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Sparmaßnahmen: SSB
#11
(12. 06. 2021, 18:56)dt8.de schrieb: blendest dabei aber völlig aus, dass es auch die Variante mobiles Arbeiten gibt, die auch zuhause stattfinden kann.
Bei mobilen Arbeiten steht das Wort "mobil" und nicht dauerhaft an der gleichen Stelle. Also ist es schon ein Unterschied, ob mal mal zu Hause arbeitet oder es eben dauerhaft tut. Und genau davon wurde in Posting #1 geschrieben.

(12. 06. 2021, 18:56)dt8.de schrieb: Für den Datenschutz reicht - wenn es überhaupt unter den Datenschutz fallende Dokumente gibt - ein abschließbarer Schrank oder Rollcontainer oder sowas.
Es mag sein, dass der Datenschutzbeauftrage meiner Firme etwas "ängstlich" ist, aber wir haben das ausdrücklich in unserer BV drinnen. Schon alleine auch wegen "blicken über die Schulter" (auf den Bildschirm) oder "lauten Telefonieren".

Bei Haufe steht zwar hier nur ein "sollte", wenn es um den nicht direkt zugänglichen Raum geht, aber das ist meiner Meinung nach schon als starke Empfehlung aufzufassen.
https://www.haufe.de/personal/arbeitsrec...12256.html
Ein Schlafzimmer ist generell erst einmal, zumindest für den eventuellen Lebensgefährten, frei zugänglich.
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#12
Pencil 
(12. 06. 2021, 13:50)thomas-4006 schrieb: Einstellungen und Verkürzungen:
- Rücknahme U15 bis Ruhbank:
- Ruhbank - Stammheim im Abschnitt Olgaeck - Ruhbank nur alle 20 Minuten, Stammheim-Kelterplatz als Pendellinie in der Taktlücke
  -> U15 wieder über die Nordbahnhofstraße wegen Milchhof
- Rücknahme U12 Zwischentakte bis Möhringen Bahnhof
  -> 20-Minutentakt bis Dürrlewang
- Einstellung U34 am Wochende, unter der Woche nur im 20-Minutentakt
- Einstellung U14 Aubrücke - Mühlhausen
- Einstellung U19
- Einstelllung U16
- Einstellung U13 zwischen Hedelfingen und Untertürkheim, Weiterfahrt als U9 nach Hedelfingen, U4 nach Hedelfingen, sowie zwischen Feuerbach und Giebel
- Eintellung U8
- Einstellung U29 im Abschnitt Vogelsang-Botnang
Rücknahme U15 bis RF einverstanden.
20 Min. Verkehr sehe ich u. a. wg. Schülerverkehr als irreal.
Allenfalls  könnte man den Südast ab 21 Uhr bis Geroksruhe einkürzen, bringt aber wohl keine Einsparung (dann SEV durch 64 er).
U29 u. U34 werden absehbar eh eingestellt, U34 hat übrigens sonntagsabends schon immer eingeschränkte Bedienung.
U14 ab/bis Aubrücke nicht machbar, da dort kein Umstieg von/auf U12 möglich; wenn dann bis Hofen, bringt aber auch 
keine Einsparung.
U19 reicht b.a.w. (bis Güterbhf.-Areal komplett aufgesiedelt) Bedienung wie jüngst in den Pfingstferien.
U16 sind eh nur wenige Kurse, U13 war zumindest in Vor-Corona-Zeiten zur HVZ in Teilabschnitten stark belastet.
U8 generell nur Degerloch (Albstr.) - Heumaden wäre i. O.
I muß di Stroßaboh no kriaga, denn laufa well i nedd >> https://youtu.be/M2JtawugX34
[Bild: stuttgart21xyxyxq4kh6.jpg]
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#13
(12. 06. 2021, 20:28)glx schrieb:
(12. 06. 2021, 18:56)dt8.de schrieb: blendest dabei aber völlig aus, dass es auch die Variante mobiles Arbeiten gibt, die auch zuhause stattfinden kann.
Bei mobilen Arbeiten steht das Wort "mobil" und nicht dauerhaft an der gleichen Stelle. Also ist es schon ein Unterschied, ob mal mal zu Hause arbeitet oder es eben dauerhaft tut. Und genau davon wurde in Posting #1 geschrieben.
Mobil kann aber dauerhaft immer an derselben Stelle außerhalb des eigentlichen Arbeitsplatzes sein. Wichtig ist hierbei, dass es zusätzlich einen vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Hauptarbeitsplatz gibt. Erst, wenn der Arbeitgeber keinen Arbeitsplatz mehr zur Verfügung stellt und den Vertrag entsprechend ändert, wird es zum Homeoffice.
An was Du da wohl denkst sind die Regeln vom Finanzamt, wann ein Arbeitszimmer steuerlich absetzbar ist.
Wenn das die allgemein für Homeoffice gültigen Regeln wären, dann wäre das ja allgemeingültig und es gäbe nie den Streit mit dem Finanzamt und alle Urteile, die ein Arbeitszimmer nicht anerkennen, müssten gleich zu einem Verfahren gegen den Kläger führen, weil er "unzulässig" arbeitet.
Weil dem nicht so ist, solltest Du erkennen, dass Deine Annahme nicht sein kann.

