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19. 08. 2014, 17:10
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19. 08. 2014, 17:11 von luchs.)
Hallo zusammen,
es gibt ja das Jahresticket und kann es als Abo in Monatsraten bezahlen.
Jetzt frag ich mich: ab wann gilt bei einer allgemeinen Preiserhöhung, die ja ab typischerweise ab Januar erfolgt, dies für die im vergangenen Jahr abgeschlossenen Jahresticket-Monatsabos?
Annahme man beginnt im Oktober 2014?
1.) Ab der Monatsrate Januar 2015 zahlt man schon den neuen Preis.
2.) Man zahlt erst ab Oktober 2015 den neuen Preis - weil der Vertrag läuft ja schließlich das ganze Jahr und es gilt der Preis zum Abschluss des Vertrages über die ganze Laufzeit des Vertrages.
3.) Jetzt habe ich die absurde Aussage bekommen, das man beim Jahresticket-Abo die Wertmarken halbjährlich erhalten würde - und man würde dann bis März den Preis für 2014 zahlen und ab April bis September 2015 wenn man die zweite Marke nutzt schon den neuen Preis für 2015.
Kann da jemand aus Erfahrung sprechen?
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Wenn du es im Abo mit monatlicher Abbuchung abschließen tust, dann zahlst du die Erhöhung ab dem Monat der Erhöhung. D.h. wenn im.Januar 15 die Preise steigen dann zahlst du ab Januar 15 die neuen Preise. Wenn du auf ein mal zahlst bleibt es bei dem alten Preis.
Das mit den Halbjahresmarken ist auch nicht richtig. Du bekommst die zwar im Abo wirklich nur halbjährlich aber die Zahlung bleibt wie oben beschrieben.
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Hab ein Jahresticket Plus im.Abo
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(19. 08. 2014, 18:24)Busfan 92 schrieb: Wenn du es im Abo mit monatlicher Abbuchung abschließen tust, dann zahlst du die Erhöhung ab dem Monat der Erhöhung. D.h. wenn im.Januar 15 die Preise steigen dann zahlst du ab Januar 15 die neuen Preise.
Sicher? Dann ergibt sich daraus aber doch ein Sonderkündigungsrecht. Weil wenn man bspw. unterjährig, aber vor der Veröffentlichung der neuen Preise ein Abo abschließt, dann weiß man den neuen Preis ja noch garnicht.
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Da braucht es keine außerordentliche Kündigung; das Jahresabo ist monatlich kündbar.
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Und Vorallem teilen einem die Damen im Kundenbetreuung der SSB mit. Und ja ich bin mit sicher. Hab das ja schon 3 Jahre.
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20. 08. 2014, 20:51
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20. 08. 2014, 20:51 von luchs.)
(20. 08. 2014, 14:31)hopperpl schrieb: Da braucht es keine außerordentliche Kündigung; das Jahresabo ist monatlich kündbar.
Doch sehr wohl. Die reguläre Kündigung ist ja schon mit erheblichen Nachteilen verbunden, die eine unzumutbare Benachteiligung wäre.
1. die reguläre monatliche Kündigung Bedarf einer Einhaltung einer Frist die mit einem Monat viel zu lange ist. 1 Monat + 14 Tage Überdenkzeit vorher ist, so glaube ich, normalerweise noch nicht mal veröffentlicht wie hoch eine Tariferhöhung tatsächlich ist.
2. wird bei der regulären Kündigung so zurückgerechnet als hättest du ein normales Monatsticket - also im Extremfall die Kosten von 2 Monatsraten!
3. eine vorzeitige Kündigung kostet eine Bearbeitungsgebühr.
Aus den Abo-Bedingungen ist ganz klar ein Sonderkündigungsrecht herauslesbar. Es ging nur nicht hervor, wann die Erhöhung tatsächlich erfolgt - ob eben zum Januar oder eben mit dem Ablauf des Vertragsjahres. Und auch der netten Dame am Telefon des DB-Abo-Centers wusste es auch nicht so richtig. Von dieser stammt die seltsame Aussage mit dem Zusammenhang zu den "Halbjahres"-Marken, die ich im Threadstart anführte.
Für mich ist jetzt jedenfalls klar - ich zahl das Jahresticket im vorraus - so wie früher auch schon.
Vielen Dank für die Antworten.
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Die Erhöhung wird mehr als 1 Monat + 14 Tage vorher angekündigt.
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Und im Prinzip sind ja jetzt sogar schon Preise bekannt. Nur eben noch nicht beim VVS veröffentlicht.