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Tariffrage/ 2 Verbundspässe für eine Person?
#31
(28. 01. 2009, 14:44)JeDi schrieb:
dt8.de schrieb:Und gerade auf der Tübinger Strecke gibt es Kombinationen, bei denen das tatsächlich billiger wäre. Aber da gibt es andere Fachleute für.
Das Problem dabei ist, dass Strecken unter 50 km mit 7% MwSt und Strecken darüber mit 19% MwSt besteuert werden. Stückeln in diesem Fall ist also billiger

Das wird dennoch nicht billiger, weil der Tarif unter 100km nicht linear mit der Entfernung wächst. Der Trick bei Tübingen ist, daß für Stuttgart-Tübingen der Mittelwert der Strecken über Plochingen und über Herrenberg berechnet wird, während für andere Verbindungen der (längere) Weg über Plochingen berechnet wird.
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#32
(28. 01. 2009, 16:18)DasBa schrieb:
(28. 01. 2009, 14:44)JeDi schrieb: Wie schon mehrfach gesagt - wie das für Straßenbahnen aussieht, weiß ich nicht.
Das habe ich auch verstanden. Nur erklärst du mir dann bitte, wie es jetzt genau Funktionieren soll, dass das AEG Regelungen über die Tarifbestimmungen trifft, die in Zügen, Straßenbahnen und Bussen gelten? Die Tarifbestimmungen, und um die geht es dir ja kommen vom VVS und der ist sicher keine Eisenbahn. Und nur um diese Tarifbestimmungen geht es, wenn man die Frage nach den zwei Verbundpässen klären will.
Kommen vom VVS - ja. Gelten aber in EBO-Verkehrsmitteln - womit also auch die EVO gilt.

(28. 01. 2009, 16:18)DasBa schrieb:
(28. 01. 2009, 14:44)JeDi schrieb: Stückeln in diesem Fall ist also billiger, erfüllt aber den Straftatbestand der Steuerhinterziehung.
Big Grin Du kennst dich auch im Strafrecht aus? Ich bin begeistert.

Auskennen - wohl eher nein...

dt8.de schrieb:Das wird dennoch nicht billiger, weil der Tarif unter 100km nicht linear mit der Entfernung wächst.
Im Einzelfall schon - ich hatte den Fall schon, dass es tatsächlich billiger war.

dt8.de schrieb:Der Trick bei Tübingen ist, daß für Stuttgart-Tübingen der Mittelwert der Strecken über Plochingen und über Herrenberg berechnet wird, während für andere Verbindungen der (längere) Weg über Plochingen berechnet wird.
NP TS-TT sind 11,30€, also der Preis für 61-70 Tarifkm. S*PLO*RT*TUE sind 65 Tarifkilometer, passt also. S*HRB*TUE sind auch 65 Tarifkm, passt also auch. 70 Bahnkilometer sinds via Plochingen, 63 via Herrenberg - macht also keinen Unterschied...
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#33
(28. 01. 2009, 20:22)JeDi schrieb: Kommen vom VVS - ja. Gelten aber in EBO-Verkehrsmitteln - womit also auch die EVO gilt.
Ich glaube, ich habe verstanden, wo das Problem liegt: § 5 Abs. I EVO spricht ja von "den Tarifen", die "Beförderungsbedingungen der Eisenahn" sind. Du verstehst, dass jetzt so, dass die EVO und die Beförderungsbedingungen und die EVO nebeneinander anwendbar sind, und man sich praktisch die jeweilige Regelung rauspicken kann, sehe ich das soweit richtig?
Dieses Nebeneinander gibt es aber nicht. Es gilt zunächst mal der Tarif des VVS, nur wenn die EVO unabdingbare Sonderregelungen vorsieht, z.B. in § 15 der Beförderungsbedingungen, sind diese anzuwenden. Das ganze hat nichts mit den AGB aus dem BGB zu tun, das sind die Beförderungsbedingungen schon, auch wenn in bestimmten Bereichen Sonderregelungen gelten.
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#34
(28. 01. 2009, 20:22)JeDi schrieb:
dt8.de schrieb:Der Trick bei Tübingen ist, daß für Stuttgart-Tübingen der Mittelwert der Strecken über Plochingen und über Herrenberg berechnet wird, während für andere Verbindungen der (längere) Weg über Plochingen berechnet wird.
NP TS-TT sind 11,30€, also der Preis für 61-70 Tarifkm. S*PLO*RT*TUE sind 65 Tarifkilometer, passt also. S*HRB*TUE sind auch 65 Tarifkm, passt also auch. 70 Bahnkilometer sinds via Plochingen, 63 via Herrenberg - macht also keinen Unterschied...