(12. 06. 2021, 20:28)glx schrieb:
(12. 06. 2021, 18:56)dt8.de schrieb: Für den Datenschutz reicht - wenn es überhaupt unter den Datenschutz fallende Dokumente gibt - ein abschließbarer Schrank oder Rollcontainer oder sowas.
Es mag sein, dass der Datenschutzbeauftrage meiner Firme etwas "ängstlich" ist, aber wir haben das ausdrücklich in unserer BV drinnen. Schon alleine auch wegen "blicken über die Schulter" (auf den Bildschirm) oder "lauten Telefonieren".
Was den Blick angeht, muß das sichergestellt werden. Aber das geht auch ohne abschließbares Arbeitszimmer.
Wenn Dein Datenschutzbeauftragter so penibel ist, hat er aber ein Problem: datenschutzrelevante Dinge dürfte er dann gar nicht über Telefon zu sprechen erlauben, somit gar keine Telefonate, weil man begrüßt sich ja meist namentlich, und schon das ist datenschutzrelevant. Denn bei externen Gesprächen muss er davon ausgehen, dass die Gespräche nicht verschlüsselt sind.
Würde mich allerdings wundern, denn Informationen müssen auch bei Euch in Schutzklasssen eingeordnet sein, und wer mit Materialien höherer Schutzklassen arbeitet, kennt die Einschränkungen dazu. Allgemein Angst vor Mithören von Telefonaten im Homeoffice zu haben - irgendetwas passt da nicht.

(12. 06. 2021, 20:28)glx schrieb: Bei Haufe steht zwar hier nur ein "sollte", wenn es um den nicht direkt zugänglichen Raum geht, aber das ist meiner Meinung nach schon als starke Empfehlung aufzufassen.
https://www.haufe.de/personal/arbeitsrec...12256.html
Ein Schlafzimmer ist generell erst einmal, zumindest für den eventuellen Lebensgefährten, frei zugänglich.
Haben Du oder Dein Datenschutzbeauftragter eigentlich verstanden, was da steht?
Ich habe im Rahmen meiner Tätigkeit nicht mit solchen Daten zu tun. Aber ich habe im Rahmen meiner letzten DSGVO-Schulung aufschlüsseln dürfen, für welche personenbezogenen Daten welche Regeln gelten. Und mit mehr als dem Namen, der dienstlichen Telefonnummer und der dienstlichen E-Mail einer anderen Person (um diese zu erreichen) habe ich nicht zu tun, und die gelten bei uns nur als intern, aber nicht als vertraulich.
Solltest Du in der Personalabteilung arbeiten, dann gelten in der Tat solche strengen Regeln. Aber aus solchen Regeln kann man nicht auf alle Mitarbeiter der Firma schließen, ich kenne jedenfalls keine Firma, in der alle Mitarbeiter in der Personalabteilung oder ähnlich sensiblen Bereichen arbeiten.
Bei uns ist das schon so eingerichtet, dass ich beispielsweise nichts dienstliches Zuhause ausdrucken kann - schon liegt es auch nicht herum. Für den Rest gibt es die Bildschirmsperre.
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#14
(12. 06. 2021, 21:00)Micha schrieb: Rücknahme U15 bis RF einverstanden.
20 Min. Verkehr sehe ich u. a. wg. Schülerverkehr als irreal.
Die Verlängerung ist aber gerade für den Schülerverkehr von Heumaden/Sillenbuch zur Geroksruhe und zum Heidehof. Den extra-Aufwand dafür betreibt die SSB ja nicht, wenn es nicht gebraucht würde.
Gerade bei den HVZ-VErstärkungen wird nichts gemacht, was nicht nötig ist.

