Themabewertung:
  • 1 Bewertung(en) - 5 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Sperrfrist Fahrräder
#41
Bist du Anwalt?
Zitieren
#42
(01. 02. 2009, 15:50)snowtrain schrieb: Aber wenn ein ganz normaler Fahrgast, der nicht alles im Kopf hat (kann man ja schließlich auch nicht von ihm verlangen) an den Bahnsteig kommt und einfach nur weiß "Es ist jetzt nach 9 Uhr" - dann kann man ihm doch nicht an den Karren fahren, nur weil er in einen Zug eingestiegen ist, der eigentlich um 8.58 Uhr ab Hbf fahren sollte. (...) Also alles was recht ist - aber man kann jede Vorschrift GEGEN den Kunden auslegen. Ich würde sie FÜR die Kunden auslegen.

Womit wir wieder bei dem Punkt wären "Kullanzen an die sich die Kontrolleure halten, die aber nicht öffentlich kommuniziert werden". Ich kann mir nicht vorstellen dass da jemand ein Fass aufmacht von wegen Schwarzfahren und so. Da hier aber die Bestimmungen diskutiert werden (nicht deren Auslegung in der Praxis) fassen wir einfach die letzten fünf Seiten in einem Satz zusammen: Es ist gemäß der geltenden Bestimmungen nicht erlaubt.
Zitieren
#43
(01. 02. 2009, 14:46)henchen2410 schrieb: Habe spontan nur diese etwas veraltete Version gefunden:
http://www.pro-bahn.de/fakten/zbs/bwt.htm

Zitat von dort
"Für Fahrten, die vor Beginn der Geltungsdauer angetreten werden, sind Fahrscheine zum gewöhnlichen Fahrpreis bis zum ersten Haltebahnhof, den der Zug fahrplanmäßig ab 09.00 Uhr erreicht, zu lösen."

Damit zählt eindeutig der fahrplanmäßige Abfahrtszeitpunkt und nicht die tatsächliche Uhrzeit.

Klar, man kann ja auch nicht im vorhinein wissen wie sehr sich der Zug verspäten wird (es sei denn man sorgt selbst dafür).

Man nehme z.B. an man rechnet mit einer Verspätung von 5min und 1x ist der Zug pünktlich. Dann würde man schwarz fahren.

Also kein Beweiß, sondern nur logischer Menschenverstand.
Zitieren
#44
Ich finde diese Diskussion allmählich lächerlich. Da wir um Minuten gestritten, ob man nun vor neun fahren darf oder nicht. Fakt ist, wenn der Fahrschein ab einer bestimmten Zeit gilt, darf man ab dieser Zeit fahren, egal ob die Bahn Verspätung hat oder nicht. Alles andere liegt im Ermessen des Prüfers. Ich weise die Kunden darauf hin und belasse es meistens dabei. Wenn aber der Kunde (König) meint, er müßte mit mir diskutieren und mich blöd anmachen, dann kassiert er natürlich ein Premiumfahrschein über 40€. Und wenn man über eie rote Ampel fährt oder läuft, wie manche, dann kostet das auch, wenn man erwischt wird. Da wird doch mit dem Polizisten auch nicht diskutiert, das es ja nur eine Sekunde war. Erwischt dabei, Pech gehabt.
Stuttgarts Bahnen und Busse im Netz
www.Stuttgarter-Bahnen.de
www.Stuttgarter-Busse.de
Zitieren
#45
(02. 02. 2009, 10:08)Stadtbahner schrieb: Ich finde diese Diskussion allmählich lächerlich. Da wir um Minuten gestritten, ob man nun vor neun fahren darf oder nicht. Fakt ist, wenn der Fahrschein ab einer bestimmten Zeit gilt, darf man ab dieser Zeit fahren, egal ob die Bahn Verspätung hat oder nicht. Alles andere liegt im Ermessen des Prüfers. Ich weise die Kunden darauf hin und belasse es meistens dabei. Wenn aber der Kunde (König) meint, er müßte mit mir diskutieren und mich blöd anmachen, dann kassiert er natürlich ein Premiumfahrschein über 40€. Und wenn man über eie rote Ampel fährt oder läuft, wie manche, dann kostet das auch, wenn man erwischt wird. Da wird doch mit dem Polizisten auch nicht diskutiert, das es ja nur eine Sekunde war. Erwischt dabei, Pech gehabt.
So würde ich es auch machen.
Zitieren
#46
Selbst wenn es auf die fahrplanmäßige Abfahrtszeit ankommen würde, wäre es nur fair, den Kunden die verspätete Bahn trotzdem nutzen zu lassen - immerhin war das Unternehmen nicht fähig (okay, höhere Gewalt gibt's immer), den Zug pünktlich bereitzustellen.

Grüße
eep
Grüße:
eep50
Zitieren
#47
Kurze Frage:

Wenn ich einen Fahrschein habe der bis 14:32 gilt und mein Zug hat 10 min verspätung. Ich würde um 14:30 ankommen wenn der Zug keine Verspätung hat, da dieser aber 10 min verspätung hat komme ich also um 14:40 an ich werde konntroliert und... mu8ss ich zahlen???
Es grüßt U16!

