Themabewertung:
  • 5 Bewertung(en) - 2.6 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
''Schwarz Fahren''
*** gelöscht ***
Zitieren
(14. 07. 2021, 21:57)AFu schrieb: eine Tante meinte, sie habe ihre Mehrfahrtenkarte deswegen daheim liegen lassen....

Auch wenn mitgeführt, eine nicht entwertete MF-Karte nützt dann auch nichts.
Zitieren
Pencil 
... die Kontrollöre haben durchaus nen "Ermessensspielraum" - zum Glück   Smile
I muß di Stroßaboh no kriaga, denn laufa well i nedd >> https://youtu.be/M2JtawugX34
[Bild: stuttgart21xyxyxq4kh6.jpg]
Zitieren
Photo 
Stimmt nachdenklich - wer's noch nicht kennt (vom 3.12.2021)
Fahren ohne Fahrschein: Unnötigste Straftat seit 1935 | ZDF Magazin Royale
https://youtu.be/iWX3pqbidKk
I muß di Stroßaboh no kriaga, denn laufa well i nedd >> https://youtu.be/M2JtawugX34
[Bild: stuttgart21xyxyxq4kh6.jpg]
Zitieren
Ich denke auch, dass "Schwarzfahren" als Ordnungswidrigkeit behandelt werden soll.
Dennoch fand ich den Beitrag von Böhmermann jedoch viel zu sehr in die Extrem-Kerbe schlagend. In der Theorie mag es möglich sein, dass ein ertappter Schwarzfahrer gleich beim ersten mal ins Gefängnis geht, aber die Praxis sieht dann doch ganz anders aus. Wenn ich mich richtig an den Beitrag erinnere wird bspw. nicht gesagt, dass die Verkehrsverbünde üblicherweise erst beim dritten Erwischen innerhalb von 2-3 Jahren überhaupt eine Strafanzeige erstatten. Das traf während meiner Zeit am Stuttgarter Amtsgericht für den VVS zu (heute wahrscheinlich auch noch) und auch für den HVV hier in Hamburg. Ob es dannach überhaupt zu einer Gerichtsverhandlung kommt ist auch unbestimmt, da manche Fälle schon im staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren eingestellt werden. Statt zu einer Hauptverhandlung gab es dann meistens einen Strafbefehl mit einer Geldstrafe. Und wenn es dann doch zur Hauptverhandlung kommen sollte gibt es immer noch die Möglichkeit das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen oder man wird zu einer Geldstrafe verurteilt. Bis es in solch einem Strafverfahren zu einer Haftstrafe (mit oder ohne Bewährung) kommt muss der Angeklagte schon diverse einschlägige Delikte begangen haben, also eher ein notorischer Schwarzfahrer sein.
Außerdem unterschied der Beitrag nach meiner Erinnerung nicht, ob sich die "Haft" auf eine Strafhaft oder auf eine zivilrechtliche Erzwingungshaft bezieht, wenn man das Ticket nicht bezahlen kann oder will.

Gruß aus Hamburg
... wünscht sich, dass die SSB der Hochbahn mal zeigt, wie ÖPNV richtig geht!
Zitieren
Zu einer Strafanzeige schon beim ersten Mal kommt es auch deswegen nicht, weil der Vorsatz nicht nachweisbar ist. Für eine Verurteilung wäre das aber erforderlich.
Anders sieht es aber aus, wenn noch etwas anderes hinzukommt: Angabe falscher Personalien bei der Kontrolle, gefälschter/veränderter Fahrschein und ähnliches. Hier ist der Vorsatz erkennbar und das gibt nach dem, was ich so gehört habe, durchaus schon beim ersten Mal eine Strafanzeige.
Zitieren
Vorsatz ist kein Argument ob eine Anzeige erstattet wird oder nicht. Auch wenn du bei allen drei Kontrollen ein ungültiges Ticket hast (bspw. falsche Zonen gelöst oder Tagesticket abgelaufen) ist dir ja kein Vorsatz vorzuwerfen, du hast dich schlicht beim Ticketkauf geirrt. Trotzdem dürfte der VVS wohl eine Anzeige erstatten. Was die Staatsanwaltschaft und das Gericht dann daraus machen ist wieder ein anderes Blatt der Geschichte.

Gruß aus Hamburg
... wünscht sich, dass die SSB der Hochbahn mal zeigt, wie ÖPNV richtig geht!
Zitieren
(05. 01. 2022, 15:36)FoxMcLoud schrieb: Vorsatz ist kein Argument ob eine Anzeige erstattet wird oder nicht. Auch wenn du bei allen drei Kontrollen ein ungültiges Ticket hast (bspw. falsche Zonen gelöst oder Tagesticket abgelaufen) ist dir ja kein Vorsatz vorzuwerfen, du hast dich schlicht beim Ticketkauf geirrt. Trotzdem dürfte der VVS wohl eine Anzeige erstatten.

Nach drei Mal könnte man da aber schon auf die Idee kommen. Allerdings bedingt die Strafbarkeit des Schwarzfahrens tatsächlich einen Vorsatz. Sind alle drei Mal nachweisliche Irrtümer, wird es schwer mit einer Verurteilung.
Aber vor allem wollte ich damit sagen, dass wenn ein Vorsatz zweifelsfrei ersichtlich ist, schon beim ersten Mal eine Anzeige kommen kann.
Zitieren
In dem Beitrag von Böhmermann geht es ja aber auch gerade um den Aspekt, dass man im untersten Einkommensbereich oder mit Sozialleistungen nicht einmal in der Lage sein kann, das Sozialticket zu erwerben. Und dann stellt sich eben die Frage, ob man damit wirklich soziale Teilhabe ermöglicht, bzw. alleine die Erledigung von Behördenterminen, Arztterminen, etc. als Basis. Da hilft dann eben auch die Ordnungswidrifk nichts, die kann so gar noch schlimmer enden, da beim Bußgeld ja das Einkommen keine Rolle spielt sind Menschen mit niedrigen Einkommen davon ja mehr betroffen. Und wenn ich das Bußgeld nicht bezahlen kann, gehe ich am Ende ja auch ins Gefängnis, bis ich Privatinsolvenz angemeldet habe, denn bei den im Beitrag geschilderten Betroffenen wurde ja auch keine Haftstrafe verhängt sondern Ersatzhaft fällig, weil die Geldstrafe nicht bezahlt wurde.
Zitieren
VM will Entkriminalisierung des Schwarzfahrens: https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhal...5477f.html
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste