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Bahnstreik: DB und S-Bahn
#21
Die DB hat sich mit der GDL geeinigt

https://bahnblogstelle.net/2021/09/16/db...t-geloest/


Damit als nächstes nicht die EVG streikt, will die Bahn dieser den gleichen Tarifabschluss anbieten:

https://bahnblogstelle.net/2021/09/16/ba...rt-kritik/
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#22
GDL-Streik heute abend und morgen.

https://www.tagesschau.de/wirtschaft/gdl...k-102.html

Noch bevor die Verhandlungen richtig losgegangen sind.
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#23
Hi,
eine Verhandlung hat stattgefuden. Da hat sich gezeigt, das die Bahn über zwei Punkte erst garnicht verhandeln möchte.

1. Absenkung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 35h (Soll in Schritten erfoglen).
2. Das der Tarifvertrag auch für die Fahrdienstleiter gilt.

Da man also nicht drüber sprechen und verhandeln wollte. ging es in den Warnstreik! Die beiden Termine am 16. und 17.11 für weitere Verhandlungen wurden von der DB abgesagt bzw. diese erschienen nicht zum Termin. Darauf leite die Gewerkschaft die Urabstimmung ein.

Mal schauen ob noch weitere Warnstreiks folgen bevor es zu unbefristeten Streiks kommt.
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#24
Da bin ich gespannt, wie weit der Weselsky gehen wird. Schließlich endet bald seine Amtszeit als GDL-Chef, altershalber, dann muss er aufhören. Und die Vergangenheit zeigt, dass der Kerl unberechenbar ist.
Grüße
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#25
(23. 11. 2023, 20:45)AchterZwerg schrieb: Da bin ich gespannt, wie weit der Weselsky gehen wird. Schließlich endet bald seine Amtszeit als GDL-Chef, altershalber, dann muss er aufhören. Und die Vergangenheit zeigt, dass der Kerl unberechenbar ist.

Der wird doch nicht gehen/gegangen-werden ohne seine Krone auf den Kopf eines für ihn würdigen Nachfolgers zu stülpen.
Die Bild titelte heute, dass Weselsky sich einen Weihnachtsfrieden vorstellen könne, aber die Lokführer selbst diesen ablehnen. Ich denke schon das wird ein harter Arbeitskampf der Gewerkschaft.

Gruß aus Hamburg
... wünscht sich, dass die SSB der Hochbahn mal zeigt, wie ÖPNV richtig geht!
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#26
Leute, habt ihr das etwa auch immer noch nicht verstanden? Nicht Weselsky entscheidet was passiert oder gemacht wird. Das entscheidete schon immer ein Gremium und schlußendlich auch die Mitglieder. Nein, es geht auch nicht um seine Macht, davon hat er nichts.

Die GDL hat in Ihrer Geschichte noch nie an Weihnachten gestreikt und auch diesmal wird dies nicht passieren. Das man aber natürlich das Angebot der DB ablehnt der eine Gewerkschaft dann die Hände bindet, ist ja wohl logisch.
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#27
Das seh ich nicht so. Das ist Weselskys letzter Arbeitskampf und dabei will er sicherlich nochmal ein Zeichen setzen. Er kann durchaus den Arbeitskampf beeinflussen. (s. bei Verdi im öff. Dienst, die sehr schnell immer Vereinbarungen treffen, gegen den Willen der Mitglieder). Da hat Weselsky einen viel längeren Atem und handelt deutlich mehr im Interesse der Gewerkschaftsmitglieder.
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#28
Heute bis Freitag ist ja wieder Bahnstreik bei der DB.

Es gibt Notfahrpläne für die Region Stuttgart:
S1 Stundentakt Kirchheim-Vaihingen
2-Stunden-Takt:
- MEX90 (zusammen mit den RE90 von GA also Stundentakt)
- Panoramabahn Stuttgart-S-Vaihingen
- IRE200

RE5 entfällt

bahn.de/aktuell
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#29
Warum fallen dann die restliche S-Bahnlinien ersatzlos aus, wenn ich fragen darf!? Gibt es eine Rechtliche Grundlage dafür?
Daß die S1 in Vaihingen endet, hat das weniger mit den Streiks, sondern mit Bauarbeiten zu tun.

Alles in allem halte ich das für die Betroffenen in diesem Bereich, je nach Zeitaufwand, in der sie vom Wohn- zum Arbeitsort fahren müssen, mehr als Unverhältnismäßig. Da gibt es nichts zu deuten und auszulegen. Aus gutem Grund gibt es sowohl in Belgien, als auch in Frankreich gesetzliche Regeln, das einen Interessensausgleich zwischen den Gewerkschaften, Arbeitgeber und der Allgemeinheit (unbeteiligte Dritte) schafft. Der Streik ist nur dann verhältnismäßig, wenn auf jede Strecke (nicht Linie) ein Minimaldienst eingerichtet ist und der Berufsverkehr, wenn auch mit geringfügig reduziertem Angebot, aufrechterhalten wird.

In Belgien weiß ich aus der Webseite der SNCB, daß mindestens 8 Arbeitstagen vor dem Streiktermin ein Streikantrag beim HR Rail eingereicht werden muß, bevor gestreikt werden darf. Die Arbeitnehmer der SNCB müssen sich spätestens 72 Std. vor dem Streikbeginn melden, ob sie arbeiten oder streiken möchten. Nur so gibt es den Disponenten der SNCB eine Planungssicherheit für die Ausarbeitung von "Notdienstfahrplänen". Die Aufrechterhaltung von wichtigen Verkehrsdienstleistungen, insbesondere in der Hauptverkehrszeit, bzw. im Berufsverkehr stellt kein Streikbruch dar, sondern befriedigt die Interessen der Allgemeinheit. Eine belgische Rechtsgrundlage könnte unsere Bundesregierung übernehmen und ich glaube nicht, daß das so was Verfassungswidrig ist.
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#30
(10. 01. 2024, 20:00)Jack Lanthyer schrieb: In Belgien weiß ich aus der Webseite der SNCB, daß mindestens 8 Arbeitstagen vor dem Streiktermin ein Streikantrag beim HR Rail eingereicht werden muß, bevor gestreikt werden darf. Die Arbeitnehmer der SNCB müssen sich spätestens 72 Std. vor dem Streikbeginn melden, ob sie arbeiten oder streiken möchten. Nur so gibt es den Disponenten der SNCB eine Planungssicherheit für die Ausarbeitung von "Notdienstfahrplänen". Die Aufrechterhaltung von wichtigen Verkehrsdienstleistungen, insbesondere in der Hauptverkehrszeit, bzw. im Berufsverkehr stellt kein Streikbruch dar, sondern befriedigt die Interessen der Allgemeinheit. Eine belgische Rechtsgrundlage könnte unsere Bundesregierung übernehmen und ich glaube nicht, daß das so was Verfassungswidrig ist.

Ein Streik ist nunmal dazu da, um den normalen Betriebsablauf zu stören. Ich bin mir auch sicher, dass alle verfügbaren Argumente seitens der DB dem Arbeitsgericht in Frankfurt/M zugetragen wurden, der Eilantrag wurde aber abgelehnt.
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