18. 08. 2014, 22:39
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18. 08. 2014, 22:52 von hopperpl.)
Ja, diesen (bzw. beide) meinte ich mit Innenführerstände. Der Führerstand des 2. Zuges, bzw dessen Steuereinheit hat die (aktive) Kupplung bei Dotra, welches die "Bedienung" dieses Führerstands ausschaltet. Man kann also hier nicht mehr fahren (oder den 1. Zug schieben). Um die Züge zu trennen müssen auch beide Führerstände eingeschaltet und die "Kupplung" abgeschaltet werden. Natürlich reicht es, dies nur in einem Führerstand zu machen, um die Schaku zu lösen. Nur der andere Zug erkennt die gewollte Trennung nicht, und geht auf Störung. Ob solch eine Störung vom vordersten Führerstand (also den, der nicht gekuppelt war) gelöst werden kann, weiß ich gerade nicht. Ich denke aber, das dies aus Sicherheitsgründen nicht möglich ist. Drum werden die Züge immer von 2 Fahrern getrennt.
Das gilt aber nur für DT8. Obwohl es bei 420/423/430 ähnlich sein wird, wenn auch mit deutlich höheren Sicherheitsanforderungen.
Ach, und nebenbei: Würde der 2. Führerstand eine Dotra fahren (schieben) können, würde zwangsläufig beim ersten Signal die Koppelspule des 2. Zuges eine Zwangsbremsung auslösen, da die Achszähler des Blockabschnitts schon den ersten Wagen einlesen und damit das Signal von grün auf rot springt, bevor der 2. Wagen das Signal (dessen Koppelspule) passiert. Das sind so die technischen Probleme, wenn man vorher die rechtlichen Bestimmungen und auch die fehlende Sicht außer acht läßt.
Das gilt aber nur für DT8. Obwohl es bei 420/423/430 ähnlich sein wird, wenn auch mit deutlich höheren Sicherheitsanforderungen.
Ach, und nebenbei: Würde der 2. Führerstand eine Dotra fahren (schieben) können, würde zwangsläufig beim ersten Signal die Koppelspule des 2. Zuges eine Zwangsbremsung auslösen, da die Achszähler des Blockabschnitts schon den ersten Wagen einlesen und damit das Signal von grün auf rot springt, bevor der 2. Wagen das Signal (dessen Koppelspule) passiert. Das sind so die technischen Probleme, wenn man vorher die rechtlichen Bestimmungen und auch die fehlende Sicht außer acht läßt.