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Sperrfrist Fahrräder
#11
Thumbsdown 
Also Regelung hin Regleung her, ich finde das Verhalten der Kontrolleure total daneben! Da die Bahn nicht voll war (keine stehenden Personen) entstand durch die Mitnahme des Rades niemand eine Unanehmlichkeit oder gar ein Schaden. Da währe es einfach nur kundenfreundlich gewesen "luchs" mit dem Rad gewähren zu lassen. Die SSB ist für ihre Kunden da, ohne Fahrgäste kein Verkehr.

Gruß
Bahnbär
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#12
@R11: Deiner Logik folgend, entsteht auch für niemanden eine Unannehmlichkeit oder Schaden wenn jemand ohne Fahrschein mitfährt. Und überhaupt, "die Bahn fährt doch sowieso..."

Kontrolleure sind nunmal dazu da, die Einhaltung der Vorschriften zu überwachen.
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#13
Doch, dann entsteht der Betreibergesellschaft bzw. dem VVS ein Schaden

Grüße
eep50
Grüße:
eep50
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#14
(31. 01. 2009, 18:34)A streetcar named desire schrieb: @R11: Deiner Logik folgend, entsteht auch für niemanden eine Unannehmlichkeit oder Schaden wenn jemand ohne Fahrschein mitfährt. Und überhaupt, "die Bahn fährt doch sowieso..."

Kontrolleure sind nunmal dazu da, die Einhaltung der Vorschriften zu überwachen.

Wie mein Vorschreiber schon anmerkte entsteht in diesem Fall dem Betreiber ein Schaden und daher ist das dann auch klar zu Ahnden.

Zu deiner Anmerkung, daß die Bahnen ja sowiso fahren möchte ich anmerken, daß dies eben nur der Fall ist wenn genügend Leute auch das Verkehrsmittel nutzen. Um dies zu erreichen gehört es eben dazu dem Kunden ein attraktives Angebot zu machen. Die Leute möchten von A nach B und das unter anderem möglichst unkompliziert. Und wenn ich wegen jeder Kleinigkeit (und 5 min vor Ende der Sperrfrist mit einem Rad in eine nicht volle Bahn einzusteigen ist für mich so etwas) den Kunde dann so behandle läuft man Gefahr eben diesen Kunden zu verlieren. Das kann es ja dann auch nicht sein. Ein Kontrolleur hat auch hier Spielraum!

Meine Erfahrung aus Beobachtungen heraus ist eh, daß die Kontolleure bei der SSB gleich heftiger vorgehen als bei der DB. So habe ich jedenfalls den Eindruck aus meinen Beobachtungen heraus.
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#15
Ich glaube nicht, dass es die SSB bzw. der VVS so eng sehen will. Ich denke, es ist auf mangelnde Verständigung zwischen Auftraggeber (VVS/SSB) und -nehmer (Kontrolletti) zurückzuführen.

Wenn das so ist, würde es bestimmt helfen, mal nachzufragen. Gefahr besteht halt, dass man eben Wischi-Waschi - Antworten mit den Regeln bekommt, aber keine Aussage, ob man das auch 5 Minuten früher machen darf.


Grüße
eep50
Grüße:
eep50
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#16
Darf man nicht. Sonst kommt ja einer - um 18:26 lasst ihrs durchgehen - warum nicht um 18:23. Warum nicht um 18:19? etc pp. Also - Sperrzeiten 6:00-8:30 und 16:00-18:30. Wer nicht hören will, zahlt 40 Euro.
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#17
Ob die Kontrolleure wirklich einen persönlichen Ermessensspielraum haben bezweifele ich stark. Ich arbeite in einem Job wo mir beim Kassieren auch regelmäßig vorgehalten wird "Da könnten Sie doch ein Auge zudrücken, Sie wollen bloß nicht". Ist aber nicht so, Kullanzen sind haarklein geregelt. Sollte mich echt wundern wenn die Kontrolleure keine exakten Anweisungen hätten wie in solchen Fällen im Sinne des Verkehrsbetriebes vorzugehen ist. Diese Kullanzen werden dann aber garantiert nicht öffentlich kommuniziert.

SSB-Kontrolleure heftiger als DB? Also ich hab noch keine Zeitungsartikel gelesen von SSB-Kontrolleuren die nachts bei Minusgraden Kinder aus der Bahn geworfen haben und sie haben heimlaufen lassen...

ps: Ich fass es nicht dass mir hier ernsthaft die Aussage "die Bahn fährt doch sowieso" um die Ohren gehauen wird. Aus dem Kontext geht klar hervor dass ich diese Auffassung nicht teile.
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#18
Ich persönlich würde auch sehr sauer werden, wenn ich um 11.58 Uhr 40 Euro zahlen müsste, da mein Verbundspass erst um 12.00 Uhr gilt. Was, wenn beispielsweise die eigene Uhr um 2 Minuten falsch gegangen ist? 2 Minuten sind ja nun wirklich nicht viel, das müsst ihr schon zugeben.

Da, wie so oft hier geschrieben wurde, man irgendwo schließlich die Grenze ziehen muss, ist man irgendwie der Willkür der Kontrolleure oder dem übertriebenen deutschen Wahn nach Ordnung ausgesetzt....
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#19
Meines Wissens zählt die fahrplanmäßige Abfahrt der Bahn. Wenn die Bahn um 11.59 abfährt, hat man darin mit einer Fahrkarte, die ab 12.00 Uhr gilt, nichts zu suchen --> 40 Euro.

Zu den rausgeschmissenen "Kindern": Manche dieser sogenannten Kinder waren 15 oder 16, in dem alter kann man Rauchen, Saufen und in Diskos gehen, aber wenn sie dann wegen Schwarzfahrens aus der Bahn geschmissen werden, gibts ein großes Theater, für mich völlig unverständlich. In meinen Augen sollte man die Grenze fürs Rausschmeißen bei 12 Jahren ansetzen und nicht bei 18...

MfG
henchen2410
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#20
(31. 01. 2009, 14:33)_U8_ schrieb:
(30. 01. 2009, 22:09)luchs schrieb: Genau deswegen habe ich sogar mein neues Rad (da kein Licht) vom HBF bis zum Charlottenplatz geschoben, in der Hoffnung dass es dann schon von der Zeit passt. Nur war ich eben doch 4 Minuten zu schnell...
Dir ist aber schon bewußt,dass du als Fahrradfahrer als Verkehrsteilnehmer zählst, und ein Licht haben musst..soweit ich dat weiss haftest du sonst im Falle falls dich einer nicht erkennt und anfährt..
Zitat "bis zum Charlottenplatz geschoben"
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