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Sicherheitsmängel beim ET 423?
#1
Heute morgen war im ARD-Videotext zu lesen, dass es offenbar Mängel bei insgesamt 746 Triebwagen vom Typ ET 423 bis 426 geben soll.
Es bestehe Verletzungsgefahr beim Ein- und Aussteigen. Angeblich müssten die Züge auch die Höchstgeschwindigkeit von 160 auf 125 km/h drosseln, da die Bremskraft nicht ausreichen soll.
(War sowas ähnliches nicht schon mal in München, dass die 423er ihr Tempo drosseln mussten?)

Die Bahn AG hat die Berichte dementiert und erwägt Klage gegen das Eisenbahn-Bundesamt.

Sollten die Mängel sich jedoch bestätigen, welche mögliche Konsequenzen hätte das für den S-Bahn-Betrieb in Stuttgart? insbesondere die Linien S1 und S3, die diese Züge einsetzen.
Grüße
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#2
Für mich hört sich die Meldung reichlich alt an. Die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit gilt schon eine ganze Weile, auch in Stuttgart, und das TAV (die automatisch schließenden Türen) darf seit einigen Monaten nicht mehr angewendet werden, weswegen die 423er, wie die 420er, auf einigen Streckenabschnitten von einer weiteren Person begleitet werden müssen, da nicht alle Bahnsteige vom vorderen Führerstand aus komplett einsehbar sind.
Es ändert sich also gar nichts, solange nicht noch weitere Einschränkungen hinzu kommen.
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#3
Neu ist die Erweiterung des TAV-Verbots auf 424-6... Hoffentlich wird diese Betriebsgefahr bald ganz verboten.
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#4
(13. 11. 2008, 16:40)JeDi schrieb: Neu ist die Erweiterung des TAV-Verbots auf 424-6... Hoffentlich wird diese Betriebsgefahr bald ganz verboten.
Das regt mich auf...

--> Mein Beitrag im UBT <--

Bisher bezog sich mein Beitrag auf ET423 und da bei den Zügen ab ET424 bis 426 die "Betriebsgefahr" die Rede ist, denke ich, daß dieser Beitrag etwas zum nachdenken anregen kann und auch für andere Baureihen gültig ist.
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#5
Das dein Beitrag da Schwachsinn ist, wurde dir ja schon erklärt.
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#6
(14. 11. 2008, 14:44)JeDi schrieb: Das dein Beitrag da Schwachsinn ist, wurde dir ja schon erklärt.

Einen Schwachsinn kann ich in meinem Beitrag nicht erkennen, sonst wäre die Antwort seitens Boris anders ausgefallen.

Zum Thema "Betriebsgefahr" möchte ich noch sagen, daß das nicht allein an der Technik des technikbasierten Abfertigungsverfahren, sondern zusätzlich am Verhalten junger Leute liegt. Da das TAV nicht in den Kinderschuhen liegt, ist hinlänglich bekannt, da das bei der Stadt- und Straßenbahn längst existiert, müßte es jedem längst einleuchten, wie das Ganze funktioniert. U.a. wurde aufgrund des mehrfach beobachteten Fehlverhalten einiger Fahrgäste (den Tf kann man das ja nicht vorwerfen, daß sie falsch gemacht haben, da sie sich an die Vorschriften halten müssen (was ich das schon lange im EF kritisiert habe, daß sie nicht rausschau(t)en, ob niemand ein- und/oder aussteigt)), aus gutem Grund und nicht umsonst ein Flyer zum TAV, sowohl in Papierform, als auch online (ob es die heute noch gibt!?) verteilt.

Zum TAV gibt es beim ET423 und ET424-426 einige Unterschiede:
  • ET423: Die schließende Türe lassen sich nicht durch den Knopfdruck wieder öffnen, das heißt, man muß warten, bis die Tür vollständig geschlossen ist, um den elektrischen Kontakt wiederherstellen zu können, damit die Türknöpfe wieder aktiviert werden, um sie bei erneutem Druck auf den Türknopf wieder öffnen zu können.
    Oder mit etwas Geschick, kann man die Lichtschranke während des Schließvorgangs schnell unterbrechen, so daß die Türe wieder aufgehen.
    _
  • ET 424: Das kann ich noch nicht sagen, da ich nur ein einziges mal mit der Hannovers S-Bahn gefahren bin.
    _
  • ET 425 + 426: In den Baureihen ist die TAV-Technik gegenüber dem ET423 etwas besser, da sich die Türe während des Schließvorgang durch einen Druck auf den Türknopf (sofern die Freigabe nicht zurückgenommen wird/wurde) öffnen läßt, das spricht bei den Baureihen für eine bessere Sicherheit gegenüber dem ET 423.

Mein Fazit: Für ET425 und 426 stünde ein Einbau der empfindlichen Türgummis nichts im Wege, die sich durch den leichten Körperkontakt reversieren ließe.

