09. 04. 2017, 11:07
Diese Anlagen haben Bestandsschutz. Bei Wiederinbetriebnahme der Furka-Berkstrecke mußte die Zahnstangenüberfahrt in Oberwald neu gebaut werden. Da sich dort die Gleisgradiente nicht ändern lies wurde eine versenkbare Zahnstange entwickelt. Zahnstangen die über dem Straßennieveau liegen dürfen in der Schweiz wegen Unfallgefahr für Zweiradfahrer nicht mehr neu gebaut werden. Bei der ehemaligen Zahnstangenüberfahrt zwischen Gletsch und dem Scheiteltunel konnte die GRadiente so geändert werden, dass im Bereich der PAssstraße keine Zahnstange mehr erforderlich ist. An jeder Einfahrt in die Zahnstange ist ein gefedertesübergangsstück erforderlich.
Peter
Peter