07. 03. 2016, 23:14
Vorab: ich kenne die Seite schon seit Jahren und weiß, daß ein Teil davon ironisch gemein ist. Trotzdem ...
Ähm na ja, das ist kein Zwang. Theoretisch wäre auch eine Oberleitung möglich, aber wenn alle anderen Kriterien erfüllt sind, ist auch eine Stromschiene möglich und billiger (Tunnelquerschnitt)
Oder auf einer Brücke....
Genau - weil die Definition eine völlige Unabhängikeit von jeglichem anderen Verkehr fordert - und dann braucht es keine Blinker ;-)
Von jeglichem anderen Verkehr, nicht nur Straßenverkehr.
Auch wenn es einige nicht wahrhaben wollen: definitionsgemäß gibt es in Deutschland mindestens fünf U-Bahnen, nicht nur vier.
Mal sehen, ob jemand weiß, welches die unstrittige fünfte "U-Bahn" ist :-)
Ich schreibe "mindestens", weil ich die rechtliche Grundlage dieser ganzen People-Mover auf den Flughäfen und was es sonst noch so an Exoten (H-Bahn Dortmund beispielsweise) gibt, nicht kenne. Vielleicht fällt da ja auch noch irgendwas unter die Definition einer U-Bahn. Die meine ich aber nicht.
(07. 03. 2016, 21:56)Alt-Schmöckwitz schrieb: Sie verfügt über eine Stromschiene von der Seite, und hat keine Oberleitung!
Ähm na ja, das ist kein Zwang. Theoretisch wäre auch eine Oberleitung möglich, aber wenn alle anderen Kriterien erfüllt sind, ist auch eine Stromschiene möglich und billiger (Tunnelquerschnitt)
(07. 03. 2016, 21:56)Alt-Schmöckwitz schrieb: Sie fährt nicht auf der Straße sondern im Tunnel oder auf dem Damm!
Oder auf einer Brücke....
(07. 03. 2016, 21:56)Alt-Schmöckwitz schrieb: Auch hat sie keine Blinker und Bremslichter!
Genau - weil die Definition eine völlige Unabhängikeit von jeglichem anderen Verkehr fordert - und dann braucht es keine Blinker ;-)
(07. 03. 2016, 21:56)Alt-Schmöckwitz schrieb: da sie unabhängig von jeglichem Straßenverkehr ist.
Von jeglichem anderen Verkehr, nicht nur Straßenverkehr.
Auch wenn es einige nicht wahrhaben wollen: definitionsgemäß gibt es in Deutschland mindestens fünf U-Bahnen, nicht nur vier.
Mal sehen, ob jemand weiß, welches die unstrittige fünfte "U-Bahn" ist :-)
Ich schreibe "mindestens", weil ich die rechtliche Grundlage dieser ganzen People-Mover auf den Flughäfen und was es sonst noch so an Exoten (H-Bahn Dortmund beispielsweise) gibt, nicht kenne. Vielleicht fällt da ja auch noch irgendwas unter die Definition einer U-Bahn. Die meine ich aber nicht.