Für ET423 brauche ich das nicht zu erläutern, es steht bereits im Beitrag in einem anderen Thema.
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#7
(14. 11. 2008, 20:11)MDrummer schrieb: Zum Thema "Betriebsgefahr" möchte ich noch sagen, daß das nicht allein an der Technik des technikbasierten Abfertigungsverfahren, sondern zusätzlich am Verhalten junger Leute liegt. Da das TAV nicht in den Kinderschuhen liegt, ist hinlänglich bekannt, da das bei der Stadt- und Straßenbahn längst existiert, müßte es jedem längst einleuchten, wie das Ganze funktioniert.
Es gibt aber einen wesentlichen Unterschied zur Stadtbahn: Der Einstieg ist nicht immer eben. Bei den Tiefbahnsteigen der Stadtbahn wird das Schließen der Türe zusätzlich duch den Trittkontakt in der Stufe verhindert. Bei allen ET-Baureihen existiert ein solcher Mechanismus nicht, das heißt man ist auf Gedeih und Verdeerb darauf angewiesen, die Lichschranke zu blockieren, was gerade älteren Leuten beim Hochsteigen Probleme bereitet.

(14. 11. 2008, 20:11)MDrummer schrieb: U.a. wurde aufgrund des mehrfach beobachteten Fehlverhalten einiger Fahrgäste (den Tf kann man das ja nicht vorwerfen, daß sie falsch gemacht haben, da sie sich an die Vorschriften halten müssen (was ich das schon lange im EF kritisiert habe, daß sie nicht rausschau(t)en, ob niemand ein- und/oder aussteigt)), aus gutem Grund und nicht umsonst ein Flyer zum TAV, sowohl in Papierform, als auch online (ob es die heute noch gibt!?) verteilt.
Sorry, aber wenn ich für die Türe eines Massentransportmittels eine Gebrauchsanweisung rausgeben muss, dass ist das für mich eigentlich ein sicheres Zeichen, dass da irgendwas bei der Entwicklung schief gelaufen ist. Und das Rausschauen bringt bei in Kurven gelegenen Bahnsteigen auch nichts.
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#8
(14. 11. 2008, 20:11)MDrummer schrieb: Da das TAV nicht in den Kinderschuhen liegt, ist hinlänglich bekannt, da das bei der Stadt- und Straßenbahn längst existiert, müßte es jedem längst einleuchten, wie das Ganze funktioniert.

Das ist aber ein SAT mit dezentralem Türschließen...

Zitat:Oder mit etwas Geschick, kann man die Lichtschranke während des Schließvorgangs schnell unterbrechen, so daß die Türe wieder aufgehen.

Genau das ist das gefährliche - wenn du dann zu langsam bist kann dich die Tür einklemmen. Deshalb hat das EBA das dezentrale Schließen zu recht verboten.

Zitat:ET 424: Das kann ich noch nicht sagen, da ich nur ein einziges mal mit der Hannovers S-Bahn gefahren bin.
Nahezu baugleich mit 425.2
Zitat:ET 425 + 426: In den Baureihen ist die TAV-Technik gegenüber dem ET423 etwas besser, da sich die Türe während des Schließvorgang durch einen Druck auf den Türknopf (sofern die Freigabe nicht zurückgenommen wird/wurde) öffnen läßt, das spricht bei den Baureihen für eine bessere Sicherheit gegenüber dem ET 423.
Stimmt so nicht - was für die bessere Sicherheit spricht ist die sensiblere Türleiste.

Zitat:Mein Fazit: Für ET425 und 426 stünde ein Einbau der empfindlichen Türgummis nichts im Wege, die sich durch den leichten Körperkontakt reversieren ließe.
Die sind nur blöderweise schon vorhanden - und jetzt?

Zitat:Für ET423 brauche ich das nicht zu erläutern, es steht bereits im Beitrag in einem anderen Thema.

Fakt ist, dass Technik in derartig sicherheitsrelevanten Teilen IMMER eine Gefahr darstellt - wie auch bei den Bremsen. Daher bin ich für ein sofortiges TAV-Verbot und Besetzung sämtlicher Züge mit Schaffnern und/oder Zugführern - die können dann ja gleich Einnahmensicherung betreiben.
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#9
(14. 11. 2008, 20:31)DasBa schrieb: Und das Rausschauen bringt bei in Kurven gelegenen Bahnsteigen auch nichts.
Das wird -denke ich- zusätzlich durch den Monitor und die Überwachungskamera das Rausschauen unterstützt.
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#10
(14. 11. 2008, 22:05)MDrummer schrieb:
(14. 11. 2008, 20:31)DasBa schrieb: Und das Rausschauen bringt bei in Kurven gelegenen Bahnsteigen auch nichts.
Das wird -denke ich- zusätzlich durch den Monitor und die Überwachungskamera das Rausschauen unterstützt.

Durch den Schaffner... Und wenn beide den Zug nicht komplett einsehen können: Hinterlatschen
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