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STZ: Nach Busfahrt mit Hämatom zum Arzt
#11
(04. 09. 2019, 08:29)Mario schrieb: Mir scheint daß die amerikanische Mentalität hierzulande ansteckend wirkt indem durch eigenverantwortliches und dummes Fehlverhalten mit Schadenersatzleistungen in Millionenhöhe in Aussicht gestellt wird.

Bewusst überspitzt oder Polemik?

Solche Millionenklagen wie in den USA gibt es hier in Deutschland nicht. Es kommt vor deutschen Gerichten immer auf den individuellen Einzelfall an und jeder Richter wird vor seinem Urteil fragen, ob der Kläger selbst etwas dazu hätte beitragen können, um den Unfall zu vermeiden. Die Gerichte setzen also Mitdenken vorraus. Und falls dies nicht vorhanden war wird die Klage in Teilen oder in Gänze abgewiesen.
Und auch in der Höhe von Schmerzensgeldern (nicht Schadensersatz!) ist man von deutschen Gerichten weit weit unter den amerikanischen Verhältnissen. Um überhaupt mal in die Nähe von einer Million zu kommen muss das Unfallopfer schon zum dauerhaften Pflegefall mit enormen Pflegeaufwand ohne Aussicht auf Verbessung geworden sein. Teuer wird es dann nicht wegen einem Schmerzensgeld, sondern weil der verurteilte Täter dann für die Pflegekosten aufkommen muss. Bei abgetrennten Gliedmaßen (kompletter Arm, komplettes Bein), bei dauerhafter Beeinträchtigung von Gliedmaßen oder Organen ist man im sechsstelligen Bereich. So ein Fall, dass eine Senioren über einen Blindenleitstreifen stolpert wird schmerzensgeldtechnisch vielleicht zwischen 1000 und 3000€ liegen, wenn kein dauerhafter Schaden nachbleibt.

Gruß aus Hamburg
... wünscht sich, dass die SSB der Hochbahn mal zeigt, wie ÖPNV richtig geht!
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STZ: Nach Busfahrt mit Hämatom zum Arzt - von AFu - 13. 11. 2018, 19:26
RE: STZ: Nach Busfahrt mit Hämatom zum Arzt - von FoxMcLoud - 08. 09. 2019, 11:47
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