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Sperrfrist Fahrräder
#31
Hallo,

(01. 02. 2009, 14:17)JeDi schrieb: ...Der Zug sollte aber um 8:55 abfahren - der erste Zug, in dem das Ticket gilt, ist der 10:57er...

Du kannst das noch so schwachsinnig finden - es ist aber so - Einsteigen kostet 40 Euro.
Das finde ich vorallem unverständlich ...

(01. 02. 2009, 14:17)JeDi schrieb: Irgendeine Website ist scheißegal - es gilt der Tarif - und da stehts drin.
volle Zustimmung!
Aber zum einen ist die DB AG-Seite nicht irgendeine Seite, sondern einer der Anbieter dieses Tarifes und zum anderren habe ich die Einschränkung weder beim VVS noch beim 3-Löwen-Takt gefunden -- überall steht beim Geltungszeitraum: Ab 09:00 Uhr

Wenn Du Recht haben solltest -- kann ich ja nicht ausschließen -- sollte das doch irgendwo publiziert sein.

Viele Grüße
Ramiro
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#32
Ist es - in den Tarifbestimmungen zum Baden-Württemberg-Ticket. Wenn die Internettrottel von VVS und Bahn Bahn und NVBW zu blöd sind, das richtig einzupflegen...
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#33
Habe spontan nur diese etwas veraltete Version gefunden:
http://www.pro-bahn.de/fakten/zbs/bwt.htm

Zitat von dort
"Für Fahrten, die vor Beginn der Geltungsdauer angetreten werden, sind Fahrscheine zum gewöhnlichen Fahrpreis bis zum ersten Haltebahnhof, den der Zug fahrplanmäßig ab 09.00 Uhr erreicht, zu lösen."

Damit zählt eindeutig der fahrplanmäßige Abfahrtszeitpunkt und nicht die tatsächliche Uhrzeit.

MfG
henchen2410
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#34
Hallo,

(01. 02. 2009, 14:46)henchen2410 schrieb: Habe spontan nur diese etwas veraltete Version gefunden:
http://www.pro-bahn.de/fakten/zbs/bwt.htm

Zitat von dort
"Für Fahrten, die vor Beginn der Geltungsdauer angetreten werden, sind Fahrscheine zum gewöhnlichen Fahrpreis bis zum ersten Haltebahnhof, den der Zug fahrplanmäßig ab 09.00 Uhr erreicht, zu lösen."

Damit zählt eindeutig der fahrplanmäßige Abfahrtszeitpunkt und nicht die tatsächliche Uhrzeit.

MfG
henchen2410

Eindeutig? Die schreiben aber nichts über die Geltungsdauer sondern über einen Fahrtbeginn vor der Geltungsdauer -- das paßt eher zu JeDis Beitrag Is nehme den Zug um 08:55 und dafür brauche ich einen gültigen Fahrschein (Das BW-Ticket ist ja noch nicht gültig) und weil es nur Fahrscheine bis zum "nächsten" Bahnhof gibt, brauche ich den -- egal, wie lange ich dann mit zwei gültigen Fahrscheinen fahre.

(01. 02. 2009, 14:37)JeDi schrieb: Ist es - in den Tarifbestimmungen zum Baden-Württemberg-Ticket. Wenn die Internettrottel von VVS und Bahn Bahn und NVBW zu blöd sind, das richtig einzupflegen...
Wenn dem so ist (und warum sollte dem nicht so sein) ist das ein Beschäftigungsprogramm für Juristen.

Viele Grüße
Ramiro
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#35
Ganz ehrlich: Wenn ich um 9 Uhr in einen Zug steige (egal ob planmäßig oder verspätet), dann denke ich doch nicht im Traum daran einen extra Fahrschein zu lösen, ich hab doch einen, der ab 9 Uhr gilt!

@henchen2410: jetzt stellt sich nur die Frage inwieweit so eine Klausel bindend ist, da sie ja nicht wirklich überall und wahrscheinlich auch nicht auf dem Ticket selber zu finden ist. Oder sehe ich die Klausel etwa, wenn ich am Fahrscheinautomat mir ein BaWü-Ticket rauslasse?
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#36
(01. 02. 2009, 12:25)noname schrieb: Ich glaub du hast den ersten Thread wohl nicht ganz so genau gelesen.

