(02. 02. 2009, 15:41)U16 schrieb: Wenn ich einen Fahrschein habe der bis 14:32 gilt und mein Zug hat 10 min verspätung. Ich würde um 14:30 ankommen wenn der Zug keine Verspätung hat, da dieser aber 10 min verspätung hat komme ich also um 14:40 an ich werde konntroliert und... mu8ss ich zahlen???
Aus Erfahrung: erstmal ja, wenn auch nicht berechtigt :-( Dann musst Du den Kontrolleur nämlich davon überzeugen, daß die Bahn/der Bus Verspätung hat und planmäßig der Fahrschein gereicht hätte. Und das dem Kontrolleur begreiflich zu machen ist nicht unbedingt einfach, wie ich schon erleben durfte. Er hat das einfach als Ausrede hinstellen wollen. Selbst beim Busfahrer wollte der zuerst nicht nachfragen.
(02. 02. 2009, 17:30)DasBa schrieb: Klar, du kannst ja was für die Verspätung. Im Ernst, wenn dein Zug planmäßig bis 14:32 hätte ankommen sollen, musst du natürlich nichts zahlen. Ebenso würde ich sagen, man kann mit einer z.B. ab 9:00 Uhr gültigen Karte auch verspätete Züge nutzen, die planmäßig vor 9:00 Uhr hätten abfahren sollen, da sich das so häufig zitierte "fahrplanmäßig" auf den ersten planmäßig nach 9:00 Uhr angefahrenen Halt und nicht auf die planmäßige Abfahrtszeit bezieht.
Ja, ganz praktisch beim BaWü-Ticket und (früher) um 8.59h abfahrenden IRE nach Karlsruhe. Der fuhr nie pünktlich :-) Inzwischen haben sie diesen einen Zug auf 9.00 Uhr verlegt, alle anderen fahren weiter zur Minute .59.
(01. 02. 2009, 14:46)henchen2410 schrieb: Habe spontan nur diese etwas veraltete Version gefunden:
http://www.pro-bahn.de/fakten/zbs/bwt.htm
Zitat von dort
"Für Fahrten, die vor Beginn der Geltungsdauer angetreten werden, sind Fahrscheine zum gewöhnlichen Fahrpreis bis zum ersten Haltebahnhof, den der Zug fahrplanmäßig ab 09.00 Uhr erreicht, zu lösen."
Damit zählt eindeutig der fahrplanmäßige Abfahrtszeitpunkt und nicht die tatsächliche Uhrzeit.
Es zählt die tatsächliche Uhrzeit. Wenn er verspätet nach 9.00 Uhr fährt, darfst Du mitfahren, da Du die Fahrt erst *nach* Beginn der Geltungsdauer antrittst und damit der Satz gar nicht gilt.
Das gilt nur für Fahrten, die vorher angetreten werden, und zwar bezüglich der Frage, bis wohin der dann zusätzlich zu lösende Fahrschein gelöst werden muß. Bis zum ersten planmäßigen Haltebahnhof nach 9.00 Uhr.
Das soll verhindern, daß Du einen Zug um 8.59h ab Stuttgart nimmst, der erst wieder in Vaihingen/Enz hält, Du aber einen Fahrschein nur bis Nordbahnhof löst, weil er dort ja dann nach 9.00 Uhr ist. Auch wenn er dort außerplanmäßig halten sollte.