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Suttgart 21 und das Bürgerbegehren
#11
b1g schrieb:Im Übrigen sollte man beachten, dass man damit nicht kontraproduktiv wird.

Soweit so gut ... aber was ist "kontraproduktiv"? Für die einen ist es Stuttgart21 und für die anderen der Verzicht darauf.

Und es geht auch darum, OB Schuster beim Wort zu nehmen

dt8.de schrieb:Zur Erinnerung: OB Schuster hat das Versprechen abgegeben, bei Mehrkosten für die Stadt einen Bürgerentscheid durchzuführen.

Ich weiß, wer Wahlversprechen glaubt, ist selber schuld -- aber man kann es ja mal probieren
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#12
Hallo zusammen,

häh? Ich unterschreibe zumindest nichts von dem ich nicht überzeugt bin / bzw. stimme bei etwas zu von dem ich überzeugt bin. Das ist doch keine Willkürveranstaltung! Mhm und in der Schweiz fahren sie mit einem Bürgerentscheid wohl ganz gut? So wie du deine Negativ-Beispiele anbringst gibt es natürlich auch viel positive Beispiele...

Aber mal ganz unabhängig zu S21:

b1g schrieb:OT: Palmer als Bürgermeister-Heuschrecke, welche von Ort zu Ort zieht, bis sich ein Posten ergibt, hat sich ohnehin dermaßen selbst disqualifiziert.

Dies halte ich für eine eher schlecht als rechte Aussage. Ich bin in Tübingen "beheimatet", bin somit "live" am Geschehen. Und ich kann dir sagen: Das was OB Palmer innerhalb eines Jahres erreicht hat, davon war die bisherige OB Russ-Scherer himmelweit entfernt. Um nur ein paar Beispiele zu nennen: Generalsanierung eines Gymnasium (haha hier wurden ewig große Reden geschwungen aber konkret passiert ist nichts), Sperrung des Schloßbergtunnels für Mofas + Mopeds, Ausbau der Mühlstraße für Fahrräder (vorher wurde man um ein Haar von einem Bus regelrecht aufgespießt).... Und nenn mir doch mal ein Grund wiso Palmer nicht von Ort zu Ort ziehen soll. Ist doch überall so?, so funktioniert doch zur Zeit die gesamte Politik...

Aber nun gut; genug Off-Topic ich klinke mich hiermit wieder aus!

Gruß,

br101
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#13
Moin moin zusammen,
am kommenden Montag, 29.10.2007, 19 Uhr gibt es zu diesem Thema eine interessante Veranstaltung: Es kommt Herr Prof. Karl-Dieter Bodack (zu Bundesbahnzeiten übrigens "Mit-Erfinder" des InterRegio-Systems und Autor eines gleichnamigen, sehr empfehlenswerten Buches eines bekannten Freiburger Verlages) zu einer Stuttgart 21-Veranstaltung "Das Alternativgutachten zu STUTTGART 21" ins Stuttgarter Forum 3: http://www.forum3.de/forum_rev/programm_frameset.htm, hier unter "Aktuelle Themen" abrufbar. Die Veranstaltung ist kostenlos!
Gruß
Michael
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#14
Hallo!

Mittlerweile wurden 13.000 Unterschriften gesammelt und dem Wahlamt übergeben - es fehlen also noch 7.000. Da man davon ausgehen kann, dass ein paar ungültig sind sicherlich noch ein Ticken mehr. Das Wahlamt geht davon aus 2 Wochen zur Überprüfung der Unterschriften zu benötigen. Für den Bürgerentscheid (Kosten ~ 1 Mio €) wird dann mit einer Vorlaufzeit von ca. drei Monaten gerechnet.

