09. 04. 2018, 00:25
(08. 04. 2018, 22:30)Jack Lanthyer schrieb: Verbrieft, ja! Aber nicht jedoch Schrankenlos! Das haben in der Vergangenheit die Bundesrichter mehrfach unterstrichen, daß die Rechte anderer durch den Streik nicht tangiert werden darf.
Nicht nur Urteile erwähnen, sondern auch lesen und verstehen.
Jeder Streik beeinträchtigt irgendwelche Rechte Dritter (und wenn es das Recht, die Arbeitsleistung zu erhalten). Nun steht aber das Streikrecht im Grundgesetz, somit darf ein Streik alle Rechte beeinträchtigen, die nicht auch im Grundgesetz garantiert sind.