So nicht, aber damit gibt es für andere Relationen, die TT-TS immer über TP mit 70 km berechnen, Möglichkeiten.
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#35
Wie geschrieben ist der Preis für 61-70 Tkm gleich - nämlich 11,30€.
(28. 01. 2009, 23:07)DasBa schrieb:
(28. 01. 2009, 20:22)JeDi schrieb: Kommen vom VVS - ja. Gelten aber in EBO-Verkehrsmitteln - womit also auch die EVO gilt.
Du verstehst, dass jetzt so, dass die EVO und die Beförderungsbedingungen und die EVO nebeneinander anwendbar sind, und man sich praktisch die jeweilige Regelung rauspicken kann, sehe ich das soweit richtig?

Nein. Zumindest im Eisenbahnbereich ist die EVO bestandteil der BB VVS.
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#36
(29. 01. 2009, 18:36)JeDi schrieb: Wie geschrieben ist der Preis für 61-70 Tkm gleich - nämlich 11,30€.
(28. 01. 2009, 23:07)DasBa schrieb: Du verstehst, dass jetzt so, dass die EVO und die Beförderungsbedingungen und die EVO nebeneinander anwendbar sind, und man sich praktisch die jeweilige Regelung rauspicken kann, sehe ich das soweit richtig?
Dieses Nebeneinander gibt es aber nicht. Es gilt zunächst mal der Tarif des VVS, nur wenn die EVO unabdingbare Sonderregelungen vorsieht, z.B. in § 15 der Beförderungsbedingungen, sind diese anzuwenden. Das ganze hat nichts mit den AGB aus dem BGB zu tun, das sind die Beförderungsbedingungen schon, auch wenn in bestimmten Bereichen Sonderregelungen gelten.

Nein. Zumindest im Eisenbahnbereich ist die EVO bestandteil der BB VVS.
Gut, das ist doch genau das, was ich im zweiten Absatz oben geschrieben habe. Nur dass es natürlich nicht die gesamte EBO, sondern nur die in den BB genannten Teile sind, weil in diesen Bereichen einfach nicht in den BB abgewichen werden darf. Jetzt musst du mir nur noch sagen, wo da steht, dass man innerhalb des VVS einen durchgehenden Fahrschein braucht, darum ging es hier nämlich eigentlich. Du bist doch nach einer Quelle dafür gefragt worden, aber Antwort gab's bisher leider noch keine. Wink
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#37
(28. 01. 2009, 14:44)JeDi schrieb:
MDrummer schrieb:Beim neugierigen "herumspielen" am NTA sind mir Anschlußfahrscheine über die Verbundgrenzen hinaus gehen aufgefallen, die Fahrgäste, die im Besitz eines Verbundpasses bzw. (Mehrfahrtenkarte) sind, unabhängig davon ob ein Zug in Bempflingen hält, oder nicht, lösen können.
FALSCH!!! Diese Fahrkarten sind nur in Verbindung mit einer zur Verbundgrenze gültigen Wochen-, Monats-, oder Jahreskarte gültig, NICHT mit Tages-, Mehrfahrten- oder Einzelkarten; oder Wochen-, Monats-, oder Jahreskarten, die nicht zur Verbundgrenze gelten. In diesem Fall ist ein regulärer Fahrausweis gemäß BBPV der DB ab dem Einstiegsbahnhof zu lösen.

Deine Antwort (erster Absatz) stützt sich genau auf mein Beitrag:

Zitat:... mir Anschlußfahrscheine über die Verbundgrenzen hinaus gehen ...

Zitat:... im Besitz eines Verbundpasses bzw. (Mehrfahrtenkarte) sind, unabhängig davon ob ein Zug in Bempflingen hält ...

Die Beitragsteile, die ich vorhin geschrieben habe, kommen klar rüber, daß die Fahrgäste, die einen Verbundpaß mit Zeitkarten, die bis zur Verbundgrenze gelöst werden/wurden haben, einen Anschlußfahrschein lösen können.

Die Ausgeklammerte Mehrfahrtenkarte war auch der Grund, da ich mir nicht sicher war, ob es auch gestattet ist, oder nicht.

Ferner... Hast Du schon mal probiert:
Zitat:... NICHT mit Tages-, Mehrfahrten- oder Einzelkarten; (Das klammere ich mal aus da das nicht Bestandteil einer Antwort ist). In diesem Fall ist ein regulärer Fahrausweis gemäß BBPV der DB ab dem Einstiegsbahnhof zu lösen.
Zusätzlich zu einer Tageskarte Netz (oder auch 2 Zonen, die bis zur Verbundgrenze gelöst werden) und Mehrfahrtenkarte, falls diese bis zur Verbundgrenze gelöst werden, ab dem Einstiegsbahnhof, das sich im Nachbarverbund befindet, einen DB-Fahrschein zu lösen? In dem speziellen Fall wäre ein Weg zum Reisezentrum eher erforderlich, da ein Fahrscheinautomat (NTA) keine DB-Fahrscheine innerhalb eines Nachbarverbundes (Bempflingen - Reutlingen --> NALDO; Vaihingen (Enz) - Mühlacker --> VPE) ausgibt, außer, der Umsteigebahnhof befindet sich außerhalb des Nachbarverbundes oder man löst halt ein DB-Fahrschein zum Nachteil des Tageskarten- und Mehrfahrtenkartenbesitzer (wenn eine Mehrfahrtenkarte bis zum letzten Bahnhof des VVS und dem ersten Bahnhof (ein und dieselber Bahnhof) eines Nachbarverbundes gelöst wurde) in einem Bahnhof, das sich nicht innerhalb des Nachbarverbundes befindet.

