03. 11. 2018, 20:00
Im weiteren Sinne wohl ja. Aber unter eine Betriebsstörung fallen m. E. eher interne Gründe, z. B. der schadhafte Ausfall einer Stadtbahn. Hier handelt es sich eher um einen Unfall, der dann aber zugegebenermaßen eine "Betriebsstörung" nach sich zieht.