25. 08. 2014, 11:54
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25. 08. 2014, 12:16 von Westler.)
Hallo Beisammen,
während beim führenden GT 4 der vordere Fahrerplatz (ich sag jetzt mal Nr. 1) komplett ausgestattet ist, ist der hintere (Nr.2) nur mit einem Rangierfahrschalter, welcher nur je eine Brems-bzw. Fahrstufe besitzt, und dem Bremshebel ausgestattet . Auch ist dort keine Möglichkeit für die Türsteuerung, Weichensteuerung usw. vorhanden. Mit ihm kann auch nur eine Geschwindigkeit von ca. 15 Km/ gefahren werden.
Im geführten GT 4 ist das Fahrerpult Nr. 1 weitestgehend zurückgebaut (nichtmal ein Tacho), sodaß hier auch nur Rangierbewegungen möglich sind.
Es ist aber möglich gewesen, vom Fahrerplatz Nr. 1 im geführten TW den gesamten Zug unter Aufsicht eines Fahrmeisters vorwärts zu fahren.
Bei einem Unfall am Paul-Gerhard-Platz im Westen fuhr ein GT 4 seitlich in einen LKW wobei der gesamte Fahrerplatz Nr. 1 im führenden TW zerstört wurde. Daraufhin wurde der gesamte Zug vom Fahrerplatz Nr. 1 im geführten TW zum Depot Vogelsang gefahren, wobei im vorderen TW ein Fahrmeister Anweisungen gab.
Auch ist es möglich gewesen, aber streng verboten, vom Fahrerplatz Nr.1 im führenden TW den gesamten Zug rückwärts zu fahren bzw.nur mit Hilfe eines sichernden Fahrmeisters. Ich konnte damals bei einer Entgleisung mitbekommen, daß der Fahrer zum Rückwärtsfahren im Fahrerplatz Nr. 1 Platz nahm um näher bei den Rettungsmannschaften zu sein um deren Anweisungen direkt mitzubekommen. Aber alles unter Sicherung eines Fahrmeisters.
Bei der Eröffnung eines U-Bahnabschnittes zwischen Marienplatz und Staatsgalerie (? ich weiß es nicht mehr genau) wurden zwei 3 Wagenzüge des GT4 parallel
im Pendelverkehr eingesetzt. Hierbei übernahm beim Rückwärtsfahren ein zweiter Fahrer im Fahrerplatz Nr. 1 die Bedienung der Türsteuerung.
Nur mal kurz so meine Erlebnisse. Ob es jetzt auch möglich war vom Heckfahrschalter aus vorwärts (also in Fahrtrichtung des Fahrerplatztes Nr. 1) zu fahren entzieht sich meiner Kenntnis
während beim führenden GT 4 der vordere Fahrerplatz (ich sag jetzt mal Nr. 1) komplett ausgestattet ist, ist der hintere (Nr.2) nur mit einem Rangierfahrschalter, welcher nur je eine Brems-bzw. Fahrstufe besitzt, und dem Bremshebel ausgestattet . Auch ist dort keine Möglichkeit für die Türsteuerung, Weichensteuerung usw. vorhanden. Mit ihm kann auch nur eine Geschwindigkeit von ca. 15 Km/ gefahren werden.
Im geführten GT 4 ist das Fahrerpult Nr. 1 weitestgehend zurückgebaut (nichtmal ein Tacho), sodaß hier auch nur Rangierbewegungen möglich sind.
Es ist aber möglich gewesen, vom Fahrerplatz Nr. 1 im geführten TW den gesamten Zug unter Aufsicht eines Fahrmeisters vorwärts zu fahren.
Bei einem Unfall am Paul-Gerhard-Platz im Westen fuhr ein GT 4 seitlich in einen LKW wobei der gesamte Fahrerplatz Nr. 1 im führenden TW zerstört wurde. Daraufhin wurde der gesamte Zug vom Fahrerplatz Nr. 1 im geführten TW zum Depot Vogelsang gefahren, wobei im vorderen TW ein Fahrmeister Anweisungen gab.
Auch ist es möglich gewesen, aber streng verboten, vom Fahrerplatz Nr.1 im führenden TW den gesamten Zug rückwärts zu fahren bzw.nur mit Hilfe eines sichernden Fahrmeisters. Ich konnte damals bei einer Entgleisung mitbekommen, daß der Fahrer zum Rückwärtsfahren im Fahrerplatz Nr. 1 Platz nahm um näher bei den Rettungsmannschaften zu sein um deren Anweisungen direkt mitzubekommen. Aber alles unter Sicherung eines Fahrmeisters.
Bei der Eröffnung eines U-Bahnabschnittes zwischen Marienplatz und Staatsgalerie (? ich weiß es nicht mehr genau) wurden zwei 3 Wagenzüge des GT4 parallel
im Pendelverkehr eingesetzt. Hierbei übernahm beim Rückwärtsfahren ein zweiter Fahrer im Fahrerplatz Nr. 1 die Bedienung der Türsteuerung.
Nur mal kurz so meine Erlebnisse. Ob es jetzt auch möglich war vom Heckfahrschalter aus vorwärts (also in Fahrtrichtung des Fahrerplatztes Nr. 1) zu fahren entzieht sich meiner Kenntnis