U.a. ist eine klar formulierte Regelung am Fahrscheinautomat aufgrund des geringen Platzes am Bildschirm (oder in dem Fall Frankreich (s. unten) geringe Sprachkenntnisse) für einen Anschlußfahrschein im NTA nicht immer möglich.

Übrigens hätte ich gerne noch eine Textpassage in den VVS-Beförderungsbedingungen gesehen, ich habe es gestern im VVS-Beförderungsbedingungen nach einer bestimmten Textpassage zum Thema Anschlußfahrschein über die Verbundgrenze in Verbindung mit Zeitkarten (die bis zur Verbundgrenze gültig sind) gesucht und habe nicht die Lust dazu, die 81-seitige Beförderungsbedingungen der VVS komplett durchzulesen.

Hinweis:
Warum ich den vorletzten Absatz schreibe, hat das einen Grund: Letztes mal war ich in Strasbourg und habe eine Tageskarte für die CTS gelöst und vorher die Bedingungen für eine Tageskarte gelesen (deutschsprachig selbstverständlich) aus dem Text ging leider nicht hervor, daß ich die Fahrkarte bei jedem Umsteigen (Was auch der Grund war, warum mich ein Busfahrer der CTS aufgefordert hatte, einen Fahrschein zu entwerten, obwohl diese bereits entwertet war) entwerten mußte. Es hieß nur, daß die Fahrkarte ab der Entwertung zu einem begrenztem Zeitraum gültig sei. Heute ist das klar: Die Fahrkarte der CTS kann beliebig oft entwertet werden, da die Fahrkarte der CTS mit einer Magnetstreifen versehen ist, durch einen Ton oder einen Text am Entwerte wird einem Fahrgast mitgeteilt, ob eine Fahrkarte gültig ist.
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#38
(30. 01. 2009, 18:40)MDrummer schrieb: Übrigens hätte ich gerne noch eine Textpassage in den VVS-Beförderungsbedingungen gesehen, ich habe es gestern im VVS-Beförderungsbedingungen nach einer bestimmten Textpassage zum Thema Anschlußfahrschein über die Verbundgrenze in Verbindung mit Zeitkarten (die bis zur Verbundgrenze gültig sind) gesucht und habe nicht die Lust dazu, die 81-seitige Beförderungsbedingungen der VVS komplett durchzulesen.

Suche im Inhaltsverzeichnis nach ein- und ausbrechender Verkehr.
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#39
Danke, DT8.de.

Beförderungsbedingungen VVS, Anhang C "Sonderregelung" schrieb:6. Gültigkeit von Schienenfahrausweisen der Deutschen Bahn AG
Für Fahrten innerhalb des Geltungsbereichs des VVS-Gemeinschaftstarifs werden grundsätzlich nur Fahrausweise nach diesem Tarif (VVS-Fahrausweise) ausgegeben. Für Produkte, die gemäß Anhang 1 nicht in den VVS-Tarif einbezogen sind (z. B. Produktklassen ICE, IC/EC) werden Fahrausweise nach den Tarifen der DB AG verkauft. Zeitkarten für diese Produkte werden bei Fahrten innerhalb des VVS-Tarifgebietes in allen Zügen der DB AG anerkannt. Außerdem werden im Geltungsbereich des VVS-Gemeinschaftstarifs Netzkarten und alle Fahrkarten von oder nach Zielen außerhalb des VVS-Tarifgebietes (ein- und ausbrechender Verkehr) in den Zügen der DB AG anerkannt.
VVS-Fahrausweise werden von den Verkaufsstellen der DB AG und der NE (personenbedient und aus Automaten) innerhalb des VVS-Tarifgebietes ausgegeben. Der Verkauf kann auf bestimmte Verkaufsstellen oder bestimmte Fahrausweisarten beschränkt werden. In den Zügen werden grundsätzlich keine VVS-Fahrausweise ausgegeben. Ein Verkauf ist in Zügen, in denen ein Verkauf von Fahrscheinen stattfindet, ausnahmsweise dann möglich, wenn bei Fahrtantritt weder ein Fahrkartenschalter geöffnet noch ein zur Annahme von Bargeld betriebsbereiter Automat vorhanden war und der Fahrgast dies dem Zugpersonal unaufgefordert meldet.

