10. 02. 2021, 23:32
(10. 02. 2021, 12:50)Rainer [S] schrieb: Die Vorgabe "keine höhengleiche Kreuzungen im Tunnelbereich" hat es in Stuttgart wohl nie gegeben, oder Ausnahmen beruhen auf kreativer Auslegung der Vorschrift. Beispiel: Pragsattel. Die Verbindung Pragsattel - Bad Cannstatt kreuzt höhengleich die Verbindung Hauptbahnhof - Pragsattel.Am Pragsattel gilt die südliche Kreuzung wohl nicht als Tunnel, sondern als Unterführung -> Problem erledigt.