Eben in einem anderen ÖPNV-Forum (für Norddeutschland) gesehen:
Locomore hat durchaus interessante Inhalte in den Beförderungsbedingungen, zB §12 Abs. 6:
Zitat:Abweichend von den Bestimmungen nach § 12 3. ist die unentgeltliche Beförderung von
Einhörnern in Begleitung von jeweils mindestens einem Kind bis einschließlich 14 Jahren in
Mehrzweckabteilen zulässig, sofern die Sicherheit der Mitreisenden hierdurch nicht gefährdet wird.
Quelle:
https://locomore.com/download/locomore-a...-11-08.pdf
Gruß aus Hamburg