Ich glaube, darüber muß ich nicht kommentieren.


Zitat:7. Tarife im ein- und ausbrechenden Verkehr
Für Fahrten von und nach Orten, die außerhalb des VVS-Tarifgebietes liegen, werden Fahrausweise nach dem Haustarif der betreffenden Verkehrsunternehmen für die gesamte Fahrstrecke ausgegeben. Für Teilstrecken vorhandene VVS-Tickets werden anerkannt, aber nicht auf den Gesamtfahrpreis zum durchgehend berechneten Fahrpreis angerechnet.

Die Quelle steht oben im Zitat: --> Nachweis: http://www.vvs.de/download/83.pdf, s. 42 u. 43.

Nur das hier ist mehr verwaschen als klar:

1. Hier steht es nicht davon, daß Anschlußfahrscheine nur in Verbindung mit bis zur Verbundgrenze gültige VVS-Zeittickets gelöst werden können bzw. gelten.

2. Es steht nur was von "vorhandenen VVS-Tickets" (Damit sind explizit alle VVS-Fahrscheine gemeint) und nichts davon, daß nur VVS-Zeittickets bis zur Verbundgrenze benötigt werden, um die Anschlußfahrscheine außerhalb des VVS-Gebietes lösen zu können. Und wer solche Bedingungen (also hier und nicht am NTA) liest, wird mit den vorhandenen Fahrscheinen (inkl. Anschlußfahrschein) bei der Kontrolle ein blaues Wunder erleben.
Denn: Keiner würde beim Kauf eines Anschlußfahrscheins (auch nach der suche ich in den Beförderungsbedingungen (Bei der Suche nach "Anschluß" im Suchfeld bin ich nicht fündig geworden)) die Bedingungen im Automaten durchlesen.

3. Der Knackpunkt ist der "Haustarif" der jeweiligen Verbünde. Der Haustarif der Nachbarverbünde greift ab Vaihingen (Enz) (VPE/KVV), Kirchheim (Neckar) (H3NV), Fornsbach (KVSH), Herrenberg (Fahrtrichtung Tübingen) (das sollte an sich kein Problem darstellen, da ein Verbundfahrschein des NALDO beim Umstieg gelöst werden kann) und Bempflingen (NALDO).
Im VVS-Gebiet, wie zum Beispiel im Stuttgart Hbf können keine Fahrscheine nach dem Haustarif der jeweiligen Verkehrsverbünde ausgegeben werden, bleibt also nur die zum zugehörigen VVS-Fahrschein ein Anschlußfahrschein.
Die Fahrgäste mit bis zur Verbundgrenze gültigen VVS-Zeitkarten haben beim Kauf eines Anschlußfahrscheins die Nase vorn und die, die VVS-Tageskarten, -Mehrfahrtenkarten bis zur VVS-Grenze etc... gelöst haben werden mit den Bedingungen lt. NTA nicht glücklich werden.

Die Gelegenheitsfahrer mit vorhandenen VVS-Tageskarten und -Mehrfahrtenkarte (bis zur Grenze gelöst) wollen doch nicht extra in den betreffenden Bahnhöfen (Mit Ausnahme Herrenberg) aussteigen, nur um eine Fahrkarten nach dem Haustarif zu lösen, das spricht gegen die Kundenfreundlichkeit.
Ein noch größeres Problem stellen die Züge, die Bempflingen (IRE TS - TT - TSIG; RE TS-TT), Kirchheim (Neckar) (RE TS-TH-NWH) und Fichtenberg (IRE TS - TC) durchfahren, dar. Da haben die Fahrgäste mit den vorhandenen VVS-Fahrscheinen, die sie bis zur Verbundgrenze gelöst haben, keine Gelegenheit, eine Fahrkarte unterwegs zu lösen.


Bei nächster Gelegenheit mache ich am NTA von den Anschlußfahrscheinen ein Abbild davon und stelle es rein.


Erklärung der DS100-Kürzel:

NWH = Würzburg Hbf
TC = Crailsheim
TH = Heilbronn Hbf
TS = Stuttgart Hbf
TSIG = Sigmaringen
TT = Tübingen Hbf

Zuggattung:
RE = RegionalExpreß
IRE = InterRegioExpreß
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#40
Warum sollte ich mir bis zur Grenze eine MEhrfahrtenkarte lösen? Wenn ich von Cannstatt nach Tübingen will, hab ich die Möglichkeit in Cannstatt eine Fahrkarte nach DB-Tarif zu kaufen. Wenn ich von Steinenbronn nach Tübingen will, kauf ich in Steinenbronn eine Fahrkarte nach RBS-Tarif. Wo ist jetzt das Problem?
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