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STZ: Nach Busfahrt mit Hämatom zum Arzt
#13
(08. 09. 2019, 11:47)FoxMcLoud schrieb: So ein Fall, dass eine Senioren über einen Blindenleitstreifen stolpert wird schmerzensgeldtechnisch vielleicht zwischen 1000 und 3000€ liegen, wenn kein dauerhafter Schaden nachbleibt.

Warum überhaupt? Wenn der Blindenleitstreifen ordnungsgemäß ausgeführt war, sehe ich keinen Grund, warum es überhaupt Schmerzensgeld geben sollte.

Das Problem bei der derzeit m.E. etwas übertriebenen Integration ist, dass dazu Maßnahmen getroffen werden (müssen), die wiederum andere einschränken.
Was ein Blinder benötigt, ist für einen Gehbehinderten oder Rollstuhlfahrer offensichtlich wieder ein Problem.
Manchmal frage ich mich bei den ganzen Maßnahmen, ob es nicht billiger wäre, für alle Behinderten einen Fahrdienst ähnlich einem Rufbus einzuführen, als alles behindertengerecht umzubauen.
(und ja ich weiß, dass das gesetzlich gefordert ist)
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