[Bild: S21_Kuendigungsgesetz.jpg]

Infos unter http://www.fuerstuttgart21.de/
Zitieren
#48
(02. 02. 2009, 15:41)U16 schrieb: Kurze Frage:

Wenn ich einen Fahrschein habe der bis 14:32 gilt und mein Zug hat 10 min verspätung. Ich würde um 14:30 ankommen wenn der Zug keine Verspätung hat, da dieser aber 10 min verspätung hat komme ich also um 14:40 an ich werde konntroliert und... mu8ss ich zahlen???
Klar, du kannst ja was für die Verspätung. Wink Im Ernst, wenn dein Zug planmäßig bis 14:32 hätte ankommen sollen, musst du natürlich nichts zahlen. Ebenso würde ich sagen, man kann mit einer z.B. ab 9:00 Uhr gültigen Karte auch verspätete Züge nutzen, die planmäßig vor 9:00 Uhr hätten abfahren sollen, da sich das so häufig zitierte "fahrplanmäßig" auf den ersten planmäßig nach 9:00 Uhr angefahrenen Halt und nicht auf die planmäßige Abfahrtszeit bezieht.
Zitieren
#49
(02. 02. 2009, 15:41)U16 schrieb: Wenn ich einen Fahrschein habe der bis 14:32 gilt und mein Zug hat 10 min verspätung. Ich würde um 14:30 ankommen wenn der Zug keine Verspätung hat, da dieser aber 10 min verspätung hat komme ich also um 14:40 an ich werde konntroliert und... mu8ss ich zahlen???

Aus Erfahrung: erstmal ja, wenn auch nicht berechtigt :-( Dann musst Du den Kontrolleur nämlich davon überzeugen, daß die Bahn/der Bus Verspätung hat und planmäßig der Fahrschein gereicht hätte. Und das dem Kontrolleur begreiflich zu machen ist nicht unbedingt einfach, wie ich schon erleben durfte. Er hat das einfach als Ausrede hinstellen wollen. Selbst beim Busfahrer wollte der zuerst nicht nachfragen.

(02. 02. 2009, 17:30)DasBa schrieb: Klar, du kannst ja was für die Verspätung. Wink Im Ernst, wenn dein Zug planmäßig bis 14:32 hätte ankommen sollen, musst du natürlich nichts zahlen. Ebenso würde ich sagen, man kann mit einer z.B. ab 9:00 Uhr gültigen Karte auch verspätete Züge nutzen, die planmäßig vor 9:00 Uhr hätten abfahren sollen, da sich das so häufig zitierte "fahrplanmäßig" auf den ersten planmäßig nach 9:00 Uhr angefahrenen Halt und nicht auf die planmäßige Abfahrtszeit bezieht.

Ja, ganz praktisch beim BaWü-Ticket und (früher) um 8.59h abfahrenden IRE nach Karlsruhe. Der fuhr nie pünktlich :-) Inzwischen haben sie diesen einen Zug auf 9.00 Uhr verlegt, alle anderen fahren weiter zur Minute .59.
(01. 02. 2009, 14:46)henchen2410 schrieb: Habe spontan nur diese etwas veraltete Version gefunden:
http://www.pro-bahn.de/fakten/zbs/bwt.htm

Zitat von dort
"Für Fahrten, die vor Beginn der Geltungsdauer angetreten werden, sind Fahrscheine zum gewöhnlichen Fahrpreis bis zum ersten Haltebahnhof, den der Zug fahrplanmäßig ab 09.00 Uhr erreicht, zu lösen."

Damit zählt eindeutig der fahrplanmäßige Abfahrtszeitpunkt und nicht die tatsächliche Uhrzeit.

Es zählt die tatsächliche Uhrzeit. Wenn er verspätet nach 9.00 Uhr fährt, darfst Du mitfahren, da Du die Fahrt erst *nach* Beginn der Geltungsdauer antrittst und damit der Satz gar nicht gilt.
Das gilt nur für Fahrten, die vorher angetreten werden, und zwar bezüglich der Frage, bis wohin der dann zusätzlich zu lösende Fahrschein gelöst werden muß. Bis zum ersten planmäßigen Haltebahnhof nach 9.00 Uhr.
Das soll verhindern, daß Du einen Zug um 8.59h ab Stuttgart nimmst, der erst wieder in Vaihingen/Enz hält, Du aber einen Fahrschein nur bis Nordbahnhof löst, weil er dort ja dann nach 9.00 Uhr ist. Auch wenn er dort außerplanmäßig halten sollte.
Zitieren
#50
(02. 02. 2009, 21:18)dt8.de schrieb: Ja, ganz praktisch beim BaWü-Ticket und (früher) um 8.59h abfahrenden IRE nach Karlsruhe. Der fuhr nie pünktlich :-) Inzwischen haben sie diesen einen Zug auf 9.00 Uhr verlegt, alle anderen fahren weiter zur Minute .59.
Dieser Zug, um 9:00 Uhr, das sonst normalerweise um 8:59 Uhr fährt, ist als einziger, der in Stuttgarter Hbf, wegen des BWT vom Taktfahrplan abweicht...

Übrigens: Mir fällt die seltsame Definition der Bahn ein: Die Züge, die bis zu 5 Minuten verspätet sind, gelten als pünktlich, dann kann ich auch fragen, wie es wäre, wenn wir Kunden so definieren würden: "Kommen wir bis zu 5 Minuten zu früh zum Zug (bei einer Zugabfahrt ab 8:55 Uhr, sonst normal ab 9:00 Uhr), gilt das als pünktlich, dann gilt das BWT." - Das geht natürlich nicht... aus meiner Sicht finde ich das schon bei einer Minute Verspätung einfach zu spät.
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste