Themabewertung:
  • 3 Bewertung(en) - 3.67 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
CoronaVO des Landes Baden-Württemberg
#31
(19. 10. 2020, 16:25)Stromabnehmer schrieb: Was hat es eigentlich mit dieser Maskenverordnung auf sich? Ich bin eigentlich jemand, der auf diesem Gebiet sehr bewandert ist, doch, wo gilt das jetzt und wo nicht?
Den Fußgängerraum beschreibt ja so ziemlich alles, und überall bestünde die Möglichkeit, dass Abstand nicht eingehalten wird.
Das ist doch völlig Auslegungssache, und dann gibt es darauf auch noch Bußgelder, die mitlerweile unverrschämt teuer sind. Man sollte, statt die Bußgelder zu erhöhen, lieber öfter kontrollieren. So werden nicht die Gelegenheitstäter erwischt, die es aus Versehen einmal verträumt haben, sondern die notorischen Gefährder.

Darf man eigentlich essen und trinken, wenn ich z.B. den ganzen Tag unterwegs bbin? Die Pflicht gilt ja selbst auf öffentlichen Toiletten. Nebenbei dürfte das ja dann auch den Tod der Takeaway-Gastronomie bedeuten, oder?

Wie wäre es, statt die Frage zu stellen, einfach mal selber nachzusehen:

https://coronavirus.stuttgart.de/
https://coronavirus.stuttgart.de/img/mdb...157461.pdf

Dort sind alle Fragen beantwortet.

Allerdings müsste die Stadt sich selber mit einem Bußgeld belegen:bei meinen Kindern (Klasse 8 und 11) beginnt der Unterricht an einer Stuttgarter Schule weiterhin zur ersten Stunde.
Zitieren
#32
(20. 10. 2020, 00:56)dt8.de schrieb: Allerdings müsste die Stadt sich selber mit einem Bußgeld belegen: bei meinen Kindern (Klasse 8 und 11) beginnt der Unterricht an einer Stuttgarter Schule weiterhin zur ersten Stunde.

Na ja, da (unterstes PDF im ersten Link) steht aber auch zu Ziffer 2 a (Anordnung Unterrichtsbeginn ab Klasse 8 frühestens ab zweiter Stunde):

Zitat:2. b) Abweichend von Ziffer 2 a können von den Schulleitungen Ausnahmen zugelassen werden, wenn durch den versetzten Unterrichtsbeginn die Organisation eines lehrplangerechten Unterrichts nicht möglich ist.

4. Ausnahmen von den Regelungen der Ziff. 1 bis 3 erteilt im Übrigen das Amt für öffentliche Ordnung aus wichtigem Grund im Einzelfall.

Aber auch klar, dass man damit alles begründen kann ...
Zitieren
#33
(21. 10. 2020, 13:55)Andy0711 schrieb:
(20. 10. 2020, 00:56)dt8.de schrieb: Allerdings müsste die Stadt sich selber mit einem Bußgeld belegen: bei meinen Kindern (Klasse 8 und 11) beginnt der Unterricht an einer Stuttgarter Schule weiterhin zur ersten Stunde.

Na ja, da (unterstes PDF im ersten Link) steht aber auch zu Ziffer 2 a (Anordnung Unterrichtsbeginn ab Klasse 8 frühestens ab zweiter Stunde):

Zitat:2. b) Abweichend von Ziffer 2 a können von den Schulleitungen Ausnahmen zugelassen werden, wenn durch den versetzten Unterrichtsbeginn die Organisation eines lehrplangerechten Unterrichts nicht möglich ist.

4. Ausnahmen von den Regelungen der Ziff. 1 bis 3 erteilt im Übrigen das Amt für öffentliche Ordnung aus wichtigem Grund im Einzelfall.

Aber auch klar, dass man damit alles begründen kann ...
Nur dass uns eine andere Begründung genannt wurde, die weder durch 2b noch durch 4 gedeckt ist:

Es würden so wenige Schüler mit öffentlichen Verkehrsmitteln kommen, dass es keinen Grund gäbe, diese bei der Anreise nach Klassenstufen entzerren zu müssen.
Keinen Grund zu haben ist kein Grund.

