10. 11. 2018, 01:33
(09. 11. 2018, 07:02)luchs schrieb: Es spielt keine Rolle, dass beide Fahrzeuge dem gleichen Unternehmen gehören - ein Ausschluss von Schäden am eigenen Eigentum wie bei einer Privat-Haftpflicht ist im Kraftfahrtbereich nicht üblich.
Das ist falsch, das gilt als Eigenschaden und würde im Normalfall von einer Haftpflicht nicht bezahlt werden, dazu gibt es genügend Regelungen und Urteile. Google hilft (BGH vom 25.06.2008, IV ZR 313/06).
Allerdings weiß ich nicht, ob es da bei den genannten Haftpflichtverbänden andere Regelungen gibt, denn in anderen Fällen decken die auch Schäden, die normalerweise nicht unter eine Haftpflicht fallen (z.B. Betriebshofbrand).