirtschaftlichen Zuschlags kein Geld fordern darf - den Fahrplan so zusammenzukürzen, daß es dann doch eigenwirtschaftlich geht, sprich statt Stundentakt nur noch 5 Schulbusse am Tag. Die Genehmigungsbehörde genehmigt den gekürzten Fahrplan dann auch, weil ihr ja dargelegt wurde, daß es sonst wirtschaftlich nicht möglich ist, den Verkehr zu betreiben.
Diesen Fall gibt es so leider, und das Unternehmen kommt damit auch noch durch.
Das ist für mich schon Sabotage des ÖPNV.
(29. 12. 2009, 17:28)GoaSkin schrieb: Auch der Darmstädter Eigenbetrieb HEAG Mobilo setzt neuerdings teilweise Subunternehmer im Stadtverkehr ein, fährt aber mit eigenen Fahrzeugen dafür seit einiger Zeit im ca. 25km weiter südlich im Kreis Bergstraße herum.
Und? Das ist doch sogar hier so. War früher extremer als heute, aber noch immer fahren hier im Stadtgebiet Subunternehmer (Linien 90/95, 91, 99) während in Nürtingen SSB-Busse fahren. Allerdings ohne, daß die Linien bisher ausgeschrieben waren.
(29. 12. 2009, 17:28)GoaSkin schrieb: Ausschreibungen gewinnen und weiter geben scheint eine Masche geworden zu sein, um sich Geld im Schlaf abzwacken zu können, in dem man Subunternehmer bestellt, denen man weniger bezahlt, als man bekommt.
Das ist inzwischen in der Branche normal, weswegen ich auch ein Gegner dieses Systems bin. Und was im US-Schulbusverkehr abläuft ist noch extremer.
(29. 12. 2009, 17:28)GoaSkin schrieb: Im Übrigen habe ich einmal gelesen, daß eine Stadt Tarifbezahlung zum Ausschreibungskriterium gemacht werden soll, wogegen ein Bewerber erfolgreich geklagt hat (EU-Recht).
Die Begründung "EU-Recht" greift hier zu kurz, m.E. ist das im EU-Recht nicht festgelegt, sondern Qualitätskriterien sind sehr wohl zulässig. Außerdem, falls das Gericht das tatsächlich so begründet haben sollte, dann wäre das ein gefundenes Fressen für eine Berufung: EU-Recht ist nämlich vor deutschen Gerichten gar nicht bindend, sondern es muß erst in deutsche Gesetze umgesetzt werden, bevor ein Richter danach entscheiden darf. Daher muß das schon mit einem nationalen Gesetz begründet sein, nicht mit EU-Recht.
Leider passieren bei dieser Umsetzung von EU-Vorgaben in deutsche Gesetze regelmäßig Fehler.
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30. 12. 2009, 01:13
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30. 12. 2009, 01:40 von GoaSkin.)
Schreiben kommunale Gebietskörperschaften Aufgaben aus, sind sie verpflichtet, dies Europaweit zu tun. Ein mögliches Szenario, was auf diesen Fall nicht zutreffen muß: Fordern sie nun eine Tarifbezahlung (z.B. nach TRANSNET), hätte ein ausländischer Bewerber das Problem, daß er seine Mitarbeiter nach diesem Tarif nicht bezahlen kann, da dieser ja nur in Deutschland gilt. Für einen Kläger ist dies gefundenes Fressen - auch dann, wenn es ihm nicht darum geht, sich aus dem Ausland zu bewerben sondern nur vor hat, mit Dumpinglöhnen billiger als die Anderen zu sein.
Zur Frage: Wird eine Verkehrsdienstleistung per Ausschreibung oder Direktvergabe erbracht, so ist mit einem Verkehrsunternehmen ein befristeter Vertrag geschlossen worden, der irgendwann ausläuft. Wie es dann weiter geht, ist dann wieder Sache der Gebietskörperschaft. Sie kann die Linie wieder neu ausschreiben, aber sollte sich im Prinzip dann auch dafür entscheiden können, sie ab dann eigenständig zu erbringen. Auch hat sie die Möglichkeit, die Linie dann ganz einzustellen und dafür eine neue Linie zu schaffen oder auch nicht. Also liegt es Nahe, daß sich jede Stadt mit eigenem Verkehrsbetrieb eine ausgeschriebene oder direkt vergebene Linie nach Vertragsablauf zurückholen kann, wenn sie möchte - aber sie wird schlechte Karten haben, wenn es darum geht, aus dem Vertrag vorzeitig auszusteigen. Da wäre es einmal interessant einen solchen Vertrag zu lesen, falls es manche Städte gibt, die so etwas online stellen.