Da kann ich nur den Kopf schütteln, denn es geht doch darum, diese vom normalen Berufsverkehr zu entzerren. Ob sie sich bei einem anderen Schüler anstecken oder bei einen Erwachsenen ist dem Virus eigentlich egal. Ebenso, dass diese Regelung erst aber der 8. Klasse gilt. Ein 7-Klässler kann sich nicht anstecken?
Sollte die Fahrt im ÖPNV keine Gefahr darstellen, warum dann überhaupt die Regelung?
Zitieren
#34
(21. 10. 2020, 15:33)dt8.de schrieb: Nur dass uns eine andere Begründung genannt wurde, die weder durch 2b noch durch 4 gedeckt ist:

Es würden so wenige Schüler mit öffentlichen Verkehrsmitteln kommen, dass es keinen Grund gäbe, diese bei der Anreise nach Klassenstufen entzerren zu müssen.
Keinen Grund zu haben ist kein Grund.

Da kann ich nur den Kopf schütteln, denn es geht doch darum, diese vom normalen Berufsverkehr zu entzerren. Ob sie sich bei einem anderen Schüler anstecken oder bei einen Erwachsenen ist dem Virus eigentlich egal. Ebenso, dass diese Regelung erst aber der 8. Klasse gilt. Ein 7-Klässler kann sich nicht anstecken?
Sollte die Fahrt im ÖPNV keine Gefahr darstellen, warum dann überhaupt die Regelung?

Ja, das ist ziemlicher Blödsinn. In meiner Schulzeit kamen ab der 5. Klasse mehr als 2/3 mit der Bahn in die Schule (Stöckach). Das ist natürlich nicht überall gleich, aber es scheint mir hier doch sehr an den Haaren herbeigezogen zu sein.

Das einzige, was zumindest etwas Sinn macht, ist die Grenze mit der 8. Klasse. "Kleinere" Kinder scheinen vielen Studien zufolge das Virus weniger zu übertragen und sind daher weniger "gefährlich". Es gibt allerdings auch (deutlich weniger) andere Studien, die teilweise auch ganz anders argumentieren (gleich viele Erreger bei Kindern gemessen, daher müssen ...)

Allerdings: Was heisst "kleinere Kinder"? Mit Sicherheit unter 10, wahrscheinlich unter 12 und vielleicht auch noch unter 14. Es ist also eine ziemlich konstruierte Grenze, die letztlich die "Unterstufe" anders als die "Mittelstufe" behandelt. Allerdings steigt das Risiko mit der Personenanzahl und insofern ergibt irgendeine Grenze auch ein wenig Sinn, wenn sie das Risiko dementsprechend reduziert. Man könnte zum Beispiel sagen, 7.- und 8.-Klässler sind halb so ansteckend wie ältere Schüler, deshalb lassen wir nur die Hälfte von ihnen zu (bzw. wendet die Regel nur auf die Hälfte an). Oder man redet es sich anders schön.

Letztlich finde ich es grundsätzlich in Ordnung, da es eben auch zeigt, dass man bei uns gewillt ist, hier eine Unterscheidung zu machen. In Amerika sind sie erst vor 1-2 Monaten darauf gekommen, dass man nicht alle Altersklassen von Kindern (1-20 Jahre) über einen Kamm scheren sollte - etwas, worüber man bei uns schon im April diskutiert hatte und es nicht nur angenommen sondern auch Studien durchgeführt hatte. Klar; es hätten mehr sein können und sie hätten großflächiger sein können - aber sie sind recht übereinstimmend mit Erfahrungen anderer Länder.
Zitieren
#35
Kann Andy bzgl. der Schüleranzahl, welcher mit dem ÖPNV zum ZG kommen nur zustimmen. Ist immer noch so, mind. 80% kommen mit der Stadtbahn an.
Zitieren
#36
Ich finde manche Maßnahmen sind echt schwer zu verstehen. Wie definiert sich ein Fußgängerbereich? und 1, 50 m breit sind glaube ich die wenigsten Wege. Dann könnte man ja gleich eine Maskenpflicht für den gesamten Außenbereich machen. Ich bin kein Coronaleugner, aber dass hat schon mit Freiheitsberaubung zu tun.
Zitieren
#37
(24. 10. 2020, 08:44)M.S. schrieb: Ich finde manche Maßnahmen sind echt schwer zu verstehen. Wie definiert sich ein Fußgängerbereich? und 1, 50 m breit sind glaube ich die wenigsten Wege. Dann könnte man ja gleich eine Maskenpflicht für den gesamten Außenbereich machen. Ich bin kein Coronaleugner, aber dass hat schon mit Freiheitsberaubung zu tun.
Da werden wir auch noch hinkommen, wenn sich die Einsicht zu den Notwendigkeiten nicht durchsetzt. Als nächster Schritt kommen dann vielleicht Ausgangssperren.
Allerdings erschließt sich mir nicht, warum eine Maskenpflicht Freiheitsberaubung sein sollte. Im Gegenteil: eine Maskenpflicht soll weitergehende Einschnitte verhindern. Maskenverweigerung führt zu weiteren Maßnahmen, somit hat Maskenverweigerung Freiheitsberaubung zur Folge.
Zitieren
#38
Berherbergungsverbote zum Beispiel ist auch "Freiheitsberaubung", das zum Glück von den Gerichten gestoppt werden konnten.

