24. 05. 2018, 18:06
(24. 05. 2018, 10:02)GT6 schrieb: Einen betriebsfähigen BTw (GT4) gibt es zur Zeit leider nicht. Alle fünf fahrfähigen GT4 sind führende Tw, können aber nach Belieben auch als geführte Tw eingesetzt werden.
Das Wort Beitriebwagen wird im Sprachgebrauch der SSB unter anderem synonym mit geführtem Triebwagen innerhalb eines Zuges verwendet. In diesem Sinne war das hier gemeint.
Umgekehrt ist ein führender Triebwagen immer nur derjenige, der tatsächlich vorne ist. Es gibt keine Züge aus zwei führenden Triebwagen, "führender Triebwagen" ist keine bauartbedingte Festlegung, sondern eine Betriebsart. Das war schon immer so. Es gab auch Züge aus Solo-GT4, die dann natürlich in der Betriebsart führender Triebwagen eingesetzt waren, deren Wagen aber keine Zugsicherung hatten. Dies war z. B. bei den abgehängten Triebwagen vom 13 so, die am Beginn der Nebenverkehrszeit von der Rosensteinbrücke nach Cannstatt einrückten. Sie fuhren dabei sogar ohne IZB-Einrichtung und ohne Tachometer durch die Zugsicherung an den Mineralbädern.
Tatsächlich gibt es m. W. keine Festlegung, was ein Beitriebwagen sei. Zwar ist es tatsächlich so, dass alle aktuell betriebsfähigen GT4 eine funktionsfähige Zugsicherungsanlage besitzen, es gab und gibt aber sehr unterschiedliche Wagen, für die das nicht galt, und zwar zum Zeitpunkt des Ablaufs der HU schon (damit will ich sagen: Ich meine jetzt nicht 722, der zwar auch keine funktionsfähige Zugsicherungsanlage besitzt, diese aber sehr wohl zum Zeitpunkt des Fristablaufs hatte). So hat 630 beispielsweise keine ZUB erhalten, konnte aber bis zum Fristablauf noch als geführter Triebwagen (oder auch Beitriebwagen genannt) eingesezt werden. Machte ihn das zum "Beitriebwagen"? Lang die Rede, kurz der Sinn: Die Verengung des Begriffs Beitriebwagen auf ein Fahrzeug mit Fahrersitz im Ursprungszustand ist m. E. weder durch den Sprachgebrauch der SSB noch durch irgendwelche Dienstanweisungen oder ähnliches gedeckt und technisch erst recht fragwürdig.
Soweit meine Meinung. Was meinst Du?
Viele Grüße
BW 76