Ist die Situation allerdings so, daß eine Linie neu ausgeschrieben wird und es meldet sich überhaupt niemand, der sie haben möchte (ein Eigenbetrieb kann sich immer bewerben, muß aber nicht), dann fällt die Linie wieder an den alten Betreiber zurück. AFAIK betreibt DB REGIO unfreiwillig die Regionalbahn von Aschaffenburg nach Wiesbaden. Die Strecke war AFAIK ausgeschrieben und keiner hat sich gemeldet - DB REGIO wollte sie loswerden. Es handelt sich hier bei um eine Güterumgehungsbahn, auf der auch Regionalzüge verkehren sollen. Der Betrieb ist dadurch beeinträchtigt, daß in Mainz die Rheinbrücke erneuert wird und die vielen Güterzüge einem attraktiveren Takt im Weg stehen. Da haben die Bahnunternehmen nicht so die Lust drauf, hier SPNV-Leistungen zu erbringen.
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(30. 12. 2009, 01:13)GoaSkin schrieb: Schreiben kommunale Gebietskörperschaften Aufgaben aus, sind sie verpflichtet, dies Europaweit zu tun. Ein mögliches Szenario, was auf diesen Fall nicht zutreffen muß: Fordern sie nun eine Tarifbezahlung (z.B. nach TRANSNET), hätte ein ausländischer Bewerber das Problem, daß er seine Mitarbeiter nach diesem Tarif nicht bezahlen kann, da dieser ja nur in Deutschland gilt. Für einen Kläger ist dies gefundenes Fressen - auch dann, wenn es ihm nicht darum geht, sich aus dem Ausland zu bewerben sondern nur vor hat, mit Dumpinglöhnen billiger als die Anderen zu sein.
Tja, zusammen mit der Begründung "EU-Recht" geht der Schuß aber gewaltig nach hinten los. Da gibt es so eine Nettigkeit wie das Entsendegesetz, welches genau das regeln sollte: Mitarbeiter ausländischer Firmen, die in Deutschland eingesetzt werden, unterliegen nach diesem Gesetz den Regelungen der hiesigen Tarifverträge.
Jetzt gibt es da zwei Probleme:
1.) Das Gesetz sollte urspünglich auch für den ÖPNV gelten (der ÖPNV gilt als eine Problembranche, was die AN-Rechte betrifft), leider wurde das aber warum auch immer nicht umgesetzt.
2.) Aber es ist stark umstritten, ob unser Entsendegesetz überhaupt der EU-Entsenderichtlinie genügt: die EU-Richtlinie macht nämlich keine Einschränkung auf bestimmte Branchen! Damit wurde nach EU-Richtlinie nämlich genau dieser Schutz greifen und der TV müsste für ausländische Unternehmen angewendet werden.
So, jetzt will ich mal die Begründung der Ablehnung nach EU-Recht sehen ;-)
(30. 12. 2009, 01:13)GoaSkin schrieb: Zur Frage:....
So weit so gut, aber so einfach ist das nicht, da man Ausschreibung und Eigenerbringung eigentlich nicht beliebig mischen darf. Sonst könnte man sich die Rosinen zur Eigenerbringung herauspicken und den Rest ausschreiben, und genau um das zu verhindern geht das eigentlich gebietsweise.
Und dennoch gibt es derzeit (noch) solche "Mischfälle", die jetzt eben dem Recht widersprechen und nur wegen Bestandsschutz bis zum Ablauf der Konzession oder Verträge weiterlaufen. Das von Dir geschriebene ist insoweit unklar, als daß es nach Deiner Antwort der Körperschaft freigestellt wäre, die Linie nach Ablauf auszuschreiben. Meine Frage war eher, ob die Linie dann überhaupt ausgeschrieben werden *darf*, damit ggf. der derzeitige Betreiber weiter eine Chance hat, oder ob dann die Leistung eigenerbracht werden *muß*, auch wenn weder die Körperschaft noch der derzeitige Betreiber das will.
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