13. 07. 2018, 17:40
(12. 07. 2018, 20:51)S43 schrieb: Typischer verbotener Linksabbieger. Das hätte heute morgen auch fast den 3578 am Olgaeck erwischt, als ein Autofahrer plötzlich auf der B27 wenden wollte.
Aus dem Bildern erkennt man am Kennzeichen trotz Pixelung, dass es ein Österreicher oder ein Däne war.
Bin mir nicht ganz sicher über die Fahrtrichtung des Autos. Im Artikel steht, dass beide Unfallfahrzeuge in Richtung Innenstadt unterwegs waren.
Wenn das Auto von der Neckarstraße stadteinwärts nach links in die Sedanstraße einbiegen wollte gibt es dort laut Google Maps und Streetview an der Kreuzung eine Linksabbiegerspur mit eigener Linksabbiegerampel. Ist das noch die aktuelle Situation oder hat sich da was geändert? Dann wäre es kein verbotenes Linksabbiegen, sondern ein Rotlichtverstoß.
Wenn das Auto von der Sedanstraße nach links in die Neckarstraße (stadtauswärts?) abbiegen wollte erkennt man an den Ampelmasten der Sedanstraße kein rundes Schild wo nur bestimmte Fahrtrichtungen erlaubt werden. Leider gibt es keinen guten Blickwinkel in Streetview von der Sedanstraße auf das Renault-Autohaus. Dürfen Autos dort nach links in die Neckarstraße stadtauswärts abbiegen?
Gruß aus Hamburg
... wünscht sich, dass die SSB der Hochbahn mal zeigt, wie ÖPNV richtig geht!