Die Maskenpflicht, bzw. das Maskentragen als "Freiheit", wie sie von Markus Söder in Bayern propagiert wurde, ist an Unverschämtheit seinerseits nicht zu überbieten. Für den Anfang, als die SARS-CoV-2-Viren noch "neu" und "unbekannt" waren, hätte man für die einschneidende Maßnahmen Verständnis gehabt, aber die Maßnahmen sind zeitlich begrenzt. Da es Verzögerung bei den Maßnahmen gab, ist nach spätestens einem Monat die (aktuelle) Infektion und die Reproduktionszahlen so weit runter gegangen, daß es keinen Grund für weitere Maßnahmen besteht bzw. bestand. Auch Maskentragen kann, was die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln betrifft, keinen Abstand ersetzen, da sie aufgrund fehlender Normen bzw. nichteinhaltung von den Regeln der Normen, keinen Wirksamkeitsnachweis liefern können (oder gibt es Studien darüber, ob die "Alltagsmasken" und hauptsächlich aus China importierte Masken, die nach deren Normen produziert wurden, die Menschen wirklich wirksam vor der Infektion schützen oder die Infektion minimieren können?) nicht nur für sich, sondern auch für andere eine Gefahr darstellen. Rhinoviren zum Beispiel lassen sich durch Masken nicht aufhalten, und die Bakterien können sich in der Maske vermehren, wenn sie zu lange im feuchten Zustand getragen werden. Masken können nur im begrenztem Zeitraum getragen werden, so lange sie trocken sind, danach sind sie durch frische Masken zu ersetzen, der Eigensicherheit wegen.

Und da immer noch die Mindestabstandsregeln (auch mit Masken) gelten, sind meiner Ansicht nach alle Züge in voller Länge (so weit die Bahnsteiglänge es hergeben) zu jeder Taktzeit ohne Einschränkungen fahren sollten, sollte für die PKW-Besitzer (mit Führerscheinbesitz) weitere Einschränkungen auferlegt werden, damit der Mindestabstand in den öffentlichen Fahrzeugen eingehalten werden kann, so lange die Coronamaßnahmen laufen, die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln untersagt werden sollten. In keinem öffentlichen Fahrzeug sollte die Auslastung von mehr als 50% der gesamten Sitzplatzkapazität erlaubt werden. Stehplätze, bzw. zwangsstehen sollten verboten werden.

Was die erwähnten Ausgangssperren betrifft, werden die betroffenen Leute das nicht länger mitmachen. Die Gerichte mit Sicherheit auch nicht. Sie werden früher, oder später die verfassungswidrige Regelungen wieder kassieren müssen, wie sie zuvor auch in anderen Fällen es getan haben. Selbst der von der Berliner Regierung versuchten Demonstrationsverbot der Querdenken wurde von zwei Gerichten eingezogen.

