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Ansagen von ssb-Linien.de auf Youtube gefunden
#1
Hallole,

beim Suchen nach "Haltestellenansage" in Youtube bin ich auf folgenden Beitrag gestoßen Haltestellenansagen der U13

Die Ansagen sind meiner Homepage geklaut. - steht sogar im Abspann.
Gefragt hat mich da niemand.

Was kann ich hier nun tun???

Danke für die Unterstützung.

Grüßle
AFu
[Bild: 3320-Front-DSO.jpg]
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Stuttgarts Straßen- und Stadtbahnlinien im Internet:
http://www.ssb-linien.de
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#2
Naja... Du besitzt wahrscheinlich nicht das Copyright an diesen Ansagen, von daher wirst du da eigentlich nichts tun können. Zu beweisen, dass die Ansagen von deiner Homepage "geklaut" sind, ist eigentlich nahezu unmöglich. Und du schreibst selber "Die Ansagen sind mit sicherer Wahrscheinlichkeit von meiner Homepage geklaut". Das ist nun mal nicht 100%. Und wie geschrieben... Nur weil du die Ansagen aufgenommen hast, hältst du noch lange nicht die Rechte an den ganzen Haltestellenansagen.

Wenn dann kann nur der Urheber da etwas unternehmen.
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#3
(22. 02. 2009, 22:05)noname schrieb: Naja... Du besitzt wahrscheinlich nicht das Copyright an diesen Ansagen, von daher wirst du da eigentlich nichts tun können. Zu beweisen, dass die Ansagen von deiner Homepage "geklaut" sind, ist eigentlich nahezu unmöglich. Und du schreibst selber "Die Ansagen sind mit sicherer Wahrscheinlichkeit von meiner Homepage geklaut". Das ist nun mal nicht 100%. Und wie geschrieben... Nur weil du die Ansagen aufgenommen hast, hältst du noch lange nicht die Rechte an den ganzen Haltestellenansagen.

Wenn dann kann nur der Urheber da etwas unternehmen.

Na ja, normalerweise würde ich Dir da ja recht geben. Allerdings solltest Du Dir das "Video" mal vollständig ansehen, dann siehst Du das vielleicht auch anders.
1.) schreiben die ja im Abspann, daß sie die Ansagen von ssb-linien.de haben, haben Andreas aber nicht gefragt.
2.) schreiben sie im Anschluß, daß das Herunterladen dies Videos verboten sei. © verletzen, aber selber darauf bestehen?
3.) So eindeutig ist die ©-Frage nicht: die Aufnahmen sind von Andreas selber aufgenommen, und die SSB hat die Erlaubnis gegeben, diese auf seiner der Seite zu verwenden.

Geht man auf das Profil des Users, so hat der noch mehr geklaute Ansagen, nicht nur die U13.

Wenn man bei YouTube einen Account hat, kann man das Video an YouTube als Rechteverletzend melden.
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#4
Hmm okay. Da magst du recht haben.

Zu 3.: Genau. Die SSB hat die Erlaubnis gegeben, die Ansagen auf AFu's Homepage zu veröffentlichen, nicht aber auf YouTube. Daher ist doch eigentlich nur die SSB in der Lage, die Verbreitung über YouTube zu verhindern? Schließlich sind die der Urheber, auch wenn AFu es aufgenommen hat...

Das müsste doch im Prinzip das gleiche sein, wie wenn ich mit meinem Radio-Recorder ein Lied aufnehme, das gerade im Radio läuft. Durch das Aufnehmen habe ich noch lange nicht die Urheberrechte an dem Lied. Wenni ch jetzt das aufgenommene Lied (mit Erlaubnis) auf meiner Homepage veröffentliche, es jemand anders runterlädt und wieder rum auf einer anderen Homepage (ohne Erlaubnis) veröffentlicht, dann muss sich darum der Urheber kümmern... Auch wenn es sich um die gleiche Datei handelt, die ich aufgenommen habe.

Ich bleibe bei meiner Meinung, dass da nur die SSB was machen kann. Aber da ich kein Anwalt bin, können meine Vermutungen auch falsch sein Wink
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#5
(22. 02. 2009, 22:50)noname schrieb: Hmm okay. Da magst du recht haben.

Zu 3.: Genau. Die SSB hat die Erlaubnis gegeben, die Ansagen auf AFu's Homepage zu veröffentlichen, nicht aber auf YouTube. Daher ist doch eigentlich nur die SSB in der Lage, die Verbreitung über YouTube zu verhindern? Schließlich sind die der Urheber, auch wenn AFu es aufgenommen hat...

So einfach ist das nicht: die SSB ist auch nicht der Urheber, sondern das Tonstudio, welches die ursprünglichen Aufnahmen erstellt hat. Nach deutschem Recht lassen sich Urheberrechte nicht übertragen, sondern nur Verwertungsrechte. Dann würde auch die SSB nichts unternehmen dürfen.

In dem Fall gibt es verschiedene Rechte an den Aufnahmen. Bei einer Weiterverbreitung müssen alle dazu zustimmen, nicht nur einer. Im Gegenzug reicht es, wenn nur einer seine Rechte verletzt sieht.

