(07. 06. 2016, 16:54)AFu schrieb: [ -> ]Seine Tochter war in der S-Bahn in eine Fahrausweiskontrolle gekommen. So wie mein Kollege erzählte, wurde die Polygo-Karte der Schülerin nicht erkannt.
Gar nicht erkennt oder als ungültig anzeigt? Das macht einen Unterschied.
(07. 06. 2016, 16:54)AFu schrieb: [ -> ]Der Prüfer stellte sie zur wohl Schau als wäre sie eine eine Schwarzfahrerin, und forderte 60 EUR zu zahlen.
Wenn das einer zu mir sagen würde, dann würde ich ihn freundlich bitten, solche Unterstellungen zu unterlassen, eine Beanstandung auszufüllen, dort die Nummer der Polygo-Karte einzutragen (wichtig!) und keine Personalien anzugeben.
Schließlich sollte der VVS ja wissen, welche Polygo-Karte auf wem ausgestellt wurde - und dabei gleich festzustellen, ob sie gültig ist.
Ohne eingetragene Nummer der Polygo-Karte würde ich keine Beanstandung akzeptieren, dann sonst fällt einem als Fahrgast schwer nachzuweisen, dass man tatsächlich im Besitz einer gültigen Karte war.
Wenn es dem Kontrolleur nicht passt, darf er dann gerne die Polizei rufen.
(07. 06. 2016, 16:54)AFu schrieb: [ -> ]Wie ist das denn tatsächlich, wenn das Gerät des Prüfers eine Karte nicht erkennt? - Darf der dann gleich jemand als Schwarzfahrer hinstellen?
Eigentlich nicht, aber bei dem Personal, was da - vor allem bei der DB - manchmal unterwegs ist, wundert das mich nicht.
(07. 06. 2016, 16:54)AFu schrieb: [ -> ]Nach meinem Verständniss sollte hier eine Art "Vermerk" gemacht werden, dass die Karte geprüft/ggf. ausgetauscht werden muss. - Aber, vorallem, da das System ja noch nicht wirklich etabliert ist, nicht gleich 60 EUR fällig werden.
60 EUR können da schonmal gar nicht fällig werden, man hat ja eine gültige Karte.
Aber da kommt schon das Problem: es gibt übertragbare Polygo-Karten, und beim Vergessen einer übertragbaren Karte werden 60 EUR fällig. Daher das oben genannte Bestehen auf dem Eintragen der Nummer, damit nicht nachträglich jemand die Sache umdreht, weil die falschen Angaben im EBE stehen.
(07. 06. 2016, 17:25)Spiek schrieb: [ -> ]ich wurde auch schon mehrmals damit kontrolliert, aber wenn es nicht funktioniert hat (kam durchaus vor), meinte der Kontrolleur: "Aja, da zickts amal wieder! Des funktioniert auch nie wirklich, deurer Glomb do!" Ich wurde also entlassen.
Ich denke, wenn es nicht funktioniert sollte man es vermerken und dann später in der Zentrale nachprüfen, ob man bezahlt hat. Wenn nicht, bekommt man halt Post vom VVS.
Selbst dann nicht: es ist ja meine Zeit, wenn ich z.B. aussteigen will und am Bahnsteig noch Personalien angeben muss, statt weiter zu kommen.
Das sollte bis auf weiteres einfach akzeptiert werden, denn erstens weiß der VVS, dass es da noch Zuverlässigkeitsprobleme gibt, und zweitens dürfte es bisher noch nicht so viele ungültig gewordene Polygo-Karten geben. Bei nicht-funktionieren also akzepieren. Was anderes ist es bei ungültig angezeigten, aber das war hier ja eher nicht der Fall.
(07. 06. 2016, 17:25)Spiek schrieb: [ -> ]Ich musste aber auch schon bezahlen, weil ich die Karte schon auf das Lesegerät gehalten hab, der Busfahrer hat's aber nicht mitbekommen; dann sollte ich die Karte nochmal drauflegen und - es hat nicht funktioniert.. Zeitsperre?! Auf jeden Fall durfte ich dann eine Fahrkarte bezahlen.
Ich weiß, dass Diskussionen mit Busfahrern über die Gültigkeit von Fahrscheinen oft sinnlos sind, auch schon zu vor-Polygo-Zeiten ("Auf der Karte steht LEOB, also kommen sie von Leonberg - die Karte ist hier nicht mehr gültig." "LEOB ist aber Leobener Straße, und die 020 davor ist die Zone" "Nein, Sie lügen" ...)
Aber da würde ich mich auf eine einlassen, solange das Gerät gar nichts zeigt und nicht rot.
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(07. 06. 2016, 20:42)Martin77 schrieb: [ -> ]Ich würde mir den Namen des Prüfers geben lassen, eine wütende Beschwerde an den Vertragspartner schreiben und die 60 EUR nicht zahlen. Meine Güte, in vielen Orten gibt es schon wesentlich länger Plastikkarten und da läuft alles reibungslos, nur hier im Stuttgarter Raum funktioniert irgendwie gar nichts, ausser die ständigen Fahrpreiserhöhungen. Man kann hier echt nur noch den Kopf schütteln. Ich warte nur auf den Moment, dass meine Karte bei einem Kontrolleur nicht funktioniert und er mich pampig anmacht...
So sieht es aus. Leider hat meine Frau die Karte öfter als ich, und bei mir waren die Reaktionen bisher nur "steigen Sie halt ein, das Ding tut oft genug nicht".
Meine Frau hat auch schon einen unfreundlichen Anschiss von einem Busfahrer bekommen, der ungefähr meinte "Steigen Sie doch endlich ein, sie halten ja den Verkehr auf. Ich kann nicht immer warten, bis es grün zeigt". Die Beschwerde bei der SSB führte dann zu der Rückmeldung, daß man die Busfahrer (angeblich) nochmal schulen will.
Ggf. sollte man solche Kontrolleure darauf hinweisen, dass Verleumdung ebenso strafbar ist wie Schwarzfahren. Und öffentliche Unterstellung einer Strafttat, obwohl keine stattgefunden hat, ist Verleumdung.