04. 11. 2020, 12:45
In diesem Fall muss man nach meiner Meinung zwischen einer Grundleistung und einer höherwertigen Behandlung unterscheiden. Ich gehe mal davon aus, dass bei einer Grundleistung die eigenbeteiligung von der Unfallversicherung abgedeckt ist, wie es bei einer weitergehenden Versorung ist liegt dann wahrscheinlich am jeweiligen Vertrag den man abschließt.