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Frage zu Ansage am Neckartor
#1
Hallo,

erst heute ist mir in einer U1 aufgefallen, dass stadtauswärts bereits am Neckartor auf die Umsteigemöglichkeiten zu U4/U9 verwiesen wird. Der eigentliche Umsteigehalt wäre ja wohl der Stöckach. Ist das auf allen auswärtsfahrenden Linien so (dass es in U4 und U9 nicht so ist, kann ich mir denken!)? Und wenn ja, welchen Grund hat das? Will man die Menschen im trockenen umsteigen lassen oder einfach die ohnehin recht schmalen Bahnsteige am Stöckach nicht überstrapazieren?
Für eventuelle Antworten schon mal Dankeschön.
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[Bild: logoklein2.jpg]
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#2
Also in der U2 und der U4 (!) auswärts ist es garantiert so.
Bei der U9 weiß ich es nicht sicher, aber in der U14 heißt es in beiden Richtungen schlicht nur "Neckartor", ohne irgendwelche Hinweise. Interessant ist aber, dass es in stadeinwärtiger Richtung manchmal anders ist (Umsteigemöglichkeit schon am Stöckach). Warum das so ist, keine Ahnung. Wenn ich aber umsteigen muss, fahre ich meistens lieber zum engen (und manchmal auch regnerischen) Stöckach, als am Neckartor zu warten.
Viele Grüße

GT4-Stuttgart
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#3
Hi!
Die Antwort ist recht einfach:
Umstieg von U1/U14 auf die U4/U9 MUSS aus Richtung Mineralbäder MUSS schon am Stöckach geschehen. Es könnte ja jemand mit der U4/U9 in Richtung Hedelfingen/Untertürkheim wollen. Und dann wärs blöd, wenn man da erst eine Haltestelle später drauf hingewiesen würde.

In die andere Richtung halte ich es sinnvoll, nicht am Stöckach, sondern schon am Neckartor auf die Umstiegsmöglichkeit hinzuweisen. Es ist trocken, es ist kameraüberwacht und es ist platzmäßig größer.

Grüße!
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#4
Hallole,

Es ist bei allen Linien so, dass stadtauswärts am Neckartor die Umsteigelinien genannt werden, und stadteinwärts am Stöckach. Der Grund von Weinberg_61er klingt plausibel. Aber selbst hatte ich mich seit der Einführung dieser Ansage immer gewundert.

Grüßle
AFu
[Bild: 3320-Front-DSO.jpg]
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Stuttgarts Straßen- und Stadtbahnlinien im Internet:
http://www.ssb-linien.de
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#5
Jetzt werden in beide Richtungen am Stöckach die Umsteigemöglichkeiten durchgesagt.
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#6
Man muss auc berücksichtigen, dass bei der SSB mit Einzeltickets Rund- und Rückfahrten nicht gestattet sind.
Fährt nun ein Fahrgast von den Mineralbädern über Stöckach nach Hedelfingen beispielsweise und würde erst am Neckartor auf den Umstieg hingewiesen, würde er bereits "Faslch" fahren, da der direkte Weg eben einen Umstieg am Stöckach vorsieht.
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#7
(18. 12. 2017, 20:11)Zürilinie schrieb: Fährt nun ein Fahrgast von den Mineralbädern über Stöckach nach Hedelfingen beispielsweise und würde erst am Neckartor auf den Umstieg hingewiesen, würde er bereits "Faslch" fahren, da der direkte Weg eben einen Umstieg am Stöckach vorsieht.
Das war ja nie der Fall wie es ja oben der Vorredner schilderte:
(03. 08. 2009, 17:51)AFu schrieb: Es ist bei allen Linien so, dass stadtauswärts am Neckartor die Umsteigelinien genannt werden, und stadteinwärts am Stöckach.

(18. 12. 2017, 20:01)M.S. schrieb: Jetzt werden in beide Richtungen am Stöckach die Umsteigemöglichkeiten durchgesagt.
Und warum nicht mehr stadtauswärts am Neckartor? Das machte doch Sinn.

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#8
Vielleicht wegen der eher gegebenen Barrierefreiheit? Da ists deutlich einfacher am Stöckach umzusteigen.

Zudem wird ja am Neckartor auf den HBF bzw. Fernbahnhof hingewiesen. Vielleicht dachte man sich dabei, wenn hier aus- und umgestiegen werden soll ist vllt die Haltezeit zu kurz? Zu großer Personenwechsel.
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#9
(18. 12. 2017, 20:11)Zürilinie schrieb: Man muss auc berücksichtigen, dass bei der SSB mit Einzeltickets Rund- und Rückfahrten nicht gestattet sind.
Fährt nun ein Fahrgast von den Mineralbädern über Stöckach nach Hedelfingen beispielsweise und würde erst am Neckartor auf den Umstieg hingewiesen, würde er bereits "Faslch" fahren, da der direkte Weg eben einen Umstieg am Stöckach vorsieht.

In den Beschreibungen der Fahrscheine in den Beförderungsrichtlinien steht hiervon aber nichts. Es heißt lediglich (Einzelfahrschein u. 4er-Tickets) "in Richtung des Fahrzieles. Umsteigen und Unterbrechung erlaubt. Der Fahrausweis hat eine Gültigkeit von 3 Stunden". Zu deinem Beispiel: wenn ich erst Neckartor umsteige fahre ich trotzdem in Richtung Hedelfingen (also zum Fahrziel) und nicht wieder zu den Mineralbädern. Wo ich umsteigen muß steht nirgends auch nicht von direktem Weg. Man kann z.B. auch an der einen Haltestelle aussteigen und nach getanen Einkäufen an einer anderen Haltestelle in Richtung meines Zieles wieder einsteigen. Und wenn man ein 4er-Ticket hat kann kein Mensch nachweisen in welche Richtung man fährt.
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#10
(19. 12. 2017, 09:33)Westler schrieb: In den Beschreibungen der Fahrscheine in den Beförderungsrichtlinien steht hiervon aber nichts. Es heißt lediglich (Einzelfahrschein u. 4er-Tickets) "in Richtung des Fahrzieles. Umsteigen und Unterbrechung erlaubt. Der Fahrausweis hat eine Gültigkeit von 3 Stunden". Zu deinem Beispiel: wenn ich erst Neckartor umsteige fahre ich trotzdem in Richtung Hedelfingen (also zum Fahrziel) und nicht wieder zu den Mineralbädern.

Mag sein, dass ich ich irre, aber m. E. liegt Dein Irrtum woanders: Wenn Du nicht am Stöckach aussteigst, dann fährst Du ZUM Neckartor nicht in Richtung auf Dein Fahrziel (Heldelfingen). Das ist dann das, was nicht erlaubt ist.

MfG

BW 76
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