(12. 06. 2021, 21:00)Micha schrieb: U14 ab/bis Aubrücke nicht machbar, da dort kein Umstieg von/auf U12 möglich; wenn dann bis Hofen, bringt aber auch 
keine Einsparung.
Klar, sonst hätte man das ja auch gemacht. Wollte die SSB ja, ging aber nicht.

(12. 06. 2021, 21:00)Micha schrieb: U16 sind eh nur wenige Kurse, U13 war zumindest in Vor-Corona-Zeiten zur HVZ in Teilabschnitten stark belastet.
Die U16 hat man ja auch nur, weil es Spaß gemacht hat, eine Linie einzuführen, aber eigentlich ist sie nicht nötig.

(12. 06. 2021, 21:00)Micha schrieb: U8 generell nur Degerloch (Albstr.) - Heumaden wäre i. O.
Genau dafür bezahlt aber Ostfildern, geht also nur, wenn Ostfildern will.

Manchmal verstehe ich nicht, was solches Getrolle soll (und nein, Micha, Du bist nicht damit gemeint).
Ich habe nichts gegen sinnvolle Themen. Aber wenn neu angemeldete User die Themen aufbringen, die von zuvor gesperrten anderen neu angemeldeten User schonmal aufgebracht wurden, dann stehen diese recht schnell kurz vor einer Sperre.

Ich sollte Berglen in die Liste gesperrter Worte aufnehmen.
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#15
(12. 06. 2021, 21:29)dt8.de schrieb: Aber aus solchen Regeln kann man nicht auf alle Mitarbeiter der Firma schließen, ich kenne jedenfalls keine Firma, in der alle Mitarbeiter in der Personalabteilung oder ähnlich sensiblen Bereichen arbeiten.
Bei uns ist das schon so eingerichtet, dass ich beispielsweise nichts dienstliches Zuhause ausdrucken kann - schon liegt es auch nicht herum. Für den Rest gibt es die Bildschirmsperre.

Mir sind Firmen bzw. Arbeitgeber bekannt, deren Mitarbeiter grundsätzlich mit Daten arbeiten die Pauschal als Vertraulich eingestuft sind. Zum Teil haben zwar auch externe Dienstleister Zugriff auf solche Daten, aber hier wird durch diverse Maßnahmen (z.B. kein lokales Speichern sowie Ausdrucken) sichergestellt das die Daten auf „normalen Weg“ das Netzwerk verlassen. So wird neben dem User-Account auf dem Endgerät zusätzlich über VPN eine Verbindung zum Server hergestellt und erst hier können über die virtuelle Plattform auf Daten zugegriffen und bearbeitet werden. Ausdrucke erstellen ist nicht möglich und Speichern nur auf dem dazugehörigen Server möglich. Kopieren und Ausschneiden aus Datensätzen ist beschränkt auf die jeweilige Plattform auf der gearbeitet wird (lokal vs. virtuell), aber nicht übergreifend.

Wird bei Bundes- als auch Landesbehörden angewendet und das auch schon vor Corona. Beispiele hierfür sind die Bundeswehr als auch Justizbehörden auf Länderebene. Höherwertig eingestufte Datensätze lassen sich nur bedingt bzw. nur bei entsprechender Zugriffsfreigabe öffnen. Auch in der privaten Wirtschaft gibt es entsprechende Vorkehrungen. Wenn man seinen Mitarbeitern ermöglichen will mobil zu arbeiten, dann geht das auch, man muss nur wollen!

