(12. 06. 2021, 20:28)glx schrieb: [ -> ] (12. 06. 2021, 18:56)dt8.de schrieb: [ -> ]blendest dabei aber völlig aus, dass es auch die Variante mobiles Arbeiten gibt, die auch zuhause stattfinden kann.
Bei mobilen Arbeiten steht das Wort "mobil" und nicht dauerhaft an der gleichen Stelle. Also ist es schon ein Unterschied, ob mal mal zu Hause arbeitet oder es eben dauerhaft tut. Und genau davon wurde in Posting #1 geschrieben.
Mobil kann aber dauerhaft immer an derselben Stelle außerhalb des eigentlichen Arbeitsplatzes sein. Wichtig ist hierbei, dass es zusätzlich einen vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Hauptarbeitsplatz gibt. Erst, wenn der Arbeitgeber keinen Arbeitsplatz mehr zur Verfügung stellt und den Vertrag entsprechend ändert, wird es zum Homeoffice.
An was Du da wohl denkst sind die Regeln vom Finanzamt, wann ein Arbeitszimmer steuerlich absetzbar ist.
Wenn das die allgemein für Homeoffice gültigen Regeln wären, dann wäre das ja allgemeingültig und es gäbe nie den Streit mit dem Finanzamt und alle Urteile, die ein Arbeitszimmer nicht anerkennen, müssten gleich zu einem Verfahren gegen den Kläger führen, weil er "unzulässig" arbeitet.
Weil dem nicht so ist, solltest Du erkennen, dass Deine Annahme nicht sein kann.
(12. 06. 2021, 20:28)glx schrieb: [ -> ] (12. 06. 2021, 18:56)dt8.de schrieb: [ -> ]Für den Datenschutz reicht - wenn es überhaupt unter den Datenschutz fallende Dokumente gibt - ein abschließbarer Schrank oder Rollcontainer oder sowas.
Es mag sein, dass der Datenschutzbeauftrage meiner Firme etwas "ängstlich" ist, aber wir haben das ausdrücklich in unserer BV drinnen. Schon alleine auch wegen "blicken über die Schulter" (auf den Bildschirm) oder "lauten Telefonieren".
Was den Blick angeht, muß das sichergestellt werden. Aber das geht auch ohne abschließbares Arbeitszimmer.
Wenn Dein Datenschutzbeauftragter so penibel ist, hat er aber ein Problem: datenschutzrelevante Dinge dürfte er dann gar nicht über Telefon zu sprechen erlauben, somit gar keine Telefonate, weil man begrüßt sich ja meist namentlich, und schon das ist datenschutzrelevant. Denn bei externen Gesprächen muss er davon ausgehen, dass die Gespräche nicht verschlüsselt sind.
Würde mich allerdings wundern, denn Informationen müssen auch bei Euch in Schutzklasssen eingeordnet sein, und wer mit Materialien höherer Schutzklassen arbeitet, kennt die Einschränkungen dazu. Allgemein Angst vor Mithören von Telefonaten im Homeoffice zu haben - irgendetwas passt da nicht.
(12. 06. 2021, 20:28)glx schrieb: [ -> ]Bei Haufe steht zwar hier nur ein "sollte", wenn es um den nicht direkt zugänglichen Raum geht, aber das ist meiner Meinung nach schon als starke Empfehlung aufzufassen.
https://www.haufe.de/personal/arbeitsrec...12256.html
Ein Schlafzimmer ist generell erst einmal, zumindest für den eventuellen Lebensgefährten, frei zugänglich.
Haben Du oder Dein Datenschutzbeauftragter eigentlich verstanden, was da steht?
Ich habe im Rahmen meiner Tätigkeit nicht mit solchen Daten zu tun. Aber ich habe im Rahmen meiner letzten DSGVO-Schulung aufschlüsseln dürfen, für welche personenbezogenen Daten welche Regeln gelten. Und mit mehr als dem Namen, der dienstlichen Telefonnummer und der dienstlichen E-Mail einer anderen Person (um diese zu erreichen) habe ich nicht zu tun, und die gelten bei uns nur als intern, aber nicht als vertraulich.
Solltest Du in der Personalabteilung arbeiten, dann gelten in der Tat solche strengen Regeln. Aber aus solchen Regeln kann man nicht auf alle Mitarbeiter der Firma schließen, ich kenne jedenfalls keine Firma, in der alle Mitarbeiter in der Personalabteilung oder ähnlich sensiblen Bereichen arbeiten.
Bei uns ist das schon so eingerichtet, dass ich beispielsweise nichts dienstliches Zuhause ausdrucken kann - schon liegt es auch nicht herum. Für den Rest gibt es die Bildschirmsperre.