(22. 02. 2009, 22:50)noname schrieb: Das müsste doch im Prinzip das gleiche sein, wie wenn ich mit meinem Radio-Recorder ein Lied aufnehme, das gerade im Radio läuft. Durch das Aufnehmen habe ich noch lange nicht die Urheberrechte an dem Lied. Wenni ch jetzt das aufgenommene Lied (mit Erlaubnis) auf meiner Homepage veröffentliche, es jemand anders runterlädt und wieder rum auf einer anderen Homepage (ohne Erlaubnis) veröffentlicht, dann muss sich darum der Urheber kümmern... Auch wenn es sich um die gleiche Datei handelt, die ich aufgenommen habe.

Wer sagt das? Wenn der andere explizit angibt, daß die Datei Deine Aufnahme ist?
Was ist, wenn Du einen Mix aus verschiedenen Titeln machst, und von allen die Erlaubnis zur Veröffentlichung erhälst (kaufst). Nun veröffentlicht einer diesen (Deinen) Mix weiter. Meinst Du, Du dürftest nicht klagen, sondern nur die ursprünglichen Rechteinhaber?

Martin
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#6
Ahaa.... sehr interessantes Thema, worüber diskutiert wird.

Also, als allererstes: Ein auftragausführendes Tonstudio (wenn man davon ausgeht, dass hinter den teilweise wirklich qualitativ schlechten Aufnahmen tatsächlich ein "Tonstudio" steckt) hat nicht zwangsläufig alle Urheber- und Vertriebsrechte, bzw. Verwertungsrechte. Das kommt immer auf die Art der Verwertung an. Das wäre schlimm, wenn ein Tonstudio etwas aufnimmt und dem gleich alles gehört, nur weil es über sein Mikrofon aufgenommen wurde. Da würden sämtliche Produzenten und Investoren der Welt mit einer Stimme aufschreien. "Gehören" tut das erst mal dem, der das Ganze bezahlt. Und vom demher ist davon auszugehen, dass rechtlicher sowie geistiger Inhaber die SSB AG ist.

Jetzt ist die Frage: Wie ist AFu an die Daten gekommen? Hat er sie selbst erstellt? Oder hat er sie von der SSB so erhalten (auf einer CD bspw.)? Das ist nämlich ein signifikanter Unterschied! Hat er die Dateien selbst erstellt (durch Aufnehmen im Zug mit einem entsprechenden Aufnahmegerät), dann gehört im das Recht an den Dateien, auch wenn sie inhaltlich anderen Rechten unterliegen. Das betrifft dann eine andere Rechtslage. Inhaltlich gehört es der SSB AG. Aber tonträgertechnisch gehört es AFu (MP3 wurde in mehreren Rechtsstreitigkeiten anerkannt, als Tonträger für Audioinhalte zu fungieren, auch wenn es sich dabei selbst nur um eine Datei handelt, die ohne physikalischen Datenträger gar nicht existieren kann... blöd, aber leider wahr!). Durch ein Übereinkommen zwischen AFu und der SSB hat er die Genehmigung bekommen, die Dateien unentgeltlich zu vertreiben.

Was AFu nun in der Situation machen kann, ist bei YouTube darauf aufmerksam zu machen, dass das Videofile am Ende darauf verweist, Dateien von seiner Seite verwendet zu haben, allerdings ohne sein Einverständnis. Das ist eine Sachlage, die zu 100 Prozent dafür reichen würde, um das File aus dem Netz zu nehmen. Denn die Vertriebsrechte liegen hier bei AFu. Wie jedoch gesagt, alles unter der Vorraussetzung, AFu hat die Dateien selbst aufgenommen. Hat er das nicht, wirds schwieriger.

Das Neu-Erstellen einer Audio-Datei erreicht i.d.R. die Schöpfungshöhe für die Anerkennung einer Neuschaffung eines Tonträgers. Ein Umcodieren von bestehenden Datenträgern und -formaten erreichen diese Höhe nicht (z.B. Umwandeln von einer Audio-CD in einzelne MP3s).

Grüße!
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#7
(23. 02. 2009, 00:26)dt8.de schrieb: Wer sagt das? Wenn der andere explizit angibt, daß die Datei Deine Aufnahme ist?
Was ist, wenn Du einen Mix aus verschiedenen Titeln machst, und von allen die Erlaubnis zur Veröffentlichung erhälst (kaufst). Nun veröffentlicht einer diesen (Deinen) Mix weiter. Meinst Du, Du dürftest nicht klagen, sondern nur die ursprünglichen Rechteinhaber?
Ich hab nichts von einem Mix geschrieben, sondern einfach nur das originale Lied so so aufgenommen, wie es ist - was doch auch hier der Fall ist.

@Weinberg_61er: Hört sich schon mal sehr interessant an, was du schreibst. Woher kennst du dich so genau aus? Die genaue Rechtslage bei sowas würde mich nämlich sehr interessieren...