Und: Die Leute werden sich weiterhin gegen die derzeitigen Maßnahmen wehren, damit muß man leben, auch mit Viren.
Zitieren
#39
(24. 10. 2020, 08:44)M.S. schrieb: Ich finde manche Maßnahmen sind echt schwer zu verstehen. Wie definiert sich ein Fußgängerbereich? und 1, 50 m breit sind glaube ich die wenigsten Wege. Dann könnte man ja gleich eine Maskenpflicht für den gesamten Außenbereich machen. Ich bin kein Coronaleugner, aber dass hat schon mit Freiheitsberaubung zu tun.
Genau das war ja der Grund, warum ich die Frage gestellt habe. Die Seite der Stadt kannte ich, mein Ziel war die (versteckte) Kritik an der Formulierung und Deutlichkeit der Maßnahmen.
Auch bin ich der Meinung, dass das alles ktastrophal kommuniziert ist und dass die Regeln nicht durchgesetzt werden. Und das ist das Problem.

Bevor man neue Regeln einführt, sollte man die bisherigen durchsetzen können - sonst bringt das gar nichts.

Mir persönlich wäre es das Sinnvollste, man würde Masken nur dann verpflichten, wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann oder in geschlossenen Räumen.

Wenn ich 1 Stunde am helligen Tag an der Bushaltestelle in einem Dorf sitze, brauche ich keine Maske, da mir, so schade das ist, niemand zu Nahe kommmen wird und selbst wenn, wäre das Wahren des Abstandes das Einfachste. Wenn es zu eng zu werden droht, sollten Masken genutzt werden, wenn nicht, dann nicht. Und diese Eigenverantwortung und Eigeninitiative, die man den Bürgern wegnimmt, indem man sie bevormundet, kann ich kaum verstehen.
Wer Rechtschreibfehler macht, wird mit lebenslanger Haft im Rechtschreibcamp namens Peinlichkeit bestraft.
Zitieren
#40
Mal etwas interessantes aus der Sicht des Betroffenen, von Marianne Siegenthaler aufgezeichnet: *KLICK*



Vieles, was sie (Von der Redaktion geänderter Name Claudia K.) erzählt hat, kann das Gründe sein, warum sie ausschließlich maskenfrei sein kann/muß. Auch der Kantonswechsel zum einkaufen ist mit der nicht vorhandenen Maskenpflicht begründet, vor allem gut.



(24. 10. 2020, 16:19)Stromabnehmer schrieb: Mir persönlich wäre es das Sinnvollste, man würde Masken nur dann verpflichten, wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann oder in geschlossenen Räumen.

Wenn ich 1 Stunde am helligen Tag an der Bushaltestelle in einem Dorf sitze, brauche ich keine Maske, da mir, so schade das ist, niemand zu Nahe kommmen wird und selbst wenn, wäre das Wahren des Abstandes das Einfachste. Wenn es zu eng zu werden droht, sollten Masken genutzt werden, wenn nicht, dann nicht. Und diese Eigenverantwortung und Eigeninitiative, die man den Bürgern wegnimmt, indem man sie bevormundet, kann ich kaum verstehen.
Soweit ich das anderswo erfahren habe, sollte das in der Schweiz so gehandabt werden, daß die Leute die Masken nur dann aufsetzen wenn der Zug, oder Bus in Sichtweite ist und am Zielort kurz vor oder nach dem Aussteigen wieder abnehmen.



In Schweden (ich war nicht dort, aber habe von jemand anderes, der dort war, erfahren) trägt niemand vorbildlicherweise eine Maske - auch nicht in öffentlichen Verkehrsmitteln.



Was Maskentragen bei Abstandsregelwidrigkeit betrifft: Leider ist es nur so, daß Alltagsmasken und Masken chinesischer Produktion die europäische Normen nicht erfüllen, was dringend dazu angeraten ist, die Abstandsregeln unbedingt einzuhalten, auch wenn es schwerfällt. Die Regierung ist in meinen Augen verpflichtet, Masken hiesiger Herkunft, weiches die europäische, bzw. nationale Normen entsprechen bzw. erfüllen produzieren zu lassen und kostenlos (schließlich haben sie uns ihre Vorschriften, ohne das Parlament zur Beratung mit einzubeziehen, eingebrockt) verteilen zu lassen. Und die einfache Faustregel: Masken solange anbehalten, bis sie entweder feucht geworden ist, oder die Zeitspanne von 2 Stunden abgelaufen ist und dann sollte die Maske gewechselt werden.



Es sollten ausschließlich Einwegmasken sein und dazu bräuchte man in der Öffentlichkeit spezielle Behälter für "verbrauchte" Masken, wo die Masken dort einfach und sicher entsorgt werden kann.
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste