05. 04. 2016, 16:26
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05. 04. 2016, 17:58 von hopperpl.)
Die B10 [B14 war Schreibfehler] ist eine Bundesstraße. Dafür steht das B in B10. "Rosensteintunnel" ist ein Bauprojekt der Stadt Stuttgart, sprich die Stadt Stuttgart hat die Bauherrschaft. Ist aber weder Eigentümerin, noch für die Unterhaltung verantwortlich(*). Und der Vergleich mit der Stadtbahn-Erweiterung ist gänzlich falsch, weil dafür keine Bundesmittel fließen.
http://www.gesetze-im-internet.de/fstrg/...30953.html
Bundesstraßen sind keine Feldwege, die eine Stadt nach belieben verändern oder umbauen kann. Wenn die Stadt eine Änderung des Fahrweges einer Bundesstraße möchte, hier Tunnel, dann kann sie ein Projekt starten, es finanziert bekommen, Fördermittel einstreichen und durchaus auch das Bauprojekt übernehmen. Alles was zusätzlich umgebaut oder verändert werden muss, z.B. die beiden Haltestellen Wilhelma, Rosensteinpark gehören dann mit zum Projekt und zu den Kosten.
Alles sonstige wie Uferpromenaden usw gehören nicht dazu und werden nicht mitfinanziert. Und während man solche Projekte technisch parallel durchführen kann, wird niemand ernsthaft sowas in Erwägung ziehen. Das Risiko für fehlgeleitete Kostensteigerungen ist zu groß.
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(*) bevor wieder die Erbsenzählerei beginnt noch schnell angemerkt, die Straßenbaulast der B10 liegt bei der Stadt Stuttgart wegen der Einwohnerzahl. Da sie dafür aber Zuwendungen einstreicht, kann man die Sache auch so betrachten, dass die nötigen "Mitarbeiter" für die Verwaltung und "Betrieb" der B10 in Stuttgart arbeiten, aber vom Bund bezahlt werden. Genauso alle Instandhaltungskosten.
http://www.gesetze-im-internet.de/fstrg/...30953.html
Bundesstraßen sind keine Feldwege, die eine Stadt nach belieben verändern oder umbauen kann. Wenn die Stadt eine Änderung des Fahrweges einer Bundesstraße möchte, hier Tunnel, dann kann sie ein Projekt starten, es finanziert bekommen, Fördermittel einstreichen und durchaus auch das Bauprojekt übernehmen. Alles was zusätzlich umgebaut oder verändert werden muss, z.B. die beiden Haltestellen Wilhelma, Rosensteinpark gehören dann mit zum Projekt und zu den Kosten.
Alles sonstige wie Uferpromenaden usw gehören nicht dazu und werden nicht mitfinanziert. Und während man solche Projekte technisch parallel durchführen kann, wird niemand ernsthaft sowas in Erwägung ziehen. Das Risiko für fehlgeleitete Kostensteigerungen ist zu groß.
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(*) bevor wieder die Erbsenzählerei beginnt noch schnell angemerkt, die Straßenbaulast der B10 liegt bei der Stadt Stuttgart wegen der Einwohnerzahl. Da sie dafür aber Zuwendungen einstreicht, kann man die Sache auch so betrachten, dass die nötigen "Mitarbeiter" für die Verwaltung und "Betrieb" der B10 in Stuttgart arbeiten, aber vom Bund bezahlt werden. Genauso alle Instandhaltungskosten.