Quelle: Südwest-Presse

br101
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#15
Kramen wir mal dieses Thema wieder aus:
Heute hat das Verwaltungsgericht Stuttgart sein Urteil verkündet:
Die Klage gegen die Nicht-Zulssung des Bürgerentscheides wurde abgewiesen.
Jetzt darf man gespannt sein, ob die Kläger gegen das Urteil vorgehen werden, oder man im neuen Gemeinderat nochmal einen Versuch unternehmen wird.
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#16
Das Urteil stellt aber auch deutlich fest, dass es zum einen keinen Spielraum für einen Ausstieg gibt, ohne einen Vertragsbruch zu begehen:
Zitat:Die Beteiligung der Beklagten am Projekt Stuttgart 21 kann aber jedenfalls deshalb nicht (mehr) zum Gegenstand eines Bürgerentscheids gemacht werden, weil insoweit bereits bindende Gemeinderatsbeschlüsse vorliegen, die zu rechtlich verbindlichen Vereinbarungen geführt haben.
[...]
Weil das auf einen Ausstieg der Beklagten aus dem Projekt Stuttgart 21 zielende Bürgerbegehren vertraglich eingegangenen Verpflichtungen widerspricht und derzeit keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sich die Beklagte z.B. durch ein einseitiges Rücktritts- oder Kündigungsrecht oder durch einen Anspruch auf Vertragsanpassung bzw. -aufhebung von den eingegangenen vertraglichen Bindungen lösen könnte, ist es mit der Rechtsordnung unvereinbar. Das Prinzip der Vertragstreue stellt einen der elementarsten Rechtsgrundsätze überhaupt dar.

Des weiteren wurde auch die Formulierung und Begründung des Begehrens kritisiert:
Zitat:Das Bürgerbegehren leidet schließlich auch an einer angesichts der Tragweite der Entscheidung unzureichenden Begründung. Zwar dürfen an die Begründung eines Bürgerbegehrens keine zu hohen Anforderungen gestellt werden [...]. Die Begründung darf aber nicht in wesentlichen Punkten falsch, unvollständig oder irreführend sein. Die Kammer lässt offen, ob im vorliegenden Fall mit der Begründung der - irreführende - Eindruck erweckt wird, mit dem Bürgerbegehren könne unmittelbar über die Realisierung des Projektes Stuttgart 21 abgestimmt werden. Zur Begründung werden aber jedenfalls im wesentlichen Argumente angeführt, die sich auf die Auswirkungen des Vorhabens als solchem beziehen und im (bestandskräftig abgeschlossenen) Planfeststellungsverfahren abzuwägen waren, nicht aber Argumente, die die - insbes. finanzielle - Beteiligung der Beklagten und damit deren eigenen Wirkungskreis betreffen. Auch wird an keiner Stelle der Begründung auf die rechtliche Tragweite der 1995 und 2001 geschlossenen Vereinbarungen und auf die möglicherweise erheblichen finanziellen Risiken eines Ausstiegs der Beklagten hingewiesen.

Quelle: Pressemittelung des Gerichts

Gruß, Philipp
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#17
Die juristische Auseinandersetzung um das Bürgerbegehren ist nun endgültig beendet. Die Projekt-Gegner verzichten auf den weiteren Rechtsweg. So steht es zumindest heute in den Stuttgarter Nachrichten. http://www.stuttgarter-nachrichten.de/st...-ende.html
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[Bild: logoklein2.jpg]
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#18
Endlich hat diese Sache auch mal ein Ende.
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#19
Ich sehe es auch als richtig, dass wenn men verloren hat, dass man es einsehen sollte.
Aber dass S21 wirklich kommt, dass glaub ich erst wenn die Bagger rollen.
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#20
Verloren ja - aber auch nur wegen eines Formfehlers.
Das ganze gezerre zeigt aber doch nur, dass die Politik, insbesondere der feige Schuster, schiss hat, dass er einen Bürgerentscheid verlieren könnte. Wäre TS B wirklich so toll, so könnte man das ja ganz gelassen durchziehen.
"Das schlimmste Wort, mit dem ich je tituliert wurde, lautete 'nett'." (Michael O’Leary)

[Bild: 450ssb.png]
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