Es geht darum, dass die U-Bahn nicht so voll war, dass er mit den Fahrrädern jemanden behindert hätte. Daher finde ich die Reaktion von dir und den Kontrolleuren ein wenig zu übertrieben. Das könnte man beispielsweise mit über eine rote Ampel um 4:50 Uhr nachts laufen (also nicht das mich jemand falsch versteht: Ich meine zu Fuß über Rot laufen, nicht mit dem Auto über Rot fahren!) vergleichen. Da ist auch weit und breit kein verkehr, wieso sollte ich denn auf das grüne Licht warten? Da drückt auch die Polizei mal ein Auge zu Wink

Ich habe den Thread richtig durchgelesen und hättest meinen richtig durchgelesen ging es nicht darum ob die U-Bahn voll oder leer ist sondern schlicht um einfach darum das es eine Regelung gibt, die in Form von Sperrzeiten, in Kraft getreten ist. Über einen Sinn oder Unsinn braucht man da nicht diskutieren- es ist nun mal so das man sich eben daran halten sollte. Macht man es nicht dann ist es eben Dumm gelaufen wenn man erwischt wird!
Anderst gefragt warum wartest den nicht einfach auf das grüne LichtWink die paar Sekunden:-) Das die Leute immer so in eile sindRolleyes

Ein Problem mit dem Ticket (BaWü ab 9)hat ja auch dazu geführt das z.B.: der IRE von Stuttgart nach Karlsruhe erst um 9Uhr abfährt.

Viele Grüße
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#37
Mal angenommen ich kauf mir ein 9-Uhr-Ticket. Bei nem 10-Minuten-Takt braucht man keinen Fahrplan im Kopf zu haben - man stellt sich an den Bahnsteig und nach kurzer Zeit kommt ne Bahn.

Ich steh also z. B. am Hauptbahnhof und warte auf ne Stadtbahn. Es ist 9.02 Uhr - also sagt mir der gesunde Menschenverstand "Jetzt ist es nach 9 Uhr. Mein Ticket ist also jetzt gültig." Wenn eben jene Bahn um 9.02 Uhr fährt, woher soll ich dann überhaupt wissen, ob es vielleicht die Bahn von 8.58 Uhr ist, die eben einige Minuten Verspätung hat ? Stammfahrer wüßten es vielleicht, weil es denen bekannt ist, daß die Bahnen um Minute 8 fahren und es somit die von 8.58 Uhr sein muß.

Aber wenn ein ganz normaler Fahrgast, der nicht alles im Kopf hat (kann man ja schließlich auch nicht von ihm verlangen) an den Bahnsteig kommt und einfach nur weiß "Es ist jetzt nach 9 Uhr" - dann kann man ihm doch nicht an den Karren fahren, nur weil er in einen Zug eingestiegen ist, der eigentlich um 8.58 Uhr ab Hbf fahren sollte. Auf der Countdown-Anzeige steht ja schließlich auch nur in wieviel Minuten die Bahn einfährt - und nicht daß es die 8.58-Uhr-Bahn ist, die 4 Minuten zu spät dran sein wird.

Also alles was recht ist - aber man kann jede Vorschrift GEGEN den Kunden auslegen. Ich würde sie FÜR die Kunden auslegen.
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#38
(01. 02. 2009, 15:06)Fahrkartenbenutzer schrieb:
(01. 02. 2009, 14:37)JeDi schrieb: Ist es - in den Tarifbestimmungen zum Baden-Württemberg-Ticket. Wenn die Internettrottel von VVS und Bahn Bahn und NVBW zu blöd sind, das richtig einzupflegen...
Wenn dem so ist (und warum sollte dem nicht so sein) ist das ein Beschäftigungsprogramm für Juristen.

Viele Grüße
Ramiro

Warum sollte es ein Fall für die Juristen sein? Ich denke doch, dass auf den Sites angegeben ist, dass "Alle Angaben ohne Gewähr" sind. Das lässt heute keiner mehr weg.
Darum kann man den Betreiber auch nicht aufknüpfen, wenn er etwas Falsches oder Unvollständiges angibt. Gut, auf den Karten selbst sollte Gewähr da sein, sonst könnte man immer sagen "Schreibfehler - stimmt doch nicht; 40€ bitte"

Grüße
eep50
Grüße:
eep50
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#39
Warum steht wohl auf jeder Fahrkarte, dass die Tarif- und Beförderungsbedingungen gelten?
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#40
Das ist genau das gleiche wie die EULA bei Softwareprodukten, die man im Laden kauft. Die ist genauso blödsinnig und nichtig wie das ganze hier.
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