Selbst bei diesem Maßnahmenpaketen für den Datenschutz bleibt immer ein Restrisiko. So könnte jemand mit dem Handy ein Foto der entsprechenden Daten machen ohne das es jemand bemerkt.
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#16
(12. 06. 2021, 21:43)dt8.de schrieb: Manchmal verstehe ich nicht, was solches Getrolle soll
Und dennoch hat auch dieser Thread 14 Antworten innerhalb eines halben Tages bekommen. Muss man denn über jedes Stöckchen springen das einem hingehalten wird..?!
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#17
(12. 06. 2021, 21:43)dt8.de schrieb: Die U16 hat man ja auch nur, weil es Spaß gemacht hat, eine Linie einzuführen, aber eigentlich ist sie nicht nötig.
In der HVZ braucht man einen 5-Min-Takt zwischen Wilhelmsplatz und Pragsattel. Auf der U13 einen 5-Min-Takt bis Hedelfingen durchzuleiten ist dagegen wieder zuviel des Guten. Auch wenn die U1 in Dotra fährt muß man sich überlegen was man mit der U16 macht. Wenn die U13 mal bis Ditzingen verkehrt ist der Gerlinger Ast ziemlich ausgelastet.
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#18
(13. 06. 2021, 08:49)Mario schrieb:
(12. 06. 2021, 21:43)dt8.de schrieb: Die U16 hat man ja auch nur, weil es Spaß gemacht hat, eine Linie einzuführen, aber eigentlich ist sie nicht nötig.
In der HVZ braucht man einen 5-Min-Takt zwischen Wilhelmsplatz und Pragsattel. Auf der U13 einen 5-Min-Takt bis Hedelfingen durchzuleiten ist dagegen wieder zuviel des Guten. Auch wenn die U1 in Dotra fährt muß man sich überlegen was man mit der U16 macht. Wenn die U13 mal bis Ditzingen verkehrt ist der Gerlinger Ast ziemlich ausgelastet.

Du hast offensichtlich meine Ironie übersehen.
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#19
(12. 06. 2021, 23:52)Nahverkehr-RT schrieb:
(12. 06. 2021, 21:29)dt8.de schrieb: Aber aus solchen Regeln kann man nicht auf alle Mitarbeiter der Firma schließen, ich kenne jedenfalls keine Firma, in der alle Mitarbeiter in der Personalabteilung oder ähnlich sensiblen Bereichen arbeiten.
Bei uns ist das schon so eingerichtet, dass ich beispielsweise nichts dienstliches Zuhause ausdrucken kann - schon liegt es auch nicht herum. Für den Rest gibt es die Bildschirmsperre.

Mir sind Firmen bzw. Arbeitgeber bekannt, deren Mitarbeiter grundsätzlich mit Daten arbeiten die Pauschal als Vertraulich eingestuft sind.

Darum geht es aber nicht. Es geht um die angebliche Forderung, dass Homeoffice immer nur in einem abschließbaren Büro stattfinden darf.
In dem Link (https://www.haufe.de/personal/arbeitsrec...12256.html) mit dem das begründet werden soll, heißt es aber:
Zitat:Im Homeoffice muss sichergestellt sein, dass ausschließlich der Arbeitnehmer Zugang zu den im Zusammenhang mit seiner Arbeitstätigkeit anfallenden personenbezogenen Daten hat. Weder Familienangehörige, Mitbewohner noch sonstige Personen dürfen Zugriff auf die zu schützenden Daten erhalten. Aus diesem Grund sollten die Arbeitnehmer angehalten werden, nach Möglichkeit in einem Raum zu arbeiten, der für dritte Personen nicht uneingeschränkt frei zugänglich ist....
Damit gilt das gesetzlich erstmal nur, wenn (schützenswerte) personenbezogene Daten anfallen.
Für alle anderen Tätigkeiten gibt es keine gesetzliche Grundlage, warum ein Homeoffice nur in einem abschließbaren Raum stattfinden dürfte.

Was die Einstufung von Daten durch den Arbeitgeber und die damit vom Arbeitgeber gestellten Forderungen betrifft, ist das Sache des Arbeitgebers.
Ich schreibe nur, dass das keine gesetzliche Forderung ist, ohne die zu erfüllen Homeoffice nicht funktioniert.