@AFu: Was du auf jeden Fall probieren kannst, ist das YouTube-Video zu melden. Unter jedem Video findest du einen Button "Melden". Dort kannst du dann auch deinen Grund angeben und mit etwas Glück wird das Video von YouTube entfernt.

Oder aber du schreibst einfach demjenigen, der das Video in YouTube hochgeladen hat. Vielleicht entfernt er es ja selber.
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#8
Hallo,

das Bild hat man bei uns auf der Homepage geklaut. Stuttgarter-Bahnen.de (erstes Bild)
Ich finde es langsam zum ko...... mit dem Bilderklau. Erst vor 4 Tagen haben wir eine Seite entdeckt, wo der Betreiber über 30 Bilder von unserer Seite gestohlen hat und fast seine komplette Galerie damit ausgestattet hat. Das Ganze ist somit eine glasklare Urheberrechtsverletzung. Ich werde mal an Youtube schreiben und den Fall melden.
Stuttgarts Bahnen und Busse im Netz
www.Stuttgarter-Bahnen.de
www.Stuttgarter-Busse.de
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#9
Oh, bei Bildern ist die Rechtslage eindeutig Wink Du könntest den Betreiber der Homepage durch einen Anwalt abmahnen lassen etc.
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#10
Hallo,

(23. 02. 2009, 06:27)Weinberg_61er schrieb: Also, als allererstes: Ein auftragausführendes Tonstudio (wenn man davon ausgeht, dass hinter den teilweise wirklich qualitativ schlechten Aufnahmen tatsächlich ein "Tonstudio" steckt) hat nicht zwangsläufig alle Urheber- und Vertriebsrechte, bzw. Verwertungsrechte.

Nun, das mit dem Tonstudio war ungenau, da uns die genaue Zusammensetzung der Beteiligten unklar ist. Wahrscheinlich liegen die Urheberrechte sogar bei Frau Roth, ziemlich sicher aber nicht bei der SSB. Und nach deutschem Recht können diese Rechte nicht übertragen werden, der Urheber bleibt immer der Urheber. Darum heißt es im deutschen auch Urheberrecht ("das Recht des Erstellers") und nicht wie im angloamerikanischen Copyright ("das Recht zur Kopie").
Hierzulande können nur die Vertriebs- und Verwertungsrechte vom Urheber an jmd. anderes übertragen werden.

(23. 02. 2009, 06:27)Weinberg_61er schrieb: Das kommt immer auf die Art der Verwertung an. Das wäre schlimm, wenn ein Tonstudio etwas aufnimmt und dem gleich alles gehört, nur weil es über sein Mikrofon aufgenommen wurde. Da würden sämtliche Produzenten und Investoren der Welt mit einer Stimme aufschreien. "Gehören" tut das erst mal dem, der das Ganze bezahlt.

Da sind jetzt zwei Dinge falsch: 1.) gilt das nicht weltweit sondern nur in D, und 2.) "gehört" es keinesfalls dem Produzenten oder Geldgeber. Die Urheberrechtsinhaber (meist der Interpret, der Komponist und der Texter) verkaufen die *Verwertungsrechte* an den Produzenten (= Geldgeber). Die Urheberrechte bleiben dabei zwar bei den Interpreten usw., aber diese räumen dem Produzenten meist exklusive Rechte ein, d.h. verzichten vertraglich auf die Wahrnehmung ihrer Rechte. Nach dt. Recht sind sie aber noch imer Urheber.

(23. 02. 2009, 06:27)Weinberg_61er schrieb: Und vom demher ist davon auszugehen, dass rechtlicher sowie geistiger Inhaber die SSB AG ist.

Von was: von den Verwertungsrechten oder von der Urheberschaft? Von ersterem ja, zweiteres dürfte Frau Roth sein.
Bitte beachten, daß es da im dt. Recht diese "feine" Unterscheidung gibt.

(23. 02. 2009, 06:27)Weinberg_61er schrieb: Jetzt ist die Frage: Wie ist AFu an die Daten gekommen? Hat er sie selbst erstellt? Oder hat er sie von der SSB so erhalten (auf einer CD bspw.)? Das ist nämlich ein signifikanter Unterschied! Hat er die Dateien selbst erstellt (durch Aufnehmen im Zug mit einem entsprechenden Aufnahmegerät), dann gehört im das Recht an den Dateien, auch wenn sie inhaltlich anderen Rechten unterliegen.

Genau so ist es. Aufnahme per Mikro vom IBIS im Fahrzeug.

Und damit ist der Rest unerheblich, Andreas hat da Ansprüche. Da sich ja inzwischen noch ein weiterer Rechteinhaber "gemeldet" hat sieht es da ganz schwar für den Ersteller des Videos aus ...


Martin
Hallo,

(23. 02. 2009, 09:00)Stadtbahner schrieb: Erst vor 4 Tagen haben wir eine Seite entdeckt, wo der Betreiber über 30 Bilder von unserer Seite gestohlen hat und fast seine komplette Galerie damit ausgestattet hat.

Kleine Frage (Antwort gerne auch per PM): wo? Würde gerne nachsehen, ob dort auch Bilder von mir sind.

Martin
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