30. 12. 2009, 12:09
Ich denke, man muß die Linie ausschreiben dürfen. Es gibt ja auch Städte, die zwar einen Eigenbetrieb haben, der aber alleine viel zu klein ist, um alle Linien zu bedienen. Auch in Frankfurt gibt es da einen Mischbetrieb, wobei in diesem Falle immer von "Stadtteilbündeln" die Rede ist. Ob es sich immernoch um einen Mischbetrieb handelt, wenn der eine Stadtbezirk den Eigenbetrieb nutzt und der andere ausschreibt? Das sei dahin gestellt. Andererseits ist der ÖPNV-Aufgabenträger für die gesamte Stadt die Organisation "TRAFFIQ", die de facto ein Teil des städtischen Verkehrsdezernates ist.
In vielen Landkreisen hat man in den letzten Jahren die einstige Kreisstadt zur kreisfreien Stadt erklärt und somit Stadt und Kreis von einander getrennt. Im Busverkehr gibt es Stadt- und Regionalbuslinien, wobei aber nicht jeder Stadtbus auch ein solcher ist. Auch auf diese Art entstehen Mischbetriebe.
Fazit: Ob man rechtlich längerfristig einen Mischbetrieb betreiben kann sei dahin gestellt, aber es gibt scheinbar genug Tricks, um einen zu praktizieren. Eine zeitlang gab es wohl die Möglichkeit zur Eigenerbringung nicht, wodurch manche Linien ausgeschrieben werden mussten und an andere Betreiber gingen. Auf diesen Linien dürfte man nach Vertragsablauf wieder auf Eigenerbringung umstellen können. Nachdem eine Ausschreibung vorbei ist, regelt aber ein zwischen Stadt und Unternehmen geschlossener Vertrag die Angelegenheit und nicht das Ausschreibungsrecht. Und in Verträgen sind die Möglichkeiten zur vorzeitigen Auflösung nicht nur beschränkt, sondern auch Vertragsstrafen vereinbart - und die möchte man als Stadt bestimmt nicht zahlen.
In vielen Landkreisen hat man in den letzten Jahren die einstige Kreisstadt zur kreisfreien Stadt erklärt und somit Stadt und Kreis von einander getrennt. Im Busverkehr gibt es Stadt- und Regionalbuslinien, wobei aber nicht jeder Stadtbus auch ein solcher ist. Auch auf diese Art entstehen Mischbetriebe.
Fazit: Ob man rechtlich längerfristig einen Mischbetrieb betreiben kann sei dahin gestellt, aber es gibt scheinbar genug Tricks, um einen zu praktizieren. Eine zeitlang gab es wohl die Möglichkeit zur Eigenerbringung nicht, wodurch manche Linien ausgeschrieben werden mussten und an andere Betreiber gingen. Auf diesen Linien dürfte man nach Vertragsablauf wieder auf Eigenerbringung umstellen können. Nachdem eine Ausschreibung vorbei ist, regelt aber ein zwischen Stadt und Unternehmen geschlossener Vertrag die Angelegenheit und nicht das Ausschreibungsrecht. Und in Verträgen sind die Möglichkeiten zur vorzeitigen Auflösung nicht nur beschränkt, sondern auch Vertragsstrafen vereinbart - und die möchte man als Stadt bestimmt nicht zahlen.