22. 03. 2022, 22:30
Eine Betriebsunterbrechung kann man der Versicherung des Schuldigen ganz gut in Rechnung stellen.
Den Lkw-Fahrer trifft ja wohl eine nicht unerhebliche Mitschuld, da er sein Fzg. nicht derart dämlich parken darf.
Den Lkw-Fahrer trifft ja wohl eine nicht unerhebliche Mitschuld, da er sein Fzg. nicht derart dämlich parken darf.
I muß di Stroßaboh no kriaga, denn laufa well i nedd >> https://youtu.be/M2JtawugX34