(17. 05. 2016, 14:06)Besserwisser76 schrieb: ...
@GT6: Soweit ich weiß bräuchte der 722 keine Wiederinbetriebnahme, nur eine neue HU. Das ist ein ziemlicher Unterschied bezüglich der Frage, welche Vorschriften für den Wagen gelten.
..BW 76
Hi,
das ist so sachlich natürlich richtig. Allerdings sind trotzdem umfangreiche Arbeiten - und das meinte ich eigentlich - notwendig: das Fahrzeug stand schließlich seit 1986 mehr oder weniger, die Anpassung an 750 V fehlt, Einbau ZUB, Beseitigung Standschäden,... schön wäre es allerdings, käme der Wagen wieder zum Fahren. Optisch ist die Werkstatt intensiv am Werk...
Allerdings brauchen wir dafür erst mal wieder eine Strecke (23!). Am Leuze-Knoten tut sich gefühlt leider kaum etwas.
MfG
GT6