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Hallole,
da ja dieses Wochenende auch wieder Ersatzverkehr auf der U14 ist, wollte ich auf Grund folgenden Vorkommnis fragen, wie das den tatsächlich ausschaut:
Ein Junge hatte ein defektes Fahrrad bei sich und wollte statauswärts fahren. der Busfahrer hat ihn nicht mitgenommen, und hat auf die Beförderungsbedingungen verwiesen, dass keine Fahrräder im Bus transportiert werden dürfen, wohl auch keine kaputten.
Was ist den nun fakrt?
Was tun solche Menschen, die ungewollt in einen Ersatzverkehr geraten, und ein Fahrrad bei sich haben???
Grüßle
AFu
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Den Abschnitt fahren? Ich finde es keine optimale Lösung, und finde dass die SSB auch gleichwertigen Ersatz bieten müsste, aber so gesehen wäre das wohl das einzig vernünftige.
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Interessant ist aber auch z.B., dass es Fahrräder gibt, die nicht als Fahrräder im Sinne der Beförderungsbedingungen zählen. Kinderfahrräder und Klappfahrräder gehören zum allgemeinen Transportgut. Deswegen wäre wohl die Frage, ob ein offensichtlich kaputtes Fahrrad dann nicht ebenfalls dazu zählen kann, vor allem dann, wenn beim Schienenersatzverkehr tatsächlich keine andere Wahl bleibt, als einen Bus zu benutzen.
Grüße!
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Wie viel Platz braucht ein Kinderfahrrad oder zusammengeklapptes Klapprad? (Was für ein Begriff)
Wie viel Platz braucht ein normales Fahrrad?
"Das schlimmste Wort, mit dem ich je tituliert wurde, lautete 'nett'." (Michael O’Leary)
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Hallole,
die Frage klingt interessant. Und wie ist es dann mit Mountainbike mit Schnellspanner? Da macht man die Räder ab und hat dann ein Transportgut.... oder????
Grüßle
AFu
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§ 11
Mitnahme von Sachen
(1) Ein Anspruch auf Mitnahme von Sachen besteht nicht. Handgepäck
und sonstige leicht tragbare und nicht sperrige Sachen
werden bei gleichzeitiger Mitfahrt des Fahrgastes nur dann befördert,
wenn dadurch die Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht
gefährdet und andere Fahrgäste nicht gefährdet oder belästigt
werden können.
Eine Mitnahme von Sachen scheidet aus, wenn hierdurch der
Haltestellenaufenthalt über das übliche Maß verlängert wird oder
die Gefahr besteht, dass auf Grund der Mitnahme der Sache
andere Fahrgäste keinen Platz im Fahrzeug finden. Die Fahrgäste
haben wegen der Unterbringung der Sachen die Anordnungen des
Betriebspersonals zu befolgen.
Ein Fahrrad ist per Definition eine "Sache", eine "sperrige" sogar. Womit sich auch die Diskussion über das "Warum darf ich denn im Schienenersatzverkehr, respektive dem Bus, kein Fahrrad mitnehmen" erledigt haben dürfte. Im Bus sind Fahrräder aus Platzgründen im Weg.
Auch die Idee, dass eine Transportmöglichkeit im Rahmen des SEV angeboten werden "müsse" scheidet ebenso aus - charakteristisch für den SEV ist nunmal, dass Busse statt Schienenfahrzeuge eingesetzt werden, womit wir dann wieder bei §11, Mitnahme von Sachen angelangt wären..
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Hallole,
Na dann hatten so einige Leute glück, dass der Fahrer nicht gekommen ist in der Stadtbahn.
Da hab ich schon Türen, Möbel oder 15 Säcke mit Altkleidern gesehen...
Grüßle
AFu
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02. 08. 2009, 01:10
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02. 08. 2009, 01:13 von _U8_.)
(02. 08. 2009, 00:18)AFu schrieb: Hallole,
Na dann hatten so einige Leute glück, dass der Fahrer nicht gekommen ist in der Stadtbahn.
Da hab ich schon Türen, Möbel oder 15 Säcke mit Altkleidern gesehen...
Grüßle
AFu
Da hab ich schon viel spannenderes beobachtet.
Ein Kumpel von mir ist auch schonmal mit einem Einkaufswagen in den DT8. Aber das machen sehr viele inzwischen!
Ich glaube der Fahrer würde bei solchen Sachen garnicht zuständig sein - oder ? Oder haben sie vielleicht auch nur einfach keine Lust sich mit solchen Leuten anzulegen,die größeres transportieren...
Viele Grüße aus Möhringen
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(02. 08. 2009, 01:10)_U8_ schrieb: Ich glaube der Fahrer würde bei solchen Sachen garnicht zuständig sein - oder ? Oder haben sie vielleicht auch nur einfach keine Lust sich mit solchen Leuten anzulegen,die größeres transportieren...
Die BB sagen "Das Betriebspersonal" - also auch der Fahrer.
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Das Problem - hatte ich heute genau so auf der 631 - wenn ich das Fahrrad mitfahren lasse und an einer späteren Haltestelle kommt jemand mit Kinderwagen oder ein Rollstuhlfahrer, dann ist für die nicht mehr genügend Platz. Aber für Kinderwägen oder Rollstuhlfahrer habe ich eine zwingende Beförderungspflicht.
Ich habe der Lady heute gesagt, dass sie gern mitfahren kann - wenn aber wirklich einer der genannten Anspruchsberechtigten mit will, muss sie aussteigen.
Problem war wohl auch, dass sie eigentlich mit S 6 und S 60 von Leonberg nach Sindelfingen wollte - und die S-Bahn nicht fuhr.
War die letzte Abendtour - es kam kein KiWa oder Rolli und eine glückliche Dame, die sich am Rothbühl nochmal nett bedankte, war unaufwendig nach Hause gekommen.
So händele ich das, weil es für alles zig Gesetze gibt - aber auch noch den gesunden Menschenverstand.