(12. 06. 2021, 23:52)Nahverkehr-RT schrieb: Zum Teil haben zwar auch externe Dienstleister Zugriff auf solche Daten, aber hier wird durch diverse Maßnahmen (z.B. kein lokales Speichern sowie Ausdrucken) sichergestellt das die Daten auf „normalen Weg“ das Netzwerk verlassen. So wird neben dem User-Account auf dem Endgerät zusätzlich über VPN eine Verbindung zum Server hergestellt und erst hier können über die virtuelle Plattform auf Daten zugegriffen und bearbeitet werden. Ausdrucke erstellen ist nicht möglich und Speichern nur auf dem dazugehörigen Server möglich. Kopieren und Ausschneiden aus Datensätzen ist beschränkt auf die jeweilige Plattform auf der gearbeitet wird (lokal vs. virtuell), aber nicht übergreifend.
Das sollte Standard sein (ich weiß, ist es nicht). Das ist das, was ich mit
dt8.de schrieb:dass auf dem Laptop eben nix außer dem Citrix-Client sein darf.
gemeint habe.

(12. 06. 2021, 23:52)Nahverkehr-RT schrieb: Wird bei Bundes- als auch Landesbehörden angewendet und das auch schon vor Corona. Beispiele hierfür sind die Bundeswehr als auch Justizbehörden auf Länderebene. Höherwertig eingestufte Datensätze lassen sich nur bedingt bzw. nur bei entsprechender Zugriffsfreigabe öffnen.
Bundeswehr ist was anderes, weil dazu gibt es ja auch gesetzliche Grundlagen. Aber auf schon Länderebene willst Du nicht wissen, was da IT-unfähige Behörden machen.
Was Zugriffsrechte betrifft hat das nichts mehr mit Homeoffice zu tun, das gilt am regulären Arbeitsplatz ebenso. Das wird bei uns knallhart durchgesetzt, teilweise fehlen sogar schon Berechtigungen, die zur Arbeit erforderlich sind. Dann dauert halt mache Sache statt 10 Minuten einen ganzen Tag, weil man jemand Berechtigten einschalten muss. Bei uns ist die Angst vor den Aufsichtsbehörden größer als die Angst vor Unzufriedenheit wegen langer Bearbeitung.

(12. 06. 2021, 23:52)Nahverkehr-RT schrieb: Selbst bei diesem Maßnahmenpaketen für den Datenschutz bleibt immer ein Restrisiko. So könnte jemand mit dem Handy ein Foto der entsprechenden Daten machen ohne das es jemand bemerkt.
Das hat aber mit Homeoffice nichts zu tun. Die Wahrscheinlichkeit, dass das ein berechtigter Mitarbeiter macht ist höher, als dass das ein Familienangehöriger macht, der vom Inhalt keine Ahnung hat.
Und dann geht es immer noch darum, welche Daten das sind. Firmeninterne Daten, die nicht von der DSGVO erfasst sind, sind ein Problem, welches die Firma alleine zu regeln hat, und DSGVO-relevante Daten sollten nicht allzu viele Mitarbeiter zu sehen bekommen.
Die Forderungen, die gesetzlich vorgegeben sind, betreffen mit der DSGVO auch nur DSGVO-relevante Daten. Die Baupläne für den neuen Fusionsreaktor mögen zwar ein ganz wichtiges Betriebsgeheimnis sein, fallen aber nicht unter die DSGVO und damit auch nicht unter eine allgemeine Forderung nach abschließbarem Homeoffice. Was der Arbeitgeber aber dafür an Schutz fordert, ist dessen ureigenste Sache, aber eine gesetzliche Pflicht für ein abschließbares Zimmer gibt es da nicht (außer der Arbeitgeber fordert das da von sich aus - was er natürlich darf)
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#20
Nach dem ganzen OT und dem Sturm der Entrüstung vielleicht einige andere Vorschläge zum Einsparen.

Man könnte versuchen, eine Gebühr für Bargeldzahlungen einführen und die Leute somit zur Kartenzahlung und zum Handyticket führen. Ebenso sollte man Kontrollen intensivieren und Faltfahrpläne teuer verkaufen statt nur am Bahnsteig liegen zu lassen und Jugendliche dazu einzuladen, daraus Papierflieger zu basteln.

Auch könnte man die Anzahl an DFI reduzieren und mehr Werbeflächen verkaufen, zum Beispiel mehr Werbung für Unternehemen auf den Innenanzeigern und vielleicht ja auch Werbeansagen wie im Radio. Wenn das die Preise senkt, umso besser.
Werbung ist mir tausendmal lieber als es gestiegene Preise sind.

Was denkt ihr darüber? Das gefährdet zumindest kenien Arbeitsplätze, also sollten mir die SSB-Lern wieder wohler gesonnen sein, oder
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